KW03 2020

Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 3 | 2020 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de ; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Meike Welling IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | 280.000 Euro für LEADER-Projekte, Förderung der Dorferneuerung Seite 3 | Förderung der Dorferneuerung - positive Bilanz für das Förderjahr 2019 Seite 4 | Existenzgründer aufgepasst! Öffentliche Bekanntmachungen Seite 5 | Stellenausschreibung Bautechniker, Grundstücksverkehr Seite 6 | Stellenausschreibung Sozialarbeiter/in, Öffentliche Bekanntmachung Seite 7-9 | Anzeigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Seite 10 | Naturerlebnistipps Am Montag, den 20. Januar 2020, findet um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal 15 c, der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses Gesundheit, Demografie und Kultur mit folgender Tagesordnung statt: 1. Vorstellung des Pilotprojektes Telemedizin-Assistenz in der Pilotregion Vulkaneifel 2. Vorstellung neuer Gesundheitsmanager 3. Antrag der SPD/UWG-Kreistagsfraktion:„Beratung der Einrichtung eines Stipendiums für Medizinstudierende“ 4. Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FWG: „Prüfung einer möglichen Umstrukturierung des Vereins Musikschule Landkreis Vulkaneifel e.V.“ 5. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 07.01.2020 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2020/2021 Fristende: 16.03.2020 Wir bieten ab sofort die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) ganz bequem on- line zu stellen. Unter Berücksichtigung der Abgabefrist können Anträge auf die- se Weise 7 Tage die Woche rund um die Uhr gestellt werden. Die Online-Anträge sind abrufbar über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulka- neifel.de (Suchbegriff: Schulbuchaus- leihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online. Zusätzlich werden bis zum 31.01.2020 allen Schülerinnen und Schülern der Schulen in Trägerschaft des Landkrei- ses Vulkaneifel, an denen die Teilnah- me an der Schulbuchausleihe möglich ist Anträge auf Lernmittelfreiheit (kos- tenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2020/2021 sowie Infoblätter zur Antragsstellung ausgehändigt. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schul- jahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (kos- tenlose Ausleihe) am 16.03.2020 en- det. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Soll- te die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule in- nerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. An- träge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2020/2021 berücksichtigt wer- den. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern recht- zeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen mon- tags bis freitags in der Zeit von 08.00- 12.00 Uhr zur Verfügung: Almuth Faltin, Büro 316, Telefon: 06592/933-396, E-Mail: almuth.faltin@vulkaneifel.de Ilona Heinz, Büro 325, Telefon: 06592/933-369, E-Mail: ilona.heinz@vulkaneifel.de Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-mail an uns richten schulbuchausleihe@vulkaneifel.de Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist darauf hin, dass, nach der Entscheidung von Landrat Heinz-Peter Thiel eine Bürgerbe- fragung zum Systemwechsel der Biomüllentsorgung durchzuführen, die braunen Biotonnen vorerst zwar in den Haushalten verbleiben, jedoch keine Leerungen stattfinden. Wer die braune Biotonne nicht behalten möchte, kann diese kostenlos bei den Entsorgungs- und Verwertungszentren (EVZ) des A.R.T. während der Öffnungszeiten abgeben. Das EVZ in Walsdorf ist von Montag bis Samstag zwischen 08:00 -16:00 Uhr geöffnet. KEINE LEERUNG DER BRAUNEN BIOTONNEN!

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