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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Hierbei handelt es sich umein Förderprogrammdes Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz. Der Landkreis Vulkaneifel hat sich erfolgreich auf das Förderprogramm „Kreisentwicklungskonzept und ZUKUNFTS-CHECK DORF“ beworben. Es wurden für die Durchführung des Projektes entsprechende Fördermittel in Aussicht gestellt. Mit der Durchführung des ZUKUNFTS-CHECK DORF kann die Erstellung oder Fortschreibung von Dorferneuerungskonzepten kostengünstig umgesetzt und damit die Grundlage für weitere Fördermittel geschaffenwerden. Da imFörderantrag die teilnehmendenOrtsgemeinden/Ortsteile/Stadtteile benannt werdenmüssen, sind diese aufgerufen, ihr Interesse an der Teilnahme umgehend anzumelden. Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel/Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung: Mark Hallfell – Tel. 06592/933-575 Markus Kowall – Tel. 06592/933-578 Christine Schmidt – Tel. 06592/933-576 E-Mail: dorferneuerung@vulkaneifel.de Zukunfts-Check Dorf im Landkreis Vulkaneifel Worum geht’s? Der Zukunfts-Check Dorf ist ein Förderinstrument des Ministeriums des Innern und für Sport, das Gemeinden Hilfe zur Selbsthilfe gewährt. Mit personeller Unterstützung durch eine speziell für diese Tätigkeit eingestellte Fachkraft und standardisierten Arbeitsunterlagen sollen Dörfer in die Lage versetzt werden, eigenständig relevante Herausforderungen in den Dörfern zu thematisieren. Wie ist die Vorgehensweise geplant? Der Zukunfts-Check-Dorf basiert auf den folgenden vier Säulen und dauert im Regelfall von der Auftaktveranstaltung bis zum Abschlussbericht ca. ein Jahr: -Bürgerbeteiligung durch Teilnahme an Arbeitskreisen bzw. Teilnahme an Bürgerbefragung -Bestandsaufnahme mittels standardisierter Erfassungsbögen -Potenzial-/Bedarfsanalyse zur Identifizierung von Handlungserfordernissen -Maßnahmenkatalog mit Prioritätenliste und Maßnahmenplan als Bestandteil eines Abschlussberichtes (Dokumentation) Mit welchem Ergebnis darf gerechnet werden? Das Ergebnis des Zukunfts-Check-Dorf ist ein Abschlussbericht mit Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Dieser wird in der Regel als Dorferneuerungskonzept anerkannt. Für Dörfer die noch kein DE-Konzept haben wird damit die Tür für ein Förderprogramm geöffnet, welches für die Altbausanierung privater Hauseigentümer bis zu 40.903 € ermöglicht und für Kommunen Förderungen bis 65 % in Aussicht stellt. Für Gemeinden mit älteren Konzepten werden neue Perspektiven eröffnet und die grundsätzliche Berücksichtigung im DE-Programm verlängert. Mit welchem Aufwand ist in der Gemeinde zu rechnen? Die derzeitig zu erwartenden Eigenanteile liegen bei etwa 1.500 € pro Gemeinde. Durch die in Aussicht gestellten Fördermittel des Innenministeriums sind die Eigenanteile der Gemeinden damit weit geringer als bei einer Beauftragung außerhalb dieses Programms. Die Tätigkeit in den Arbeitskreisen soll nicht ausschließlich durch den Rat oder die Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister erbracht werden. Es werden engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich für ihren jeweiligen Ort einbringen wollen. Was muss die Gemeinde tun? Jede Ortsgemeinde die sich zur Teilnahme entschließt, muss einen entsprechenden Ratsbeschluss zur grundsätzlichen Teilnahme und zur Verfügungstellung der Eigenanteile fassen (siehe Anlage). Die Kreisverwaltung sammelt die Anmeldungen aus dem Landkreis Vulkaneifel und beantragt die bereits in Aussicht gestellten Fördermittel. Wie geht es weiter? Nach Eingang des Förderbescheides wird bei der Kreisverwaltung eine Personalstelle geschaffen und die Auftaktveranstaltungen in den Dörfern werden vorbereitet. Damit starten Sie in den Zukunfts-Check Dorf. Über die weiteren Entwicklungen werden alle teilnehmenden Dörfer fortlaufend unterrichtet. Besuch der Kreisverwaltung Vulkaneifel nach vorheriger Terminabstimmung hat sich bewährt Lange Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger können damit vermieden werden Mit Beginn der Corona-Pandemie hatte die Kreisverwaltung Vulkaneifel, um unnötige Kontakte zu vermeiden, ihre Öffnungszeiten geändert und ist seither nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Dies hat sich in der Zwischenzeit vor allem für die Bürgerinnen und Bürger bewährt und ist auf eine positive Resonanz gestoßen. Damit ist sichergestellt, dass die für das Anliegen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch tatsächlich vor Ort sind. Gleichzeitig können lange Wartezeiten vermieden werden. Vorherige Terminvereinbarung für Anliegen in der Kreisverwaltung Vulkaneifel Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, Termine für persönliche Vorsprachen bzw. die Klärung ihres Anliegens über die Telefonzentrale 06592933-0 oder aber direkt beim zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Eine Ausnahme hiervon bildet die Kfz- Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun. Diese kann zu folgenden Öffnungszeiten auch ohne Termin aufgesucht werden: Montag bis Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung Kommunales JobCenter des Landkreises Vulkaneifel bietet Online-Terminvereinbarung an Das kommunale JobCenter des Landkreises Vulkaneifel bietet seinen Kundinnen und Kunden zudem die Möglichkeit an, online unter https://www.vulkaneifel.de/termine/ einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren. Unter Für die Zukunft soll die Online-Terminvereinbarung auch auf die anderen Bereiche der Kreisverwaltung ausgeweitet werden.

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