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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Hinweis: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 19.02.2020 die Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Jahr 2020 aufsichtsbehördlich genehmigt (§ 57 LKO i. V. m. § 95 Abs. 4 und 5 GemO). Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaß - nahmen vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 2.688.500 € wird genehmigt. Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 2.500.250 € wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 2.453.250 € genehmigt. Haushaltssatzung und -plan liegen zur Einsichtnahme von Montag, 09.03.2020, bis einschließlich Dienstag, 17.03.2020, wäh - rend der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str.25, 54550 Daun, öffentlich aus. Nach § 17 Abs. 6 LKO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Das gilt nicht, wenn 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder - mann diese Verletzung geltend machen. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 26.02.2020 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Utzerath (Amtsgericht Daun): Blatt 591: Flur 15 Nr. 83/1 – Waldfläche, Im Jägersbüsch – 7.200 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Kfz- Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Vulkaneifel erstrahlt nach Umgestaltung im modernen Design Keine ausreichende Beleuchtung der Arbeitsplätze, fehlende ergonomische Ausstattung des Büromobiliars, erhöh- te Schallfrequenz im gesamten Raum, mangelnde Privatsphäre der Kundin- nen und Kunden, aufgrund der Anord- nung der Arbeitsplätze. Neben den ar- beitschutzrechtlichen Gründen war auch das biedere und kalte Design der Zulas - sungsstelle in die Jahre gekommen. All das hatte die Verwaltung zum Anlass genommen, die Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun umzugestalten. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbe - triebs wurde die Zulassungsstelle kur - zerhand für anderthalb Monate in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vul- kaneifel umquartiert. Innerhalb dieser kurzen Zeit arbeiteten die Gewerke Hand in Hand, verlegten beispielsweise einen neuen Fußboden, verputzten und installierten u.a. Schallschutzplatten an der Decke. Nun besticht die Kfz-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Vulkaneifel mit ei- nem modernen, klar strukturierten Look. Neue ergonomische Arbeitsplätze, sowie eine Umstrukturierung der Bera- terplätze garantieren eine bessere Pri- vatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Die Neugestaltung kommt gut an. So findet sie nicht nur bei den Mitarbeite - rinnen und Mitarbeitern der Kreisverwal- tung Vulkaneifel, sondern auch bei den Kundinnen und Kunden hohen Zuspruch. Öffnungszeiten: Die Kfz-Zulassung in Daun und die Außenstelle in Jünkerath sind von Montag bis Freitag von 08:00-11:30 Uhr geöffnet. Donnerstags ist die Kfz-Zulas - sung in Daun von 14:00-17:30 Uhr und die Außenstelle Jünkerath von 13:30 - 15:30 Uhr geöffnet. Das Team der Kfz-Zulassungsstelle ist sichtlich erfreut über die Neugestaltung ihrer Räumlichkeiten, Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel

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