KW18

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Barrierefreiheit – man ist nie zu jung und zu gesund! Beratung zum barrierefreien Bauen und Wohnen in der Kreisverwaltung Oft wird der Begriff Barrierefreiheit nur im Zusammenhang mit alt- oder behin- dert sein verbunden. Aber auch junge Menschen, die ein Haus planen, eine neue Wohnung suchen oder ihr Zu- hause modernisieren wollen, sollten Barrierefreiheit nicht außer Acht las- sen, da es einen wesentlich höheren Wohnkomfort bietet. Bei geschickter vo- rausschauender Planung können flexible Grundrisse mit intelligenten schönen De- tails entstehen. Die bodengleiche Dusche vermeidet das Ausrutschen - auch in jungen Jahren - und wertet das Bad optisch auf. Und wa- rum nicht einfach die Standardstufe vor dem Eingang weglassen? Statt einer Stu- fe ist eine schmale bodenbündige Was- serrinne die bessere Alternative. Und die ausreichend große Überdachung vor der Haustür schützt nicht nur vor nassen Haaren, sondern auch vor Wasser an der Eingangstür. Wer barrierefrei denkt, kann sich bereits in jungen Jahren sicher sein, einen Beinbruch gut zu meistern, jeden Besuch im eigenen Haus - ob mit oder ohne körperlicher Einschränkung - emp- fangen zu können und im Alter so lange wie möglich in der eigenen Wohnung selbstbestimmt leben zu dürfen – ein gutes Gefühl. Die fachkundige Bera- tung zum barrierefreien Wohnen ist der erste richtige Schritt zum barrierefreien Zuhause. Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bietet umfassen- de Beratungen an. Architektinnen und Architekten erklären, welche Flächen, Maße und Details erforderlich sind. Sie informieren zu Wohnräumen und Sanitär- bereichen sowie zu finanziellen Förder- möglichkeiten sowohl beim Neubau als auch bei einer Umbaumaßnahme. Die Beratung ist kostenlos und firmenneutral und kann auf Wunsch auch bei den Rat- suchenden zuhause stattfinden. Die nächsten Beratungstermine in Daun finden am Dienstag, den 21. Mai und den 18. Juni 2019 in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, statt. Eine Terminvereinbarung ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer 06131/223078 oder per Mail an barriere- frei-wohnen@vz-rlp.de möglich. Weitere Informationen finden Interessier- te unter www.barrierefrei-rlp.de. Über die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen Träger der Landesberatungsstelle Bar- rierefrei Bauen und Wohnen ist die Verbraucherzentrale e.V., Koopera- tionspartner die Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Finanziert wird sie durch das Ministerium für Soziales, Ar- beit, Gesundheit und Demografie. Weitere Standorte, in denen die Lan- desberatungsstelle stundenweise berät, sind in Bad Kreuznach, Bad Neuenahr- Ahrweiler, Ingelheim, Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Neu- wied, Pirmasens, Speyer, Trier, Wittlich und Wörrstadt. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung Stufenplan für Führerscheinumtausch in EU-Kartenführerscheine bis 2033 Europäische Vorgaben sehen den voll- ständigen Umtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerschei- ne in neue EU-Führerscheine bis zum 19.01.2033 vor. Hintergrund ist der Um- tausch alter Papierführscheine in das neue EU-Kartenformat, sowie die damit verbundene 15-jährige Befristung aller Führerscheindokumente. Die neue Än- derung der Fahrerlaubnisverordnung sieht einen differenzierten Stufenplan vor, um den Umtauschprozess für die Fahrerlaubnisbehörden und die rund 43 Mio. Führerscheininhaber möglichst zu entzerren und lange Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. • Papierführerscheine, die vor 1999 aus- gestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Alter der Führerscheininhaber nach Jahr- gängen gestaffelt umzutauschen: Jahrgänge 1953-1958: bis spät. 19.01.2022 Jahrgänge 1959-1964: bis 19.01.2023 Jahrgänge 1965-1970: bis 19.01.2024 Jahrgänge 1971 o. später: bis 19.01.2025 Jahrgänge vor 1953: bis spät. 01.01.2033 • Für die ab 1999 ausgestellten Karten- führerscheine werden die Umtausch- fristen nach dem Alter des Dokuments gestaffelt: Ausstellungsjahre 1999-2001: bis 19.01.2026 Ausstellungsjahre 2002-2004: bis 19.01.2027 Ausstellungsjahre 2005-2007: bis 19.01.2028 Ausstellungsjahr 2008: bis 19.01.2029 Ausstellungsjahr 2009: bis 19.01.2030 Ausstellungsjahr 2010: bis 19.01.2031 Ausstellungsjahr 2011: bis 19.01.2032 Ausstellungsdatum bis 18.01.2013: bis 19.01.2033 Die EU-Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdo- kument. Die zugrundeliegende Fahrer- laubnis mit allen Klassen bleibt selbstver- ständlich unbefristet gültig und wird nicht inhaltlich neu geprüft. Ein Antrag auf Ersatzausstellung eines neuen Führerscheins kann persönlich bei der hiesigen Fahrerlaubnisbehörde oder bei der für Sie zuständigen Verbandsge- meindeverwaltung während den allge- meinen Öffnungszeiten gestellt werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitar- beiter der Fahrerlaubnisbehörde gerne jederzeit zur Verfügung: Heike Ertz, Tel.: 06592/933-322 Daniela Alexander, Tel.: 06592/933-211 Kathrin Schmitt, Tel.: 06592/933-212 Edwin Gräfen, Tel.: 06592/933-216

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz