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Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Zentrales, Finanzen und Kultur Mainzer Straße 25 54550 Daun Ihr Ansprechpartner: Patrick Schauster Telefon: 06592/933-249 Mail: patrick.schauster @vulkaneifel.de www.vulkaneifel.de Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für die Ausbildung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im feuerwehrtechnischen Dienst an. Sie erfüllen das Anforderungsprofil bei • einem abgeschlossenen Studium als Diplom-Ingenieur/in (FH), Bachelor of Sci- ence oder Bachelor of Engineering in einer für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung (z.B. Elektrotechnik, Bauingenieurwesen, Architektur, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Chemie) • uneingeschränkter Feuerwehrdiensttauglichkeit • Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick sowie Teamfähigkeit • Mobilität (inkl. Fahrerlaubnis Klasse B bzw. 3) und zeitlicher Flexibilität Ein ehrenamtliches Engagement im Feuerwehr- und Katastrophenschutzdienst ist von Vorteil. Wir bieten Ihnen • eine vielseitige Praxisausbildung bei Berufsfeuerwehren, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz in Koblenz sowie der Kreis- verwaltung Vulkaneifel • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz in der Region • Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) während der zweijährigen Ausbildung • gute Chancen auf eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis • eingutesBetriebsklima, u.a. durchgemeinsameBetriebsausflügeundVeranstaltungen • die vielfältigen Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist eine Übernahme als feuerwehrtechnische/r Bedienstete/r bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel vorgesehen. Das Aufgabengebiet als feuerwehrtechnische/r Bedienstete/r umfasst insbesondere die Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen nach dem Brand- und Katastro - phenschutzgesetz, die Erstellung brandschutztechnischer Stellungnahmen im Rah- men von Baugenehmigungsverfahren, Bauleitplanverfahren und Genehmigungsver- fahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und die Mitwirkung bei Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes. Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 15.03.2021. Sofern durch die Schwerbehinderung die Feuerwehrdiensttauglichkeit nicht beein- trächtigt wird, werden Bewerbungen von Schwerbehinderten bei entsprechender Eig- nung bevorzugt berücksichtigt. In Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes be - grüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in elektronischer Form, zusammengefasst zu einem Dokument im pdf-Format, an die die nebenstehende Mailadresse. Bitte reichen Sie keine (Original-) Unterlagen in Papier- form oder Bewerbungsmappen etc. ein, da diese aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden. Weitere Informationen zur Ausbildung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel finden Sie im Internet unter www.vulkaneifel.de . Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: KÖNIG, Manuela Geburtsdatum: 02.12.1970 Geburtsort: Trier letzte bekannte Anschrift: Schönecker Straße 9, 54570 Mürlenbach Datum des Schreibens: 08.12.2020 Aktenzeichen: 4-31200-005-1404 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 116). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 09.02.2021 Im Auftrag gez. Kapsers

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