KW20 2020

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL CORONA-VIRUS: AKTUELLE ZAHLEN UND INFORMATIONEN Nach wie vor ändert sich die Situation im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus nahezu stündlich. Aktuelles zur Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Vulkaneifel finden Sie auf unserer Internetseite unter www.vulkaneifel.de Hier finden Sie auch täglich aktuelle Fallzahlen. Ebenso informieren wir über unseren Facebook-Account unter www.facebook.com/landkreis vulkaneifel über die aktuelle Situation. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der Kreisseiten den Stand bei Redaktionsschluss am Freitag, 08.05.2020, 10:00 Uhr wiedergibt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Zentrales, Finanzen und Kultur Mainzer Straße 25 54550 Daun Ihr Ansprechpartner: Mark Hallfell Telefon: 06592/933-246 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Ge- sundheitsamt im Rahmen eines unbefristeten Vollzeitbeschäftigungsverhältnisses einen Gesundheitsaufseher / Hygieneinspektor (m/w/d). Alternativ bietet die Kreisverwaltung Vulkaneifel die Qualifizierung / Ausbildung zum Hygieneinspektor (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. Detaillierte Informationen zum Stellenangebot und dem Anforderungsprofil finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 22.05.2020. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Lan- desgleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen. Ihre Bewerbung richten Sie wenn möglich bitte in elektronischer Form, zusammen- gefasst zu einem Dokument im pdf-Format, an die nebenstehende Mailadresse. Bitte reichen Sie keine (Original-) Unterlagen in Papierform oder Bewerbungsmappen etc. ein, da diese aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden. G rundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Birresborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1792: Flur 35 Nr. 62 – Landwirtschaftsfläche, Vor Felst – 3.405 qm Flur 35 Nr. 76 – Waldfläche, In Felst – 7.768 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..

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