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Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Abstufung der Kreisstraße Nr. 97 (K 97) innerhalb der Ortslage Arbach Mit Verfügung der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 27.08.2010 wurde die Abstufung der Kreisstraße 97 (K 97) auf einer Länge von 0,302 km (Station 1,285 bis Station 1,587) innerhalb der Ortslage Arbach aufsichtsbehördlich verfügt. Die Verfügung wird hiermit zurückgenommen (§ 48 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) oder zur Niederschrift erhoben werden. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 11.10.2022 Julia Gieseking (Landrätin) #ICHMÜLLNICHTRUM SAUBERE VULKANEIFEL Ästhetische Folgen Egal ob Taschentücher, Bonbon-Papier oder Autoreifen: Herumliegender Müll ist nicht schön. Die durch das Littering verursachten negativen Auswirkungen auf die Ästhetik der betroffenen Region wirken sich negativ auf das Wohlbefinden der dort lebenden Menschen und den Tourismus aus. „Gelitterte“ Wertstoffe gehen außerdem aus dem Kreislauf verloren und die Entsorgung ist mit einem großen Kostenaufwand verbunden. Alleine für die Entsorgung von Zigarettenkippen fallen jährlich 225 Millionen Euro an, für die Entsorgung von to-go-Bechern aus Plastik rund 120 Millionen Euro pro Jahr. Wussten Sie eigentlich schon, dass auch eine Bananenschale nicht in die Natur gehört? Die Schalen von exotischen Früchten brauchen in unserer Klimazone mehrere Jahre, um abgebaut zu werden. Auch Obstreste sehen in der Natur nicht schön aus und bei konventionellemObst können Pestizide in die Umwelt gelangen. Also: den eigenen Müll immer mitnehmen und zuhause entsorgen. Auf längeren Touren bietet es sich z. B. an eine kleine Mülltüte dabei zu haben.

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