KW12 2019

Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 12 | 2019 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Herausgeber: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | Informationsabend für Existenzgründer, Sonderabfall imEVZ Mertesdorf, Öffentliche Bekanntmachungen Seite 3 | Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel unterstützt das Projekt Schul- und Ausbildungspaten des Caritasverbandes Westeifel, Fortbildung: Heraus- forderndes Verhalten mit Demenz, Grundstücksverkehr, Seite 4 | LaLeLu - A Capella Comedy: „Die Schönen und das Biest!“ Seite 5 | Early Birds - Das Unternehmerfrühstück in der Vulkaneifel Seite 6 - 8 | Naturerlebnistipps Ferienbetreuung der Schulkinder – Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 Auch in diesem Jahr unterstützt das Land Rheinland-Pfalz mit einer finanziellen Förderung bei der Betreuung von Schul- kindern in den Ferienzeiten. Berufstätige Eltern sollen so weiter entlastet werden. Das Jugendamt koordiniert die Förde- rung und kann neben eigenen Angeboten auch Freizeitmaßnahmen anderer Träger in den Schulferien beim Land geltend machen. Wer kann die Förderung beantragen? Sport- und andere Vereine, Pfarreien- gemeinschaften und alle anderen freien Träger der Jugendhilfe, die im Landkreis Vulkaneifel ansässig sind und ein Betreu- ungsangebot für Schulkinder in den Feri- en anbieten Welche Voraussetzungen werden an das Ferienbetreuungsangebot gestellt? Gefördert werden können sowohl ein- als auch mehrtägige Veranstaltungen, mit oder ohne Übernachtung und Maßnah- men, die innerhalb oder außerhalb des Landkreises Vulkaneifel stattfinden. Wie hoch ist die Förderung? Es wurden keine Fördersätze durch das Land festgeschrieben. Für jeden Ju- gendamtsbezirk wird ein Gesamtbetrag durch das Land festgelegt. Welche Maß- nahmen in welchem Umfang gefördert werden, liegt in der Entscheidung des Ju- gendamtes. Durch die Förderung darf die Höhe der Gesamtkosten der Maßnahme allerdings nicht überschritten werden. Welche Unterlagen müssen für eine Förderung eingereicht werden? Die Förderung muss schriftlich beim Ju- gendamt des Landkreises Vulkaneifel beantragt werden. Dabei ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht einzureichen. Einen Vordruck hierzu finden Sie auf der Homepage des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de Bis wann ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist bis spätestens 30.04.2019 beim Jugendamt einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Ansprechpartner des Jugend- amts des Landkreises Vulkaneifel: Marcel Krämer, Telefon: 06592/933374 E-Mail: marcel.kraemer@vulkaneifel.de Die L 24 zwischen Steffeln und Schönfeld wird in der Zeit vom 26.03.2019 bis 29.03.2019 wegen Forstarbeiten voll gesperrt. Eine Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert. VOLLSPERRUNG DER L 24 Als Kontakt- und Anlaufstelle für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger steht die ehrenamtliche Beauftragte für Migra- tion und Integration des Landkreises Vulkaneifel, Celine Reineke, Daun, Tel.: 06592/9825203 , zur Verfügung. BEAUFTRAGTE FÜR MIGRATION UND INTEGRATION

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