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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL OrtsgemeindeBongardschafft durcherstmaligeErstellungeinesDorferneuerungskonzeptes Basisvoraussetzung für Fördermöglichkeiten Förderhöhe für private Maßnahmen bis 30.000 €, für gewerbliche Maßnahmen bis zu 40.903 € möglich Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt förderfähige Vorhaben der Dorferneuerung durch eine fachliche Beratung und die Gewährung von Zuschüssen. Basisvoraussetzung ist allerdings, dass die jeweilige Gemeinde auch über eine Dorferneuerungskonzeption verfügt. Die Gemeinde Bongard in der Verbandsgemeinde Kelberg verfügt seit Mai dieses Jahres über ein Dorferneuerungskonzept. Dorfmoderation/Aufstellung Konzept Anlass der Planung waren unter anderem die sichtbaren demografischen Veränderungen und die erkennbare Bereitschaft im Ort, der Ortsentwicklung einen neuen Schub zu verleihen. Dies veranlasste den Gemeinderat Ende Dezember 2019 die Förderanträge zur „Durchführung einer Dorfmoderation“ und „Erstmalige Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes“ zu stellen. Ab Mai 2020 folgten Vorgespräche und Abstimmung mit dem Gemeinderat, die aktive Beteiligung Erwachsener, Kinder und Jugendlicher, die Einbindung der Vereine. Arbeitsgruppen wurden gebildet, der eigene Ort „unter die Lupe“ genommen. Einwohnerentwicklung und demografischer Wandel, Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur, Flächennutzung, die öffentliche, soziale und kulturelle Struktur, die Ortsbildqualität und das Landschaftsbild, Rad-, Fuß- und Wanderwege und auch die private Dorferneuerung unter dem Aspekt der Gebäudequalität und der Förderprogramme – um nur einige Themenfelder zu nennen, die Berücksichtigung gefunden haben. So konnten unter Berücksichtigung individueller Begebenheiten und statistischer Daten Analysen erstellt, Handlungsfelder entwickelt und kurz-, mittel- und langfristige Ziele ausgearbeitet werden. Coronabedingt musste der Prozess immer wieder unterbrochen und umgestaltet werden. Die offizielle Auftaktveranstaltung wurde zur Zwischenbilanz genutzt. Nach erfolgreicher Dorfmoderation Ende September 2021 konnte das erarbeitete Konzept im Februar 2022 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Nach Erörterung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wurde das Konzept offiziell im Mai 2022 anerkannt. Nunmehr können auch für Maßnahmen in der Ortsgemeinde Bongard auf Antrag Zuwendungen zur Förderung der Dorferneuerung gewährt werden. Ortsbildprägende Gebäude und spannende Projekte gibt es in jedem Ort! Was wird gefördert? Gefördert werden nahezu alle Maßnahmen, die dazu führen, ein altes Gebäude am Leben zu erhalten, ihm neues Leben einzuhauchen und es wieder bewohnbar zu machen. Zu den Arbeiten gehören neben dem äußeren Erscheinungsbild – Dach, Fassade, Fenster, Haustür - auch sämtlichen Installationen Innen wie Heizung, Elektro, Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden, Türen, Decken. Nachfolgend werden die wichtigsten Fördervorhaben nach der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) vorgestellt: •Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude •Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur •Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter •Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden •Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen •Investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden •Initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger •Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden Keine Förderung gibt es für Maßnahmen, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung. Höhe der Förderung Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 €. Bei den Vorhaben „Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen“, „Verbesserung der Grundversorgung mit Dienstleistungen/Waren“ und „Fremdenverkehr“ kann die Zuwendung auf bis zu 40.903 € angehoben werden. Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669 € belaufen! Vorher-Nachher-Beispiel eines gelungenen Dorferneuerungsprojektes in Berndorf

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