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Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Salm (Amtsgericht Daun): Blatt 758: Flur 3 Nr. 66 – Landwir tschaf tsf läche - unter Graufelsgar ten – 8.018 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Bleckhausen (Amtsgericht Daun): Blatt 984: Flur 6 Nr. 10 – Landwir tschaf tsf läche – Katzenborn – 7380 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. „FÜR BRUCHER BESUCHER: TRINKEN & ESSEN BEI TAG & NACHT!“ Wir alle kennen es, die Nahversorgung in ländlichen Räumen wie dem LAG-Gebiet Vulkaneifel, lässt teilweise zu wünschen übrig. Und auch für Besucher*innen gibt es längst nicht mehr in allen Orten der Region die Möglichkeit, bei einer Wanderung oder Radtour den kleinen Durst oder großen Hunger zu stillen. Diesem Defizit hat sich die Ortsgemeinde Bruch mittels des LEADERProjektes „Für Brucher Besucher: Trinken & Essen bei Tag & Nacht!“ auf innovative Weise gestellt. In der Ausgangssituation gab es in dem etwa 500 Einwohner*innen zählendem Ort zwar touristische Übernachtungsmöglichkeiten, aber weder eine Gaststätte noch ein Lebensmittelgeschäft. Somit wurden die Besucher*innen der Ortsgemeinde zwar mit Idylle und Historie belohnt, jedoch hatten sie keine Möglichkeit zur Einkehr oder Versorgung für eine Rast. Dem wurde mit einem Kombi-Getränke-Snack-Automaten entgegengewirkt, der nun zentral in Bruch auf dem Dorfplatz steht, welcher sowohl Ausgangsort für Wanderungen und Radtouren ist als auch den Einwohner*innen des Dorfes als sozialer Treffpunkt dient. Der Platz wird außerdem aktuell mit einem Trinkwasserbrunnen aufgewertet. Weitere Aufenthaltsqualitätschaffende Elemente sind eine nahgelegene öffentliche Toilette sowie die Wildwassertretanlage und Relaxliegen. Die Kosten des Vorhabens, welches über das Regionalbudget der LAG Vulkaneifel gefördert wurde, beliefen sich auf rund 10.000 Euro brutto. Die Förderung betrug circa 6.700 Euro, also 75% der Netto-Kosten. Man kann mit Kleinheld, als auch kontaktlos zahlen. Zusätzlich gibt es eine Alterskontrolle. Derzeit verzichtet die Ortsgemeinde allerdings auf alkoholische Genussmittel, als auch auf Energy-Drinks. „Schön, dass Sie hier sind…“, das ist der gelebte Leitsatz im Eifeldorf Bruch. Die damit versprochene Gastfreundlichkeit der Ortsgemeinde kann dank des neuen Getränke-Snack-Automaten nun noch besser gezeigt und gelebt werden. Haben Sie auch eine Idee? Unsere LEADER-Managerin Frau Schmidtholz steht Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung (Tel. 06302 – 923914, E-Mail: isabelle.schmidtholz@entra.de). Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite unter www.leader-vulkaneifel.de . Projekt des Monats Juli Kombi-Getränke-Snack-Automat in Bruch, Foto: LAG Vulkaneifel

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