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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: 1. Grundbuch von Esch (Amtsgericht Prüm): Blatt 985: Flur 3 Nr. 11 – Waldfläche, In der Guntersbach – 5.300 m² 2. Grundbuch von Dreis (Amtsgericht Daun): Flur 10 Nr. 61/1 – Landwirtschaftsfläche – 7.511 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsin - teresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Inklusion in Jugendarbeit Das Jugendamt Vulkaneifel stellt sich dem Thema Inklusion und fördert diese konkret durch höhere Kreiszuschüsse zur Förderung der Einrichtungen und Maß- nahmen der Jugendhilfe. Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört (vgl. Aktion Mensch). Gesellschaftliche Rahmenbe - dingungen müssen so flexibel gestaltet sein, dass sie jedem Einzelnen eine Teil- habe ermöglichen. Aus diesem Grund wurde durch das Ju - gendamt beim Jugendhilfeausschuss eine Anpassung der Richtlinien beantragt, um Vereinen und Familien einen Anreiz zu geben, auch behinderten Kindern die Teilnahme an verschiedenen Freizeitakti- vitäten zu ermöglichen. Durch positiven Beschluss des Jugendhilfeausschusses bezüglich einer erhöhten Förderung kön - nen die Vereine dahingehend unterstützt werden. So erhöhen sich bei Vorliegen eines Grades der Behinderung von mindestens 50 % die Zuschüsse bei Ferienfreizeiten, sozialpolitischen und kulturellen Veran - staltungen sowie bei internationalen Ju - gendbegegnungen jeweils um das Dop - pelte. Des Weiteren werden für ein bis drei behinderte Teilnehmer je eine weite- re Betreuungsperson berücksichtigt. Die geänderten Richtlinien und die Antragsvordrucke finden Sie auf unserer Homepage unter www.vulkaneifel.de in der Rubrik Familie, Kinder, Jugendliche und Senioren. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Jugendamts: Bernadette Schäfer, Tel.: 06592/933-269, E-Mail: bernadette.schaefer@vulkanei- fel.de, Abteilungsleiter Bruno Willems, Tel.: 06592-933-265, E-Mail: bruno. willems@vulkaneifel.de Pflegestützpunkte raten zu kritischem Umgang mit unange- kündigten Anrufen durch Anbieter von Pflegehilfsmitteln Immer mehr vorwiegend ältere Bürge - rinnen und Bürger aus dem gesamten Landesgebiet berichten derzeit von überraschenden Telefonanrufen durch gewerbsmäßige Anbieter von Pflegehilfs - mitteln. Die Anbieter versuchen, gezielt persönliche Daten von älteren Menschen abzufragen und oftmals Pflegehilfsmittel zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz raten dringend, bei unaufgeforderten telefonischen Angeboten stets miss- trauisch zu sein, Verkaufsangebote erst sorgfältig zu prüfen und auch persönli - che Daten nicht einfach preiszugeben. In Zweifelsfragen können sich Betroffene an den Pflegestützpunkt vor Ort wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten beraten und in - formieren wettbewerbsneutral bei allen Fragen rund um Hilfsangebote, Kosten, Pflege-Organisation, Rechte und Pflich - ten von pflegebedürftigen Menschen. Wie erkennt man einen unseriösen Pflege-Anbieter? Die Anrufe der betreffenden Pflege-An - bieter erfolgen in der Regel unaufgefor- dert. Zusätzlich nutzen die Anrufer häufig eine Rufnummer mit der Vorwahl 0800. Sie treten meist aggressiv auf und versu- chen so, Verträge am Telefon abzuschlie - ßen. Ganz anders gehen dagegen die Pflegestützpunkte und die Pflegekassen vor: Die Pflegeberaterinnen und Pflege - berater der Pflegestützpunkte würden nie unaufgefordert bzw. unabgestimmt bei äl - teren Menschen anrufen oder gar vor Ort vorbeischauen. Auch die Pflegekassen haben immer einen Grund, z. B. einen Antrag auf Leistungen, um Versicherte anzusprechen. Wer sich bezüglich eines Angebots für Pflegehilfsmittel unsicher ist, sollte sich den Kontakt geben lassen und sich vorab beim Pflegestützpunkt vor Ort oder seiner Pflegekasse informieren. Was kann man tun, wenn bereits ein Auftrag erteilt wurde? Hat ein Gespräch schon stattgefunden und es wurde auch bereits ein Vertrag für die Abnahme von Pflegehilfsmitteln geschlossen? Dann besteht die Mög- lichkeit, diesen Vertrag innerhalb der ge- setzlichen Frist von 14 Tagen zu wider- rufen. Betroffene Personen können sich für weitergehende Unterstützung auch an die Verbraucherzentrale wenden und Beschwerde gegen diesen Anbieter bei der Bundesnetzagentur einlegen. Zur Aufklärung einer möglichen Straftat, wie z.B. einem Betrug oder einer Datenaus - spähung, sollte Kontakt zu den örtlichen Dienststellen von Polizei und Staatsan- waltschaft aufgenommen werden. Hintergrundinformation: Die 135 Pflegestützpunkte in Rheinland- Pfalz arbeiten wettbewerbsneutral, sie verfolgen keine wirtschaftlichen Inte- ressen und ihr Angebot ist kostenlos. Finanziert werden die Pflegestützpunk - te von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, den kreisfreien Städten und Landkreisen sowie dem Land. Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte sind zu finden auf der Homepage des Sozialportals Rheinland- Pfalz unter: www.pflegestuetzpunkte- rlp.de oder https://sozialportal.rlp.de/ aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/

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