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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: LEGIERSKI, Marianne Louise Geburtsdatum: 29.05.1979 Geburtsort: Bloemfontein/Südafrika letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 10, 54576 Dohm-Lammersdorf Datum des Schreibens: 14.01.2020 Aktenzeichen: 1 - 12332 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 18 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez.: Schmitt Betroffener: KNOLL, Sven Axel Geburtsdatum: 07.11.1971 Geburtsort: Bad Kreuznach letzte bekannte Anschrift: Hamsterweg 2, 54550 Daun ST Pützborn Datum des Schreibens: 14.02.2020 Aktenzeichen: 1 - 12332 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 18 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez.: Härtel Betroffener: MEISTER, Leonhard Geburtsdatum: 26.07.1966 Geburtsort: Benediktbeuren letzte bekannte Anschrift: 54587 Lissendorf, Ginsterweg 13 Datum des Schreibens: 26.02.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-BQ 118 Einsichtnahme in Dokument bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Zimmer 006 Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez.: Jung Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, den 28.02.2020 Beratung zum Thema „Hilfe zur Pflege“ Im Rahmen des Netzwerk Demenz findet am Donnerstag, den 12.03.2020 um 18.30 Uhr in der Kreisverwaltung Vul- kaneifel im Sitzungssaal 15a folgende Veranstaltung statt: Allgemeine Beratung zum Thema „Hilfe zur Pflege“ Es werden u.a. allgemeine Fragen wie z.B. Heimbedürftigkeit, Einsatz von Einkommen und Barvermögen, Einsatz von Grundvermögen (Eigenheim und Grundstücke), Schenkungsrückforde- rung usw. behandelt. Für alle Interessierten sind an diesem Abend 2 Sachbearbeiterinnen vom hie- sigen Sozialamt für sie da und freuen sich auf einen regen Austausch. seinem Ruhestand arbeitete. In der heutigen Abteilung Soziales war er für die Bearbeitung der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen zuständig. Während seines beruflichen Werdegangs war er von 1993-1994 als Lehrbeauftragter an die Verwaltungsschule Thüringen abgeordnet. Außerdem absolvierte er im Jahr 1997 seinen Abschluss an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie als Diplom-Verwaltungswirt und fei- erte im Jahr 2011 sein 40-jähriges Dienstjubiläum. „Auch Dank der sozialen, motivierten und verbindlichen Art, werden Sie, lie- be Ruhständler, eine Lücke in unsere Verwaltung reißen. Sie werden jedoch immer ein Teil der großen Kreisverwal- tungsfamilie bleiben“, gab der Landrat seinen nun ehemaligen Mitarbeitern zum Abschluss mit auf den Weg. Ab- schließend überreichte der Perso- nalratsvorsitzende, Lothar Saxler, im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter der Kreisverwaltung Vulkanei- fel ein kleines Geschenk und bedankte sich ebenfalls für die humorvolle und bereichernde Zusammenarbeit und wünschte für den weiteren Lebensweg alles Gute. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: NAGEL, Kevin Geburtsdatum: 20.04.1989 letzte bekannte Anschrift: Wolfsweg 4, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 19.02.2020 Aktenzeichen: 5-34101-10-2758 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – , Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 25.02.2020 Im Auftrag: gez. Otten

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