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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Schulbuchausleihe 2022/2023 Ausgabetermine für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel Für alle an der Schulbuchausleihe (entgeltlich und unentgeltlich) des Landes Rheinland-Pfalz teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erfolgt die Ausgabe der Bücher an folgenden Terminen: St. Matthias-Gymnasium, Gerolstein Raum 110 Donnerstag, 01.09.2022: 07.30 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag, 02.09.2022 07.30 Uhr – 12.00 Uhr Drei-Maare-Realschule plus Daun mit Fachoberschule Montag, 29.08.2022 07.30 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Dienstag, 30.08.2022 07.30 Uhr – 12.00 Uhr Thomas-Morus-Gymnasium, Daun Mittwoch, 31.08.2022 07.30 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Geschwister-Scholl-Gymnasium, Daun Donnerstag, 01.09.2022 07.30 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag, 02.09.2022 07.30 Uhr – 12.00 Uhr Die Ausgabestelle befindet sich unterhalb der Kreisbibliothek in der Freiherr-vomStein-Straße 15A (über den Schulhof des TMG erreichbar) Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Wartezeiten kommen kann. Bitte bringenSie unbedingt denAbholschein mit, um die Berechtigung zur Entgegennahme der Bücher nachweisen zu können. Sollten Sie selbst den Termin nicht wahrnehmen können, ist Ihnen freigestellt, einen schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage Ihres Abholscheines mit der Buchabholung zu beauftragen. Die vorzeitige Ausgabe der Bücher ist nicht möglich. Es finden Nachholtermine in den Schulen statt. Diese werden durch Aushänge bekannt gemacht. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Kathrin Stolz, Büro 325, Telefon: 06592/933-396, e-mail: kathrin.stolz@vulkaneifel.de Miriam Hammes, Büro 325, Telefon: 06592/933-369 e-mail: miriam.hammes@vulkaneifel.de Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fragen gerne auch per e-mail: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: BUMB, ALEXANDRU letzte bekannte Anschrift: 54584 Jünkerath, Kölner Straße 95 Datum des Schreibens: 07.07.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-AB 184 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 18.07.2022 ImAuftrag gez. Elias Folgt auch online!

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