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Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Prüfung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier ergab, dass die Haushalts- und Finanzplanung des Zweckverbandes KommZB im Einklang mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft stehen. Genehmigungspflichtige Teile enthält die Nachtragshaushaltssatzung nicht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.11.2022 bis zum 05.12.2022 während der üblichen Dienstzeiten in den Räumlichkeiten des KommZB, Hindenburgstraße 32 in 55118 Mainz öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 06131/9264-0. Es wird auf § 7 Abs. 1 Ziffer 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Ge-mO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber dem KommZB unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Mainz, den 07.11.2022 gez. Ralf Leßmeister Landrat und kommissarischer Verbandsvorsteher Bekanntmachung über die Auslage des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz 1. Auslage des Entwurfs des Haushaltsplans des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen zur Einsichtnahme 2. Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen / Einreichung von Vorschlägen. Der Entwurf des Haushalts wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung parallel zu dieser Veröffentlichung zugeleitet. Er liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Kommunalen Zweckverbandes (KommZB), Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, 3.OG, bis zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über den Haushalt aus. Wir bitten wir um vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 06131/9264-0. Einwohner können bis zum Ablauf des 05.12.2022 Einwendungen gegen den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 des Zweckverbandes zu Koordinierung der Eingliederungshilfe U18 und der Kinder und Jugendhilfe (KommZB) erheben bzw. Vorschläge einreichen, adressiert an den KommZB, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz. Mainz, den 07.11.2022 gez. Ralf Leßmeister Landrat und kommissarischer Verbandsvorsteher Am Mittwoch 23. November 2022, 17:00 Uhr findet im Sitzungssaal 15a der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschussesmit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 2. Verschiedenes 2.1 Anfragen, Wünsche, Anregungen Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 15.11.2022 gez.: Thomas Scheppe, Vorsitzender AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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