KW36 2020

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Am Montag, 07.09.2020, findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses Gesundheit, Demografie und Kultur statt. Diese beginnt um 17:00 Uhr mit einer kleinen Führung durch die Kreisbibliothek Daun, Freiherr-vom-Stein-Str. 15a, 54550 Daun. Anschließend wird die Sitzung gegen ca. 17:30 Uhr in der Schulmensa des Schulzentrums Daun, Freiherr-vom- Stein-Str. 14, 54550 Daun mit folgender Tagesordnung fortgesetzt: I. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift 2. Sachstand Gesundheitsversorgung im Landkreis Vulkaneifel - Vorstellung Projekt Interkommunale Zusammenarbeit 3. Kreisheimatmuseum Gerolstein 4. Verschiedenes 5. Mitteilung der Verwaltung 6.1 Anfragen, Wünsche, Anregungen Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 27.08.2020 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Staatliche Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerks - unternehmen und kleine mittlere Unternehmen ab sofort möglich Landrat Heinz-Peter Thiel begrüßt die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ins Leben gerufe- ne Förderung für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur mit dem Ziel, die Fahrzeugzahlen und das Ladein- frastrukturangebot im Sinne des weiteren Markthochlaufs der Elektromobilität zu erhöhen. „Als Landkreis Vulkaneifel haben wir bereits im vergangenen Jahr mit dem Beitritt zum Klimaschutzteilkonzept „Mobilität“ den ersten richtigen und be- deutsamen Schritt in die Etablierung nachhaltiger Energien, insbesondere auch die der Elektromobilität, geschaffen. Das genannte Projekt des BMVI ermög - licht nun auch Handwerksunternehmen, handwerksähnlichen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zeitnah ihre kon- ventionelle Fahrzeugflotte auf batterie- elektrische Fahrzeuge umstellen zu kön- nen und somit auch ebendiesen Schritt in Richtung der Etablierung der Elektromo- bilität in ihrem eigenen Unternehmen zu wagen“, so Landrat Heinz-Peter Thiel. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Handwerksun- ternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder ins Gewerbever- zeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, sofern die Kommune be - stätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskon- zeptes bzw. eines vergleichbaren Kon - zeptes angesehen wird. Für Betriebe mit Sitz im Landkreis Vulkaneifel kann die Kreisverwaltung Vulkaneifel diese Bestätigung ausstellen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Wirtschaftsförde- rungsgesellschaft WFG Vulkaneifel unter Tel.: 06592 933-205. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfol- ge des Einganges förderfähiger, voll- ständiger und fristgerecht eingereichter Anträge (Windhundverfahren), bis die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Als Grundlage für die Feststellung der Reihenfolge ist die fortlaufende Kennung des elektronischen Antragssystems (easy-Online: https:// foerderportal.bund.de/easyonline/nut - zungsbedingungen.jsf;jsessionid=BEE1 77568FBB9EEFA8A97FF99432FB7C?r edirectFrom=/easyonline/easyOnline.jsf) ausschlaggebend. Status: Anträge können ab sofort bis zum 14.09.2020 eingereicht werden. Der Bewilligungszeitraum ist auf 12 Monate begrenzt. Was wird gefördert? Gefördert werden straßengebunde- ne Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates. Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeug- förderung in einem zweckdienlichen Ver- hältnis zuwendungsfähig. Grundsätzlich wird die Beschaffung von Neufahrzeugen gefördert. Fahrzeuge von Leasingun- ternehmen sind nur förderfähig, sofern diese ausschließlich an die Handwerks- unternehmen oder KMU verleast werden. Nicht förderfähig sind: • alle Fahrzeuge, die nicht den Zulas- sungsklassen N1, N2 oder N3 ent- sprechen (z.B. Zulassungsklasse M. nicht straßengebundene Fahrzeuge) • Hybride (HEV) • Plug-In-Hybride (PHEV) sowie • Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis. Geförderte Fahrzeuge müssen zu min- destens 60% mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Wie wird gefördert? Für diesen Förderaufruf stehen derzeit 50 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Eine Mindestanzahl an zu beschaffenden Fahrzeugen bzw. eine Mindestfördersumme ist innerhalb die- ses Aufrufes nicht vorgesehen. Die ma- ximale Förderung pro antragstellendem Unternehmen beträgt 10 Millionen €. Ver- bundene Unternehmen gelten als ein an- tragstellendes Unternehmen. Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elekt- rofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahr- zeug mit Verbrennungsmotor gefördert. Der vorliegende Förderaufruf richtet sich an Handwerksunternehmen und KMU. Die Förderquote unterliegt damit den bei - hilferechtlichen Bestimmungen gemäß Art. 107 des Vertrages über die Arbeits- weise der Europäischen Union. Hiernach sind Förderquoten bis zu 40 % zulässig. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt wer - den, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Für die Gewährung des sog. KMU-Bonus ist dem Antrag eine KMU-Erklärung beizufügen. Es erfolgt eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitions- zuschuss gewährt und bei der Bewilli- gung auf einen Höchstbetrag begrenzt Anträge können über das System easy- online der Bundesregierung gestellt werden.

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