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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 15/2022 (Kreisnachrichten „Wir in der Vulkaneifel“); Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Isabel Schneider IMPRESSUM WEITERES Seite 2 | WFG Online-Seminar „E-Mail-Marketing von A-Z“ Kreisjugendpflege bietet Ferienfreizeit in den Osterferien an Sommersaison VULKANMUSEUM startet Seite 3 | öffentl. Bekanntmachungen Bürgerentscheid Bioabfallerfassung Seite 4 | öffentl. Bekanntmachungen, Grundstücksverkehr Seite 5 | Anzeige WFG Digitale Workshop-Reihe Social Media für Ihr Unternehmen Seite 6 | Anzeige WFG Online-Seminar NEU-Unternehmer „E-Mail-Marketing von A-Z“ Neue Sachgebietsleiter für den Katastrophenschutz des Landkreises Vulkaneifel Robin Müller und Andre Lanser wurden durch BKI Harald Schmitz bestellt Im Rahmen einer Übung der Technischen Einsatzleitung (TEL) des Landkreises Vulkaneifel wurden in der vergangenen Woche die beiden Uersfelder Robin Müller und Andre Lanser durch den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Harald Schmitz im Auftrag von Landrätin Gieseking zu neuen Sachgebietsleitern für den Katastrophenschutz bestellt. Ihr Aufgabengebiet als Sachgebietsleiter ist der Bereich der Information und Kommunikation (S6). Damit übernehmen sie zukünftig gemeinsam die Administration der Funktechnik des Landkreises Vulkaneifel. Robin Müller ist 22 Jahre alt, von Beruf, ebenso wie der 21-jährige Andre Lanser, Industrieelektroniker. Beide sind wohnhaft in Uersfeld und dort Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Die TEL des Landkreises Vulkaneifel kommt immer dann zum Einsatz, wenn Großschadenslagen im Landkreis eintreten- wie zuletzt das Hochwasser im Juli 2021. Sie setzt sich zusammen aus Führungskräften aller Hilfsorganisationen (z. B. Feuerwehr, DRK, THW, Polizei, Bundeswehr) und untersteht direkt der Landrätin. Zurzeit wird sie vom stellvertretenden Kreisfeuerwehrinspekteur Markus Keppler geleitet. Robin Müller (links) und Andre Lanser (rechts) wurden von BKI Harald Schmitz (Mitte) zu neuen Sachgebietsleitern Information und Kommunikation bestellt. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Vulkaneifel an Ostern Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen an Gründonnerstag, 14. April 2022, kein Dienstleistungsabend stattfindet. Der Zugang zum Kreishaus ist coronabedingt nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten Kfz-Zulassung: In der Karwoche, von Montag bis Donnerstag, ist die Kfz-Zulassungsstelle jeweils vormittags von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet. Ab Dienstag, 19. April 2022, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten: vormittags 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr, donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Daun) und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr (Jünkerath). Öffnungszeiten JobCenter: Ebenso ist das JobCenter am Gründonnerstag nur vormittags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Online-Terminvereinbarung unter: www.vulkaneifel.de/termine

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Online-Seminar „E-Mail-Marketing von A-Z“ mit Martin Schmitz, Schmitz Marketing Kostenfreies Qualifizierungsangebot der Wirtschaftsförderungsgesellschaft am 27. April 2022, 18.00-19.30 Uhr Das erwartet Sie: Im Online-Seminar erlernen Sie die Grundlagen für erfolgreiches E-Mail-Marketing. Sie werden befähigt, das für Sie passende E-Mail-Marketing-Tool zu finden und die wichtigsten Funktionen gewinnbringend zu steuern. Außerdem verstehen Sie, wie das Zusammenspiel von Website, Online-Shop, EMail-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Social Media und Vertriebsinfrastruktur per fektioniert wird. Sie lernen zudem, wie Sie mit E-Mail-Marketing und Ihrer Website oder Ihrem OnlineShop, Kunden erreichen und Ihren Direktvertrieb auf ein ganz neues Niveau bringen. Das Seminar ist leicht verständlich und für Einsteiger/-innen ebenso wie für Fortgeschrittene geeignet. Die im Online-Seminar erlernten Fähigkeiten, Instrumente und Methoden sind größtenteils sofort in der Praxis anwendbar. Wir bitten um Anmeldung bis zum 26. April 2022: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Christina Kirst, Mainzer Str. 24, 54550 Daun (06592) 933-200 christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de Kreisjugendpflege bietet Ferienfreizeit in den Osterferien an Anmeldung noch bis 14. April möglich In Kooperation mit den Häusern der Jugend Gerolstein und Hillesheim sowie der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Gerolstein bietet die Kreisjugendpflege in den Osterferien eine Ferienfreizeit unter dem Motto „Mein Stein macht mich stark“ an. Alle wichtigen Infos: Zeitraum: 19. - 21. April 2022 Teilnehmer: Kinder ab 10 Jahren Zeit: 10.00 Uhr – 18.00 Uhr Kosten: 10,00 € Ort: JuDockZ Vulkaneifel Vor der Dell 7, 54552 Dockweiler Anmeldung bis 14. April bei: Kreisjugendpflege (Kevin Fölling): kevin.foelling@vulkaneifel.de 06592/933-258 Jugendpflege VG Gerolstein (Anne Schmitz): jugendpflege@gerolstein-hdj.de 0151/70139947 Häuser der Jugend Gerolstein und Hillesheim (Friederike Hens): info@gerolstein-hdj.de 06591/5535 „Orte der Nachhaltigkeit“ im Landkreis gesucht Das Thema Nachhaltigkeit nimmt einen immer höheren Stellenwert ein, denn die weltweiten Ressourcen sind endlich. Aus diesem Grund haben die drei kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz das Vorhaben „Orte der Nachhaltigkeit“ gestartet. Als „Orte der Nachhaltigkeit“ definieren die Initiatoren „Orte, an denen schon heute so konsumiert und gelebt wird, dass sowohl heutige als auch zukünftige Generationen ihre Bedürfnisse erfüllen können und dabei die Belastbarkeitsgrenzen der Erde nicht gefährden.“ Von Repair-Cafés über Food-SharingAktionen bis hin zu ressourcenschonenden Lösungen für Mobilität kann eine Vielzahl an Projekten eine Auszeichnung als „Ort der Nachhaltigkeit“ verliehen bekommen. Sie kennen einen Verein, Bürgerinnen und Bürger oder auch Kommunen, die eine nachhaltige Initiative ins Leben gerufen haben und als „Ort der Nachhaltigkeit“ in Frage kommen? Dann wenden Sie sich gerne an klimaschutz@vulkaneifel.de. Weiter Informationen zu „Orte der Nachhaltigkeit“ erhalten Sie unter: ht tps:// landkreistag.rlp.de/homepage/ umwel t - k l imaschut z-nachhal t igkei t / orte-der-nachhaltigkeit/. Wir starten in die SOMMERSAISON! AB GRÜNDONNERSTAG, 14.04.2022, SIND WIR GERNE WIEDER WIE GEWOHNT FÜR SIE DA! Öffnungszeiten ab 14.04.2022 Dienstag - Freitag: 11:00 Uhr - 16:30 Uhr Samstags , Sonntags, an Feiertagen: 11:00 Uhr - 16:30 Uhr

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung der Abstimmungsleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten stimmberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Stimmberechtigtenverzeichnis I. Am Sonntag, dem 12. Juni 2022, von 8 bis 18 Uhr, wird über folgende wichtige Angelegenheit des Landkreises Vulkaneifel im Wege des Bürgerentscheids abgestimmt: Soll im Landkreis Vulkaneifel eine flächendeckende haushaltsnahe Biotonne anstatt des bestehenden Biocontainersystems eingeführt werden? II.Stimmberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb im Landkreis nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Stimmberechtigtenverzeichnis bis zum 06. Mai 2022, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.04.2022 gez. JuliaGieseking,Abstimmungsleiterin Öffentliche Bekanntmachung nach § 11e Abs. 6 LKO sowie nach § 85 Abs. 2 KWO des Bürgerentscheids „Bioabfallerfassung Vulkaneifel“ Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04. Oktober 2021 die Durchführung eines Bürgerentscheids beschlossen und in der Kreistagssitzung am 21. März 2022 den Abstimmungstag auf Sonntag, den 12.Juni 2022, festgesetzt. Der Kreistag hat die zur Abstimmung stehende Fragestellung beschlossen. Die nur mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Frage lautet: Soll im Landkreis Vulkaneifel eine flächendeckende haushaltsnahe Biotonne anstatt des bestehenden Biocontainersystems eingeführt werden? Quorum und Stimmberechtigung Bei dem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15 v.H. der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Tage der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Landkreis Vulkaneifel mit Hauptwohnung gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen und können abstimmen. Gemeinsame Auffassung des Kreistages und der Landrätin (§ 11e Abs. 6 LKO) Der Bürgerentscheid dient der demokratischen Entscheidungsfindung. Es soll entschieden werden, ob das aktuell gültige „Containersystem“ durch die Einführung einer haushaltsnahen flächendeckenden Biotonne ersetzt werden soll. Der zuständige Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) hat zur möglichen Wiedereinführung der Biotonne eine entsprechende Kalkulation vorgelegt. Diese sieht eine Behälterstruktur ähnlich der des Restabfalls vor. Es sind drei Behältergrößen (60-Liter, 120-Liter und 240-Liter) vorgesehen, welche sich an der jeweiligen Haushaltsgröße orientieren und alle 14 Tage eingesammelt werden. Die wesentlichen Kosten wären nach aktuellem Stand (Kalkulation 2022) die Folgenden: Für eine zweiwöchige Entsorgung des Biomülls entsteht demnach • bei einemHaushalt mit bis zu 4 Personen, mit einer Mindestbehältergröße von 60 Litern, eine jährliche Mehrgebühr von 33,57 Euro, • bei einemHaushalt von 5-8 Personen, mit einer Mindestbehältergröße von 120 Litern, eine jährliche Mehrgebühr in Höhe von 46,94 Euro, • bei einemHaushalt von 9 Personen, mit einer Mindestbehältergröße von 240 Litern, eine jährliche Mehrgebühr in Höhe von 72,82 Euro. Neben den hier dargestellten Mindestbehältergrößen besteht die Möglichkeit, gegen Aufpreis auch größere Gefäße zu wählen. Es ist ein flächendeckender, also 100%-iger Anschlussgrad vorgesehen. Ausnahmen für Eigenkompostierer soll es nicht geben. Die Mitglieder des Kreistages und Landrätin Julia Gieseking werben dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger die Chance nutzen und eine demokratische Entscheidung über die Art der Biomüllerfassung im Landkreis Vulkaneifel treffen. Gemeinsam wünscht man sich eine breite Beteiligung am Bürgerentscheid und hofft, dass viele Menschen die Möglichkeit zur Abstimmung am 12. Juni 2022 vor Ort oder per Briefabstimmung nutzen. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 04.04.2022 gez. Julia Gieseking, Landrätin

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Salm (Amtsgericht Daun): Blatt 881: Flur 5 Nr. 71/2 – Waldfläche, Auf Kritscheid – 9.532 m² Grundbuch von Weidenbach (Amtsgericht Daun): Blatt 1051: Flur 4 Nr. 91 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Alter Weg – 9.733 m² Grundbuch von Niederehe (Amtsgericht Daun): Blatt 754: Flur 3 Nr. 23/1 – Landwirtschaftsfläche, Ober dem Wieschen – 10.477 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Das Veterinäramt informiert: TRICHINENUNTERSUCHUNG DER WILDSCHWEINE Öffnungszeiten des Trichinenlabors am Schlachthof Eifelfleisch GmbH in Gerolstein in der KW 16/2022 (nach Ostern) • Montag, 18.04.2022: keine Trichinenuntersuchung • Dienstag, 19.04.2022: Trichinenuntersuchung, Probeneingang bis 07:00 Uhr • Ab Mittwoch, 20.04.2022: Trichinenuntersuchung zu den regulären Zeiten • Das Ergebnis der Untersuchung rufen Sie bitte über unsere Internetseite ab. Wir bitten um Beachtung. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: JOVANOVIC, Rambo (*13.03.1987 inFrankreich) letztebekannteAnschrift: RueHenri Clausse16, 93000Bobgry Datum des Schreibens: 24.11.2021 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von der Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 08). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 06.04.2022 ImAuftrag gez. Gräfen Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: SALEH, Muayad (*25.09.1983 in in Deer Alzour) letztebekannteAnschrift: 54568 Gerolstein, Hauptstr. 55 Datum des Schreibens: 05.04.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-YS 40 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 06.04.2022 ImAuftrag gez. Gräfen

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Die Online-Workshops finden als ZOOM-Konferenz statt. Die Teilnahme ist kostenfrei – aber sicher nicht umsonst! Alle Termine sind einzeln buchbar. Weitere Informationen und Anmeldung: WFG Vulkaneifel mbH · Christina Kirst · Tel.: 06592 933-200 · E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Digitale Workshop-Reihe Social Media für Ihr Unternehmen Veranstalter: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH www.wfg-vulkaneifel.de 28.04.2022 | 14.00 bis 15.30 Uhr Social Media –Tipps für die Umsetzung im stressigen Business Alltag Kerstin Cornesse, Cornesse Good Food Marketing, Kerpen 12.05.2022 | 9.00 bis 11.00 Uhr Fotografie und Video für Social Media Ralf Cornesse, Contrastwerkstatt, Wiesbaum 04.05.2022 | 18.00 bis 19.30 Uhr LinkedIn – Ihre digitale Business Identität Nina Obreschkova, Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Dieses Projekt wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE unter Beteiligung der Europäischen Union und des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, gefördert. EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. » Einführung und Überblick » Wichtige Aspekte und Lösungen » Tipps und Tricks Die Einladung zum kostenlosen Online-Seminar richtet sich an alle Unternehmer/-innen und Freiberufler/-innen im Landkreis Vulkaneifel in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit. Wir bitten um Anmeldung bis zum 26. April 2022. Anmeldung und weitere Infos: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Christina Kirst · Telefon: 06592 933-200 Mainzer Straße 24 · 54550 Daun www.wfg-vulkaneifel.de christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Online-Seminar E-Mail-Marketing von A-Z Mittwoch, 27. April 2022 | 18:00 – 19:30 Uhr

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