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Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Richtlinie über die Gewährung eines Stipendiums für Medizinstudierende aus dem Landkreis Vulkaneifel Stand: 18.07.2022 Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel beschließt in seiner Sitzung vom 27.06.2022 folgende Richtline: § 1 – Zweck des Stipendiums (1) Der Landkreis Vulkaneifel gewährt nach Maßgabe dieser, beginnend mit dem Wintersemester 2022/2023, jährlich bis zu zwei Studierenden der Humanmedizin ein Stipendium mit dem Ziel, dass die Empfängerinnen und Empfänger: a) nach Erteilung der Approbation im Landkreis Vulkaneifel ärztlich tätig werden, oder b) ihre Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt im Landkreis Vulkaneifel absolvieren, um die medizinische Versorgung im Kreisgebiet, insbesondere die stationäre Versorgung, zu sichern. Die Förderung ist nicht universitätsgebunden und kann entsprechend für Studierende an staatlichen oder privaten Universitäten, auch im Ausland, ausgesprochen werden solange deren Abschluss die Approbation als Ärztin oder Arzt in Deutschland zulässt. (2) Die Gewährung des Stipendiums ist an die Verpflichtung der Stipendiatinnen und Stipendiaten gebunden, nach Erteilung der Approbation ihre Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt im Landkreis Vulkaneifel zu absolvieren oder eine Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Landkreis Vulkaneifel aufzunehmen. (3) Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung des Stipendiums besteht nicht, vielmehr entscheidet der Landkreis Vulkaneifel nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. § 2 – Voraussetzungen (1) Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, das Medizinstudium zügig zu absolvieren und die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abzulegen. Über Ausnahmen entscheidet das Auswahlgremium nach § 8 dieser Richtlinie. (2) Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, alle praktischen Ausbildungsphasen und insbesondere das Praktische Jahr im Landkreis Vulkaneifel zu absolvieren, sofern dazu die entsprechenden Möglichkeiten bestehen. (3) Nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung müssen die Stipendiatinnen und Stipendiaten entweder im Landkreis Vulkaneifel ärztlich tätig werden oder die komplette Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt an einem Krankenhaus bzw. in einer Weiterbildungspraxis im Landkreis Vulkaneifel absolvieren, sofern dazu die entsprechenden Möglichkeiten bestehen. (4) Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn nicht alle erforderlichen Weiterbildungsmöglichkeiten im Kreisgebiet vorhanden sind. In diesem Fall sind Weiterbildungsstandorte in der Region Trier zu präferieren. (5) Sofern die Stipendiatinnen und Stipendiaten keine unmittelbare Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt anstreben, sind sie verpflichtet, nach Erteilung der Approbation: a) innerhalb von sechs Monaten im Landkreis Vulkaneifel als angestellte/r Ärztin/Arzt in der unmittelbaren Pati entenversorgung zu arbeiten MEDIZINSTIPENDIEN ZU VERGEBEN per E-Mail an nora.meyer@vulkaneifel.de vollständige Anzeige unter www.vulkaneifel.de Bewerbung bis zum 01.10.2022 DAS STIPENDIUM IST UNIVERSITÄTS- UND SEMESTERUNABHÄNGIG, ES SPRICHT DEMNACH SOWOHL ERSTSEMESTER ALS AUCH STUDIERENDE DER HUMANMEDIZIN IN HÖHEREN SEMESTERN AN.

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