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Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Informationen zu der anstehenden Rattenbekämpfung in Teilen der Stadt Gerolstein Hinsichtlich der voraussichtlich am 27.07.2022 beginnenden Rattenbekämpfungsaktion in Gerolstein möchten wir Sie über folgendes informieren: Mit der Rattenbekämpfung wurde die Schädlingsbekämpfungsfirma Knie GmbH, Grasiger Weg 6, 53945 Blankenheim beauftragt. Die Firma Knie wird unter Berücksichtigung der Befallsschwerpunkte im betroffenen Gebiet ca. 120 Metallköder-Sicherheitsstationen strategisch anbringen. Dabei werden ausschließlich Köder mit dem Wirkstoff „Difenacoum“ verwendet. DieseArt der Anwendung ist für Menschen/ Haustiere nicht gefährlich, trotzdem bitten wir in diesem Bereich um eine erhöhte Aufmerksamkeit. Erreichbarkeiten der Giftnotrufzentralen: Bonn: 0228/19240, Mainz: 06131/19240 Allgemeine Informationen zur Bekämpfung von Ratten Jeder kann seinen Beitrag leisten, das Maß des Rattenaufkommens in seiner Kommune zu reduzieren! Dazu sind folgende Verhaltensweisen zu beachten: Allgemeine Maßnahmen - Halten Sie Gräber und Grüppen auf oder an Ihrem Grundstück sauber. Ratten bewegen sich vor allem auf sog. „Rattenstraßen“, die oft vom benachbarten Wasserzug hinein in das Grundstück führen. Überprüfen Sie Ihr Grundstück regelmäßig auf solche „Rattenstraßen“. - Lagern Sie Tiernahrung unter keinen Umständen offen auf dem Grundstück, sondern möglichst für Ratten unzugänglich - Vermeiden Sie es, Pflanzkübel so aufzustellen, dass sie zu Überlebensinseln für Ratten werden. - Bodendecker werden von Ratten gerne als Schutz angenommen. Zudem finden Ratten oft genug Nahrung unter den Bodendeckern, wenn Speisereste in ihnen entsorgt werden. In Risikobereichen sollte daher möglichst auf Bodendecker verzichtet werden. - Die Fütterung von Tauben, Enten etc. an offenen Gewässern und auf Plätzen von Privatpersonen sollte unterbleiben. Das ungenutzte Futter stellt für Ratten eine gute Nahrungsquelle dar. Kanalisationssystem - Die Verbindungen zwischen den Hausanschlüssen und der öffentlichen Kanalisation dürfen keine Einschlupfmöglichkeiten für Ratten bieten und sollten regelmäßig auf Beschädigungen kontrolliert werden. - Entsorgen Sie keine Essenreste über die Toilette. Durch dieses Nahrungsangebot werden Vermehrung und Neuzulauf von Ratten begünstigt. - Das Kanalisationssystem sollte gepflegt, gewartet und Beschädigungen umgehend behoben werden. Alte, außer Dienst gestellte Kanalisationsrohre und Blindrohre, sollten verschlossen werden. Müllentsorgung/Kompost - Soweit Müllcontainer einen Flüssigkeitsablauf haben, sollte dieser mit einer Schraube verschlossen werden, um Ratten den Zutritt über diesen Weg zu verwehren. Der Deckel sollte unbedingt geschlossen gehalten werden. - Lebensmittel- und Tiernahrungsreste in Verpackungen, die im gelben Sack entsorgt werden, locken Ratten an. Die Lagerung der gelben Säcke sollte daher möglichst an für Ratten schlecht erreichbaren Plätzen erfolgen (z.B. verschlossene Räume). - Ratten siedeln sich gerne in Kompostern oder Biotonnen an. Sie nagen sich von unten durch den Kunststoffboden und graben sich nach oben zu den frisch weggeworfenen Speiseresten. Diese sollten daher regelmäßig auf Anzeichen von Rattenbefall kontrolliert werden. - Werfen Sie keine unzubereiteten nichtpflanzliche Speisereste und gekochte Speisereste allgemein auf den Komposthaufen im Garten. - Öffentliche Mülleimer/Glascontainer sowie Papiercontainerstellplätze sollten sauber gehalten werde. Sauberkeit und Abtransport der Abfälle sollte regelmäßig kontrolliert werden. - Bei der Auswahl der Stellplätze sollte eine Nähe zu Wasserläufen vermieden werden. Die Stellplätze sollten zudem auf befestigten Flächen (gepflastert, asphaltiert) errichtet werden. - Wilde Deponien sollten sofort beseitigt werden. Maßnahmen am Haus - Haus-, Wohnungs- und Kellertüren sollten dicht schließen. - Kellerfenster/Fensterschächte sowie ins Freie führende Lüftungsschächte und Kanäle sollten mit Metallgittern verschlossen und sauber gehalten werden. - Defekte Lüftungssteine, Mauerwerke mit Rissen und Undichtigkeiten sollten instand gesetzt werden. - Durchtrittsstellen von Installationsrohren und Kabelkanälen sollten vollständig abgedichtet werden. - Das Lagern von Müll in Kellerräumen sollte vermieden werden. - Sanitäre Anlagen sollten einwandfrei funktionieren, um eine Zuwanderung z.B. über Abflussschächte zu vermeiden. (Quelle: Leitfaden zur großräumigen Rattenbekämpfung inNiedersachsen, 6.Auflage vomJanuar 2019) zeitnah erforderlich. Zu 2.: Um eine effektive Bekämpfung zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Köderboxen großflächig und überall dort, wo ein Befall festgestellt werden kann, zu montieren. Da sich das Aufkommen nicht nur auf städtische - sondern auch private - Grundstücke konzentriert, ist das Betreten der Grundstücke, die Montage und Instandhaltung von Rattenfallen (Köderboxen) durch die beauftrage Firma Knie von allen Grundstückseigentümer*innen von bebauten und unbebauten Wohnbauflächen sowie Anwohner*innen im betroffenen Gebiet zu dulden. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich am Mittwoch, den 27.07.2022. Zu 3.: Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG - GVBl. 1976, 308) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG -BGBl. I S. 1253) in den derzeit gültigen Fassungen. Bei einem solch massiven Befall ist eine einmalige Köderauslegung nicht effektiv und nachhaltig genug. Es bedarf einer ständigen Kontrolle und Neubestückung der Köderboxen durch die Fachfirma Knie. Diese Verfügung wird daher bis zum 30.11.2022 befristet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. 54550 Daun, den 06.07.2022 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Julia Gieseking, Landrätin

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