KW46

Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Einladung zur 4. Verbandsversammlung Die vierte Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) findet am Dienstag, den 06.12.2022, 16:00 Uhr, im Vereinshaus Sörgenloch, Place de Ludes 8, 55270 Sörgenloch, statt. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes stehen nur eng begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Für die Teilnehmenden empfehlen wir das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (MNS). Bitte melden Sie sich per Email unter info@kommzb.de oder über Tel. 06131/9264-0 an, um an der Sitzung teilzunehmen. Tagesordnung A. Öffentlicher Teil 1. Begrüßung 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Bestimmung des Schriftführers 4. Berichte über die Arbeit des KommZB in 2022 5. Aussprache zu den Berichten 6. Frage an die Öffentlichkeit 7. Beschlussfassung zur Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 19.04.2021 8. Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung der Verbandsvorsteher für die Haus halts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2021 9. Beschlussfassung über die Höhe der Rückzahlung überzahlter Umlagen aus dem Haushaltsjahr 2021 10. Wahl der Stimmzählkommission 11. Wahl des Verbandsvorstehers 12. Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 mit Anlagen und Stellenplan sowie Entscheidung über die Höhe der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 13. Sonstiges B. Nichtöffentlicher Teil Im Nachgang zur Sitzung wird eine Pressemitteilung erfolgen. Informationen stehen zudem unter www.kommzb.de zur Verfügung. Mainz, den 07.11.2022 gez. Ralf Leßmeister Landrat und kommissarischer Verbandsvorsteher Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Weiersbach (Amtsgericht Daun): Blatt 483: Flur 4 Nr. 7 – Landwir tschaf tsf läche, Aufm Weimer Eck – 5.099 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Boverath (Amtsgericht Daun): Blatt 571: Flur 2 Nr. 495/1 – Landwir tschaf tsf läche, Waldf läche, Aufm Hasenkopf – 8.926 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Weiersbach (Amtsgericht Daun): Blatt 429: Flur 4 Nr. 9 – Landwir tschaf tsf läche, Auf Weimer Eck – 10.120 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz