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Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Esch (Amtsgericht Prüm): Blatt 744: Flur 4 Nr. 60 – Landwir tschaf tsf läche, Am Reiherchen – 6.380 m² Flur 7 Nr. 67/2 – Gebäude- und Freif läche, Landwir tschaf tsf läche, Talstraße 8, Im Bunger t 2,4,6 – 4.688 m² Flur 7 Nr. 68/1 – Gebäude- und Freif läche, Talstraße 8 – 44 m² Flur 7 Nr. 68/2 – Gebäude- und Freif läche, Talstraße – 746 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: ROERINK, GERIT JOHAN (* 08.03.1959 IN HENGELO) letzte bekannte Anschrift: 54597 Duppach, Maifeldstr. 47 Datum des Schreibens: 17.10.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MQ 348 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 27.10.2022 ImAuftrag gez. Elias GründungsTage 2022 Initiative „Gründen auf den Land“ schnürt ein Paket aus Vorträgen und Beratung rund um Existenzgründung und Selbstständigkeit! „Gründer brauchen starke Partner“, getreu dieser Aussage bietet die Initiative „Gründen auf dem Land“ Gründerinnen und Gründern sowie solchen, die es noch werden wollen, kostenfreie Unterstützung beim Einstieg in die Selbstständigkeit an. Im Rahmen der Gründerwoche Deutschland vom 14.11. bis 20.11.2022 hat die WFG Vulkaneifel wieder ein umfangreiches und interessantes Angebot zusammengestellt. Am Dienstag, 15. November 2022 wird ein Online-Vortrag mit dem Thema „Dienstvertrag – Werkvertrag-Arbeitsvertrag: Risiken der Scheinselbstständigkeit erkennen und begegnen“ angeboten. Rechtsanwältin Sabine Jobelius erläutert aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht, wie sich Selbstständige als Auftragnehmer oder Auftraggeber davor schützen können, dass eine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung eingeordnet wird, obwohl nach der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung eigentlich selbstständig Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden sollen. Beginn ist um 18.30 Uhr. Am Freitag, 18. November 2022 findet von 13.00 bis 17.00 Uhr der sogenannte GründungsBeratungsParcours statt. In persönlichen 30-minütigen Einzelgesprächen können sich Interessierte zu den Themen Existenzgründung (HWK Trier und IHK Trier), Marketing, Steuern und Versicherungen vertraulich beraten lassen und sich Tipps und Informationen von den jeweiligen Experten zu ihrem Gründungsvorhaben einholen. Der GründungsBeratungsParcours findet in den Geschäftsräumen der WFG Vulkaneifel in Daun statt. Am Samstag, 19. November 2022 hat die WFG Vulkaneifel ein vielfältiges Programm mit Frühstück, Vortrag und Workshop und dem Blick in junge Unternehmen im Landkreis Vulkaneifel zusammengestellt: Im Gründerzentrum HIGIS in Wiesbaum startet der Tag ab 9.00 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück. Anschließend reihen sich ein Vortrag und ein Workshop zum Thema „Businessplan“ ein, denn ein Start ohne Businessplan entspricht einer Wanderung im Nebel. Nach einem gemeinsamen Mittagsimbiss stehen die Vorstellung des Gründerzentrums HIGIS auf dem Programm sowie der Besuch junger Unternehmen vor Ort. Die Veranstaltungen werden mit freundlicher Unterstützung der Kreissparkasse Vulkaneifel, der Volksbank RheinAhrEifel eG und der Volksbank Eifel eG durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung zu allen Angeboten ist bis zum 14. November 2022 möglich und unbedingt erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldung: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Christina Kirst, Tel.: 06592/933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de.

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