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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Erweiterung des genehmigten Kalksteinbruchs „Merbüsch IV“, ca. 12,4 ha, um einen Steinbruch für die Gewinnung von Kalkstein und Dolomit – „Merbüsch IV-Süd, ca. 10,6 ha, sowie zum Betrieb von Anlagen zum Brechen und Klassieren von Gestein , in der Gemarkung Leudersdorf „Auf den Bänken“, Flur 18, Parzellen-Nr. 39/1 (Teilbereich), Verbandsgemeinde Gerolstein Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG in Verbindung mit § 21 a der 9. BImSchV wird die folgende immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 22.09.2022 für die Erweiterung des genehmigten Kalksteinbruchs „Merbüsch IV“, ca. 12,4 ha, um einen Steinbruch für die Gewinnung von Kalkstein und Dolomit – „Merbüsch IV-Süd, ca. 10,6 ha, sowie zum Betrieb von Anlagen zum Brechen und Klassieren von Gestein , in der Gemarkung Leudersdorf „Auf den Bänken“, Flur 18, Parzellen-Nr. 39/1 (Teilbereich), Verbandsgemeinde Gerolstein, hiermit öffentlich bekanntgemacht. Auf o. a. Formantrag der Fa. Portlandzementwerk H. Schneider KG, Unten im Hähnchen 1, 54579 Üxheim, vom 09.11.2021 sowie den vorgelegten Antragsunterlagen wird hiermit gemäß §§ 6 und 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 1 a der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) sowie Nr. 2.2.1 G i. V. m. Nr. 2.2 V des Anhangs zur 4. BImSchV, alle Vorschriften jeweils in den z. Zt. gültigen Fassungen, im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung – vorbehaltlich etwaiger privater Rechte Dritter - die Genehmigung für die Erweiterung des genehmigten Kalksteinbruch „Merbüsch IV“ um einen Steinbruch für die Gewinnung von Kalkstein und Dolomit- Errichtung und Betrieb- „Merbüsch IV Süd“, ca. 10,6 ha, sowie zum Betrieb von Anlagen zum Brechen und Klassieren von Gestein, in der Gemarkung Leudersdorf, „Auf den Bänken“, Flur 18, Parzellen-Nr. 39/1 (Teilbereich), erteilt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält Nebenbestimmungen sowie Hinweise. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides vom 22.09.2022 mit Begründung können vom Tage der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Zeit vom 28.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Büro 309, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Eine vorherige Terminabstimmung (Tel.-Nr. 06592-933-323) ist erforderlich. Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt und damit gemäß § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben. Für den Genehmigungsbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschied kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 07.10.2022 In Vertretung 6-5610-BImSchG-Steinbruch Merbüsch IV-Süd- Klaus Benz, Geschäftsbereichsleiter 06592-985353oder06592-933-284 Wir befinden uns ab dem 01.11.2022 in der Ab dem 06.04.2023 sind wir gerne wieder für Sie da. Kontakt & Buchung Führungen sind auch in der Winterpause nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! WINTERPAUSE. vulkanmuseum@vulkaneifel.de

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