KW08 2019

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffnungszeiten der Kreisverwaltung an Karneval Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist da- rauf hin, dass der Dienstleistungsabend in der Woche vor Karneval von Donners- tag, 28.02.2019 (Weiberdonnerstag) auf Mittwoch, 27.02.2019, vorverlegt wird, um den Bürgerinnen und Bürgern auch in dieser Woche einen Dienstleistungs- abend anbieten zu können. An Weiberdonnerstag bleibt die Kreis- verwaltung ab 12.30 Uhr geschlossen. Wenn Sie einen Termin haben, nehmen Sie bitte mit Ihrem Sachbearbeiter tele- fonisch Kontakt auf. Dieser wird Sie dann am Eingang in Empfang nehmen. Die Büros der Kreisverwaltung sind am Mittwoch, 27.02.2019, von 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet; Kfz-Zulassungen werden bis 11.30 Uhr bzw. 17.30 Uhr entgegengenommen. Am Rosenmontag, 04.03.2019, blei- ben die Büros der Kreisverwaltung geschlossen. JobCenter des Landkreises Vulkaneifel Das JobCenter ist am Mittwoch, 27.02.2019, von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, geöff- net. Am Donnerstag, 28.02.2019 (Weiberdonnerstag), sowie am Mon- tag, 04.03.2019 (Rosenmontag), blei- ben die Büros des JobCenters ge- schlossen. Ab Karnevalsdienstag, 05.03.2019, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Am Rosenmontag, 04. März, sind die Büros sowie der Wertstoffhof und die Entsorgungszentren des A.R.T. geschlossen. Kunden können ab Dienstag, 05. März, zu den gewohnten Öffnungszeiten die Dienstleistungen der jeweiligen Standorte wieder in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite www.art-trier.de A.R.T. STANDORTE AN ROSENMONTAG GESCHLOSSEN Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2019/2020 Fristende: 15.03.2019 Bis zum 31.01.2019 werden allen Schülerinnen und Schülern der Schu- len in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist (Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun, Thomas-Morus-Gymnasium Daun, St. Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei- Maare-Realschule plus Daun und die Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme des Berufsvorbereitungsjahres der Berufsbildenden Schule Vulkaneifel) Anträge auf Lernmittelfreiheit (unent- geltliche Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2019/2020 sowie Infoblätter zur Antragsstellung ausgehändigt. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) am 15.03.2019 endet. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Grün- den der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schü- ler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule über- nommen. Anträge, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2019/2020 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen An- trag gestellt bzw. eine Ablehnung erhal- ten haben, besteht die Möglichkeit an der Ausleihe gegen Gebühr teilzuneh- men. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung: Almuth Faltin, Büro 316, Tel.: 06592/933-396, E-Mail: almuth.faltin@vulkaneifel.de Sie können Ihre Fragen auch ger- ne per E-Mail an uns richten schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

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