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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2020 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), i. V. m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 114.008.796 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 114.778.841 Euro der Jahresfehlbetrag auf 770.045 Euro 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 3.156.418 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.196.252 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.884.752 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 2.688.500 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 467.918 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro verzinste Kredite auf 2.688.500 Euro zusammen auf 2.688.500 Euro § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 9.864.000 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite auf - genommen werden müssen, beläuft sich auf 2.500.250 Euro. § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 60.000.000 Euro. § 5 Kreisumlage Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 463), erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Umlagesatz wird festgesetzt für - die Schlüsselzuweisungen A nach § 8 LFAG auf 45,7 v. H. - die Schlüsselzuweisungen B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf 45,7 v. H. - die Steuerkraftmesszahl nach § 13 LFAG auf 45,7 v. H. § 6 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt - 26.555.891 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigen- kapitals zum 31.12.2019 beträgt - 25.674.124 Euro und zum 31.12.2020 - 26.444.169 Euro. § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall • im Ergebnis- und Finanzhaushalt 20 % des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen, • bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes bzw. Gesamtausgabebedarfs, bei Baukosten 20 % des Gesamtausgabebedarfs übersteigen. Eine Überschreitung bis zu 5.000 Euro ist immer unerheblich, eine Überschreitung über 150.000 Euro immer erheblich. Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v.H. der Gesamtaufwendun - gen bzw. der ordentlichen Gesamt-auszahlungen übersteigen. § 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 26.02.2020 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat

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