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Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen in der Gemarkung Lirstal, Verbandsgemeinde Kelberg Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz–BImSchG) inderderzeitgeltendenFassung inVerbindungmit§§8ff.derNeuntenVerordnungzurDurchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichender bzw. ergänzender Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-(PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung folgendes bekannt: 1. Die Onshore Windkraftwerk Lirstal GmbH & Co. KG, Gartenstraße 30, 56727 Mayen, beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen, eine Anlage des Typs Vestas V162/6000 kW (WKA LT 1), Nabenhöhe 169,00 m, Rotorradius 81,00 m, Gesamthöhe 250 m, in Lirstal, Flur 15, Parzelle Nr. 2/1, und eine Anlage des Typs Vestas V162/5600 kW (WKA LT 2), Nabenhöhe 148,00 m, Rotorradius 81,00 m, Gesamthöhe 229,00 m, in Lirstal, Flur 17, Parzelle Nr. 5/7. Für das Vorhaben liegt ein grundsätzlich positiver raumordnerischer Entscheid vom 09.07.2020 der Kreisverwaltung Vulkaneifel und ein Zielabweichungsbescheid der SGD Nord, -Obere Landesplanungsbehörde-, Koblenz, vom 10.06.2020 vor. AufAntrag desAntragstellers ist gemäß §§ 4Abs. 1, 10, 19Abs. 3 BImSchG in Verbindungmit § 2Abs. 1 Nr. 1 lit. c der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs der 4. BImSchV sowie den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung der beantragen Genehmigung ist nach der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) i. V. m. § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und 3 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. 2. Für das Vorhaben wurde von der Antragstellerin gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Der UVP-Bericht vom 25.07.2022 und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen (u.a. Fachbeitrag Naturschutz - Landespflegerischer Begleitplan nach § 17 BNatSchG vom 25.07.2022, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung vom 25.04.2022, Avifaunisches Gutachten vom 30.06.2022, Raumnutzungsanalyse Rotmilan vom 30.06.2022, Fledermausgutachten vom 13.02.2022, Sichtbarkeitsanalyse vom 25.04.2022) enthalten gebündelte Angaben bzgl. der zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umwelterträglichkeitsprüfung (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Weitere Angaben über Art und Umfang des Vorhabens sowie deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit und Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen einschließlich Gutachten, insbesondere Schallgutachten vom 15.03.2022- und Schattenwurfgutachten vom 15.02.2022 sowie die gutachterliche Stellungnahme zur Risikobeurteilung Eisabwurf/Eisabfall vom 28.10.2021, sind den Antrags- und Planunterlagen zum Verwaltungsverfahren zu entnehmen. 3. Die Antrags- und Planunterlagen einschließlich der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung in Form eines UVP-Berichtes sowie die entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, werden gemäß § 10 der 9. BImSchV i. V. m. § 3 Plansicherstellungsgesetz in dem Zeitraum vom 14.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022 (Auslegungsfrist) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt und sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter dem Link: https://www.vulkaneifel.de/downloads/2wka_lirstal.zip und im UVP Portal des Landes Rheinland-Pfalz zugänglich. Darüber hinaus liegen Ausfertigungen der Unterlagen aus vom 14.10.2022 bis 11.11.2022 bei der - Kreisverwaltung Vulkaneifel, 54550 Daun, Mainzer Straße 25, Zimmer 309 (Herr Dieter Hein, 06592/933-323) und der - Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, 53539 Kelberg, Dauner Straße 22, Zimmer 214 (Frau Karin Neiß, 02692-872-24.) Die Unterlagen können dort während der Dienststunden und nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden pandemiebedingten örtlichen Regelungen eingesehen werden. 4. Die Öffentlichkeit kann Einwendungen gegen das Vorhaben bis vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 09.12.2022 (Einwendungsfrist) schriftlich bei den v. g. Auslegestellen oder elektronisch info@vulkaneifel.de oder dieter.hein@vulkaneifel.de) erheben. Das Datum des Eingangs ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Nach § 17 Abs. 1 und 2 des VwVfG in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die ein einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter

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