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Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: GANSWIN, INNA letzte bekannte Anschrift: 54568 Gerolstein, Mühlenstraße 13 Datum des Schreibens: 14.09.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QU 189 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 29.09.2022 ImAuftrag gez. Elias Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: HERZIG, DENNIS letzte bekannte Anschrift: 56766 Berenbach, Hauptstraße 3 Datum des Schreibens: 31.08.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-HK 69 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 29.09.2022 ImAuftrag gez. Elias Am Montag, 10. Oktober 2022 findet um 17.00 Uhr im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift 3. Kommunale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Falle des Verdachts bzw. Ausbruchs anzeigenpflichtiger Tierseuchen und die Einrichtung eines Tierseuchenkrisenzentrums im Tierseuchenverbund Eifel 4. Vergaben 4.1 Vergabe von Kreisstraßenbaumaßnahmen; hier: K 26 - Bestandsausbau zwischen Strohn und Strotzbüsch 4.2 Vergabe Bauleistung, Schulhofsanierung 3-Maare-Realschule Plus und FOS Daun 4.3 Übertragung von Vergabeentscheidungen an den Kreisvorstand 4.4 Vergabeentscheidung RLT Anlagen für kreiseigene Schulen 5. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift 2. Vergaben 3. Vertragsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 30.09.2022 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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