KW49 2021

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL 2-G Regel. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittelhandel, Apotheken, Dro - gerie, Optiker, Tankstellen, Tierbedarfs - handel usw.). Der Zugang soll von den Geschäften kontrolliert werden. In ge - schlossenen Räumen darf sich pro ange - fangene 10qm Verkaufsfläche höchstens eine Kundin oder ein Kunde aufhalten. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte Bundesweit werden strenge Kontaktbe- schränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht ge - impfte und nicht genesene Personen teil - nehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensge - meinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Überregionale Sport-, Kultur- und ver- gleichbare Großveranstaltungen Fußballspiele, Konzerte oder ähnliche Veranstaltungen, die sehr viel Publikum mit einem weiten Einzugskreis anziehen - dies ist jedenfalls ab 1.000 Personen anzunehmen - werden deutlich einge - schränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergren- ze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räu - men darf nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien dürfen nur 30 Prozent der Kapazität genutzt wer - den bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 10.000 Zuschauenden. Darüber hin - aus gilt die Maskenpflicht sowie die 2-G Regel. Clubs und Diskotheken Laut Bundesbeschluss sollen spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektio- nen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen Clubs und Diskotheken geschlos- sen werden. Hot-Spots In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohnern müs - sen alle Kontakte reduziert werden. Des- halb gilt bei privaten Feiern und Zusam - menkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Ge - impfte und Genesene) im Außenbereich. Schulen In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen. Anmerkung: Die Informationen sind auf Grundlage der Pressemitteilungen des rheinland-pfälzischen Gesundheitsminis - teriums vom 02.12 2021 und 04.12.2021 erstellt worden. Weitere Informationen Der Landkreis Vulkaneifel informiert Sie tagesaktuell auf seiner Internetseite unter www.vulkaneifel.de über das Infektionsgeschehen sowie über die rechtlichen Änderungen. Darüber hinaus informieren wir täglich auf unseren Social Media Kanälen (Fa - cebook und Instagram) über die aktuelle Situation. Allgemeine Informationen rund um das Infektionsgeschehen in Deutschland, aber auch weltweit sowie über die aktuell geltenden Beschränkungen und gesetzli - chen Vorgaben finden Sie zudem Auf der Seite des Landes Rheinland- Pfalz unter www.corona.rlp.de Auf der Seite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de Auf der Seite des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de. Stand der Informationen: 06. Dezember 2021

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