KW20 2020

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: GURTOVOJ, Galina Geburtsdatum: 22.12.1977 Geburtsort: Sokuluk letzte bekannte Anschrift: 54570 Densborn, Hauptstraße 2 Datum des Schreibens: 20.04.2020 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-SQ 136 Einsichtnahme in Dokument bei Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun: (Zimmer 006) Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez. Jung Betroffener: CHITU, Bogdan-Ionut Geburtsdatum: 15.03.1978 Geburtsort: Mun. Campulung letzte bekannte Anschrift: Burgstraße 10 Datum des Schreibens: 27.04.2020 Aktenzeichen: 1-1225-02 Einsichtnahme in Dokument bei Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun: (Zimmer 028) Anordnung der öffentlichen Zustellung: i. A. gez. Saxler Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach derenAblauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 08.05.2020 Land schüttet Geld aus dem Fördertopf des Investitionsstocks an die Kommunen aus Fünf Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel können sich über eine För- derung aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz freuen. Dazu gehören die Gemeinden Hall- schlag, Wallenborn, Gillenfeld und Pelm sowie die Stadt Daun. Mit der Zustellung der Bewilligungsbescheide fließen 349.000 Euro in den Landkreis Vulkaneifel, die ausschließlich für kom- munale Projekte im Zuge von Infra- strukturmaßnahmen verwendet werden. Die Ortsgemeinde Hallschlag wird beim Ausbau einer Teilstrecke der Sonnen- straße mit 37.000 Euro unterstützt. Die Ortsgemeinde Wallenborn kann sogar für zwei Projekte eine Landes- beteiligung erwarten. Die Erneuerung der Brücke über den Kirbach wird mit 63.000 €, sowie die Sanierung des Daches am Gerätehaus mit 12.000 € gefördert. Für den Ausbau des Keltenwegs erhält die Ortsgemeinde Gillenfeld 100.000 Euro und damit den größten Anteil der Förderung. Und in Pelm wird die Erneuerung der Wandbekleidung und des Hallenbo- dens in der Mehrzweckhalle mit 55.000 Euro bezuschusst. Das von der Stadt Daun beantragte Projekt „Erneuerung einer Stützmauer am Bahnhof“ wird mit 82.000 € geför- dert und seitens des Landes zur Verfü- gung gestellt. Die Gesamtinvestition all dieser Ge- meindeprojekte beläuft sich auf rund 2,4 Millionen Euro. Somit stellt die Lan- desförderung ein wichtiger Baustein zur Umsetzung dieser Maßnahmen dar. „Gerade in Zeiten der Corona-Krise ist es wichtig, dass unsere Ortsgemeinden für ihre Vorhaben auf die Unterstützung aus dem Investitionsstock des Landes bauen können“, ist Landrat Heinz-Peter Thiel überzeugt. „In allen Fällen handelt es sich um nennenswerte Summen, die unter den derzeit erschwerten Bedin- gungen die Finanzierung der Maßnah- men deutlich erleichtern und gleich- zeitig zum kommunalen Wohlbefinden beitragen.“Für Rückfragen zum Thema „Investitionsstock“ steht Ihnen der Ab- teilungsleiter Günter Willems, der Ab- teilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr in der Kreisverwal- tung Vulkaneifel unter der Telefonnum- mer 06592/933-236 oder per Mail unter g ünter.willems@vulkaneifel.de zur Verfügung. Für die Förderperiode 2021 sind die Anträge, die vorher mit der Kreisverwaltung abgestimmt sein sollten, bis zum 15. Oktober 2020 inklusive aller Unterlagen über die Verbandsgemeinde an die Kreisverwaltung Vulkaneifel einzureichen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz