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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel hilft Verwaltung des Kreises Ahrweiler Kfz- Zulassungen für den Landkreis Ahrweiler ab sofort auch in Daun möglich In dem sehr stark von der Unwetterka- tastrophe getroffenen Nachbarlandkreis Ahrweiler sind auch die Verwaltungs- gebäude in Teilen zerstört, sehr viele Mitarbeiter:innen der Verwaltungen per- sönlich betroffen und nicht arbeitsfähig. Daher haben die umliegenden Nachbar- landkreise ihre Unterstützung angeboten. Für die Kreisverwaltung Vulkaneifel war und ist dies eine Selbstverständlichkeit. Bereits seit Beginn der Woche haben zahlreiche Fahrzeugbesitzer aus dem Landkreis Ahrweiler die Möglichkeit genutzt, ihr in den Fluten zerstörtes Kraftfahrzeug bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun abzumelden. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger des Kreises Ahrweiler auch bei der Kfz- Zulassungsstelle in Daun Zulassungen vornehmen. Hierzu wurden kurzfristig die melde- und EDV-technischen Vorausset- zungen geschaffen sowie die benötigten Prägestempelt organisiert. Zudem hat die Kfz-Zulassungsstelle in Daun ab der kommenden Woche zusätzlich Dienstag nachmittags geöffnet. Ab dem 26.07. hat die Kfz-Zulassungs- stelle in Daun daher wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung Auf Grund der momentanen Situation kann es dennoch zu Wartezeiten kom- men. Unsere Mitarbeiter:innen geben ihr Bestes. Wir bitten um Verständnis. Die o.a. Änderungen betroffen aus - schließlich die Kfz-Zulassungsstelle in Daun und treffen nicht auf die Aussen - stelle in Jünkerath zu. Diese hat die bis- herigen Öffnungszeiten beibehalten und kann keine Zulassungen für Ahrweiler vornehmen. Durch Hochwasser betroffene landwirtschaftliche Flächen Wenn landwirtschaftliche Nutzflächen durch das Extremwetterereignis betrof- fen sind, sollten die Landwirte prüfen, inwieweit hier Änderungen an den im Agrarantrag 2021 gemeldeten Flächen notwendig werden. Innerhalb einer Frist von 15 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruchsberechtigte hier- zu in der Lage ist, muss er das Scha- densereignis der Kreisverwaltung ge- meldet werden. Bezüglich der Schäden der Kulturen ist je nach Art und Verwendung des Auf- wuchses zu überprüfen, ob eine Verwer- tung nach der Überschwemmung noch möglich ist. Wenn Ihre land- oder forstwirtschaftli- chen Nutzflächen mit einer Ölschicht verunreinigt sind oder durch verunreinig- tes Wasser mit Schadstoffen oder Kei - men belastet wurden, kontaktieren Sie bitte die Feuerwehr oder die zuständige Kreisverwaltung. Von der Nutzung von überschwemmtem erntereifem Getreide wird abgeraten, da dieses durch Verschmutzung (Öl, Ab- wasser, verendete Tiere etc.) geschädigt sein und es außerdem zu einer Verpil- zung kommen kann. Von der Nutzung des Aufwuchses von Futter auf Weiden und Wiesen muss auch abgesehen werden, wenn eine Belastung mit Öl, Abwasser, verendeten Tieren und anderen Schadstoffen nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Wer sein Futter nicht mehr nutzen kann und Futtermittelbedarf hat, kann sich an die Kreisgeschäftsstelle des Bau - ern- und Winzerverbandes (BWV Daun - 06592/96200) oder an den Maschinen- Betriebshilfsring (MBR Vulkaneifel Daun - 06592/962020) wenden. Diese habe Futtermittelbörsen eingerichtet aus de- nen grundsätzlich das fehlende Futter dank der vielen Angebote und Spenden aus nah und fern ausgeglichen werden kann. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbei - ter der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Petra Himmels Tel.: 06592/933-327 und Hans-Georg Hochmann Tel.: 06592/933-259 E-Mail: landwirtschaft@vulkaneifel.de

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