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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Staatliche Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz für Betroffene der Unwetterkatastrophe Land stellt bis zu maximal 3.500 € pro Haushalt in Aussicht - Anträge können ab so - fort gestellt werden Bereits in der vergangenen Woche hat die Landesregierung 50 Millionen für die Katastrophenhilfe bereitgestellt, um Straßen, Brücken, Schulen und Kitas schnellstmöglich wieder instand zu set- zen. Am 21.07. hat die Landesregie- rung im Krisenkabinett Soforthilfen bis zu maximal 3.500 € pro Haushalt be- schlossen. Diese sollen ohne Bedürftig- keitsprüfung schnellstmöglich über die Kreisverwaltungen ausgezahlt werden. Dafür werden die Landkreise unmittelbar Abschlagszahlungen vom Land erhalten. Inzwischen liegt der Kreisverwaltung Vulkaneifel auch das entsprechende An- tragsformular vor, so dass Betroffene ab sofort Anträge auf staatliche Soforthilfe stellen können. Der Ministerrat des Landes Rheinland- Pfalz hat Soforthilfen für von Elemen- tarschäden betroffene Personen be - schlossen. „Wer durch das Hochwasser einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, bekommt un- bürokratisch und schnell Hilfe. Pro Haus- halt werden über die Kreise und kreisfrei- en Städte 1.500 € inklusive einer Person als Sockelbetrag und 500 € für jede weitere zusätzliche Person gezahlt. Ma - ximal können 3500 € pro Haushalt aus- gezahlt werden. Eine Vermögensprüfung ist nicht notwendig, Spenden werden nicht angerechnet. Damit hoffen wir dazu beitragen zu können, die akute Not vieler Menschen ein Stück weit zu lindern“, sag- te Innenminister Roger Lewentz. Inhaber von Elementarversicherungen sollten auch dort nach Hilfsgeldern fragen. Das Antragsformular kann auf der Home- page der Kreisverwaltung Vulkaneifel un- ter www.vulkaneifel.de heruntergeladen werden. Gleichzeitig haben die Verbands- gemeindeverwaltungen diese Formulare erhalten, mit der Bitte diese über die Orts - gemeinden an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Die Antragsformulare sind über die jeweilige Verbandsgemeinde einzureichen. Ansprechpartner:innen bei den Verbandsgemeinden sind: VG Daun: Vanessa Lauxen, Tel.: 06592/939-125; E-Mail: vanessa.lauxen@vgv.daun.de VG Gerolstein: Karolin Saxler, Tel: 06591/13-1103; E-Mail: karolin.saxler@gerolstein.de VG Kelberg: Heinz-Georg Reuter, Tel: 02692 / 872-43 ; E-Mail: Heinz-Georg.Reuter@VGV- Kelberg.de Zentraler Ansprechpartner: Rainer Leuer, Kreisverwaltung Vulkaneifel, Tel.: 06592/ 933-210, E-Mail: rainer.leuer@vulkaneifel.de Abschließend weisen wir darauf hin, dass auch die Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel die geschädigten Bürgerin - nen und Bürger mit Spenden unterstützt. Hierfür muss ein gesonderter Antrag ge- stellt werden. Diesen können Sie eben- falls herunterladen unter www.vulkaneifel. de Hier steht Ihnen die Geschäftsstelle der Bürgestiftung des Landkreises Vulkan eifel bei Rückfragen unter der E-Mail: buergerstiftung@vulkaneifel.de sowie telefonisch unter 06592/933-249 (Patrick Schauster) und 06592/933-292 (Bernd Ant) zur Verfügung. Antragstellung ab sofort möglich – Hilfen sollen schnell und unbürokra- tisch ausgezahlt werden Daher können ab sofort Anträge auf Hilfen bei der Geschäftsstelle der Bür - gerstiftung des Landkreises Vulkaneifel gestellt werden. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben kommen wir hier leider um ei- nen Kurzantrag nicht herum, den wir je- doch einfach und umkompliziert gestaltet haben. Das Antragsformular finden Sie unter: www.vulkaneifel.de . Gleichzeitig werden die Bürgermeister:innen unse- rer Ortsgemeinden diese Formulare von uns erhalten mit der Bitte diese an be- troffene Menschen in ihren Ortsgemein - den weiterzuleiten. Nach Antragstellung werden die Hilfen dann schnellstmöglich ausgezahlt. Spenden weiterhin möglich 800.000 Euro ist eine beachtliche Sum- me. Dennoch ist der Betrag in Anbetracht der Schäden, die durch die Unwetterka - tastrophe entstanden sind und der Fülle der im Landkreis Vulkaneifel betroffenen Haushalte nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Spendenkonto bleibt weiterhin be- stehen. Wenn Sie die von der Unwet- terkatastrophe betroffenen Menschen im Landkreis Vulkaneifel unterstützen möchten, dann können Sie das auch wei- terhin durch eine Geldspende an die Bür- gerstiftung des Landkreises Vulkaneifel Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel Kreissparkasse Vulkaneifel IBAN: DE13 5865 1240 0000 3069 36 Bitte geben Sie als Verwendungszweck das Stichwort Hochwasserhilfe Vulkan- eifel an. Die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel bedankt sich schon jetzt für die einge- henden Spenden und für die großartige Solidarität im Landkreis Vulkaneifel! Die Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel steht Ihnen bei Rückfragen unter der E-Mai: buergerstif- tung@vulkaneifel.de sowie telefonisch unter 06592/933-249 (Patrick Schaus- ter) und 06592/933-292 (Bernd Ant) zur Verfügung. Zusätzlich können Betroffenen in einem gesonderten Antrag die Staatlichen So- forthilfen des Landes RLP beantragen. Die Gesellschafter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH haben in ihrer Sitzung am 05.07.2021 den Jahres- abschluss 2020 gemäß § 9 (1) des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit den §§ 45 (2) und 46 GmbH-Gesetz festgestellt und beschlossen, den Jahresverlust in Höhe von -140.316,26€ durch die Entnahme aus den satzungsmäßigen Rücklagen abzudecken. Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk liegen an den Werktagen in der Zeit vom 03.08. bis 05.08.2021 und vom 09.08. bis 12.08.2021 in den Geschäftsräumen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel, Mainzer Straße 24, 54550 Daun, jeweils in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus. Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH 54550 Daun, 21.07.2021 gez. Klassmann-Laux, Geschäftsführerin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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