KW36 2020

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1.Grundbuch von Salm (Amtsgericht Daun): Blatt 907: Flur 2 Nr. 1 – Landwirtschaftsfläche, Vor den Rüben – 6.486 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin- teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Eifeler Reservisten pflegen seit 24 Jahren Deutsche Soldatengräber im Ausland Unter dem Motto „Arbeiten für den Frieden“ engagieren sich seit Jahren Eifeler Reservisten auf deutschen Sol- datenfriedhöfen im In- und Ausland - und das in Ihrer Freizeit. Die Arbeit der Eh- renamtlichen wurde nun vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. (Volksbund) eminent gewürdigt. Zu einer Feierstunde trafen sich die zur Auszeichnung vorgesehenen Reservis- ten an historischer Stätte in Himmerod. Dort, wo vor fast 70 Jahren die „Him- meroder Denkschrift“ verfasst wurde. Oberst a.D. Joachim Unruh, der Be - auftragte für die Zusammenarbeit des Volksbundes mit der Bundeswehr und den Reservisten in Hessen, Rheinland- Pfalz und Saarland zeichnete im Bei - sein der Landräte Dr. Joachim Streit (Bitburg-Prüm) und Heinz-Peter Thiel (Vulkaneifelkreis), Kreisbeigeordneten Robert Wies (Landkreis Bernkastel-Witt- lich), Moritz Petry (Verbandsbürgermeis - ter Südeifel und Vorsitzender Bezirks- verband Koblenz-Trier des Volksbundes), Walter Bauer (Mitglied Landesvorstand Rheinland-Pfalz im Reservistenverband ) und Michael Heinz, Organisationsleiter des Reservistenverbandes, 13 verdiente Reservisten aus. Vor der Ehrung reflektierte Herr Unruh die Arbeit des Volksbundes. Weltweit werden durch den Volksbund mit Unter- stützung der Bundeswehr und dem Re- servistenverband die Gräber Deutscher Soldaten betreut und gepflegt. Seit 1996 führen auch Eifeler Reservisten die in der Regel zwei Wochen dauernden Einsätze durch. Ab dem Jahr 2006 sogar jährlich. Überwiegend in Frankreich, wie z.B. in Chestres, Fournes-en-Weppes, Andilly, Thiaucourt-Regniéville, Metz, Romagne-sous-Montfaucon sowie in La Cambe/Normandie. Des weiteren wurden Kriegsgräber in Ysselstein (Niederlande), am Futa-Pass (Italien), Tilsit (Russiche Föderation) und in Brünn (Tschechien) von unseren Reservistenkameraden gepflegt. Für diese uneigennützige Arbeit bedank- te sich der Volksbund lobend mit einem Coin nebst Dankurkunde bei den zu ehrenden Mitgliedern. Öffentliche Bekanntmachung Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie folgende zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat: Betroffener: SCHWERDORF, Niclas William Geburtsdatum: 16.06.1999 Geburtsort: Daun letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 9, 56218 Mülheim-Kärlich Datum des Schreibens: 19.08.2020 Aktenzeichen: 1-12222-146.902657 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 026). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Einspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 22.02.3019

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