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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Kreisnaturschutzbehörde und Ortsgemeinde Lissendorf starten gemeinsam Projekt „Naturschutz mit Durchblick“ Im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde Lissendorf und in Abstimmung mit der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz startet die Kreisnaturschutzbehörde in diesem Frühjahr mit dem Projekt „Naturschutz mit Durchblick“ am Mühlenberg. Der Projektname passt zu dem markanten Felskopf im Kern des Mühlenbergs, ein Gebiet, das ursprünglich mit Heide und Borstgrasrasen bewachsen war. Früher waren Heideflächen weit verbreitet, heute sind solche Bestände Mangelbiotope und so selten geworden, sodass sich der Naturschutz darum kümmert und versucht, die Flächen für Flora und Fauna wieder in einen optimalen Zustand zu bringen. Zunächst werden die verbuschten Hangflächen des Mühlenberges durch einen versierten Ornithologen kartiert und bewertet, alsdann werden in einem zweiten Schritt nach und nach umfangreichere Rodungen und Freistellungen erfolgen, um eben die seltenen Biotopbestände zu regenerieren und auch den markanten Sandstein-Felskopf freizustellen, der vielen Lissendorfern aus ihrer Jugend als Spielplatz noch in Erinnerung ist. Wertvolle, prägende Einzelbäume wie Kirschen und Eichen sollen dabei erhalten bleiben, um neben der Förderung der Biodiversität den Mühlenberg auch landschaftsästhetisch wieder in einen ansprechenden Zustand zu versetzen. Vor rund zwanzig Jahren wurde ein Teil der Flächen bereits freigestellt; leider konnten die Maßnahmen nicht kontinuierlich fortgeführt werden, sodass die Verbuschung wieder einsetzte und die Flächen um den Felskopf zuwuchsen. Die erneuten Maßnahmen sind langjährig angelegt und durch die Zuwendung der Stiftung Natur und Umwelt aus Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlung ist eine nachhaltige Nutzung gesichert. Hiervon profitieren Mensch und Natur gleichermaßen. Der markante Sandstein-Felskopf am Mühlenberg mit „Durchblick“ Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. BetroffenePerson: CETINGÖKHAN letztebekannteAnschrift: Altburg, 54552 Schalkenmehren Datum des Schreibens: 19.04.2022 Aktenzeichen: 4-31200-NEU Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 20.04.2022 ImAuftrag gez. Karst

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