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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Energiesparen über die Feiertage Kreisverwaltung Vulkaneifel bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Knapp zehn Tage wird alles heruntergefahren, Heizung und Strom auf ein Minimum reduziert. Der Landkreis Vulkaneifel schließt in diesem Jahr erstmalig zwischen Weihnachten und Neujahr seine Verwaltungsgebäude. Damit will die Kreisverwaltung ein wichtiges Zeichen setzen und ihren Beitrag dazu leisten, die Bundesverordnung über wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen und einer möglichen Gasmangellage ein Stück weit entgegen zu wirken. In dieser Zeit wird die Heizungsanlage für alle Verwaltungsgebäude soweit heruntergefahren, dass das hierfür größtmögliche Einsparpotenzial erzielt wird. Gleichzeitig wird die Schließung der Kreisverwaltung dazu genutzt, notwendig gewordene Arbeiten an der Notstromversorgung durchführen zu können. Kreisverwaltung vom 24.12. bis 01.01.2023 geschlossen In der Zeit von Heiligabend bis einschließlich Neujahr bleibt die Kreisverwaltung komplett geschlossen und ist nur für Notdienste, etwa im Bereich Gesundheits- oder Jugendamt, erreichbar. Die Schließung betrifft alle Abteilungen und Aussenstellen, u.a. auch das Jobcenter und die Kreisbibliothek. Auch die Kfz-Zulassung bleibt zwischen den Jahren geschlossen. Die Aussenstelle der Kfz-Zulassung in Jünkerath ist am Mittwoch, 28.12.2022 sowie am Freitag, 30.12.2022 jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr für dringende Anliegen geöffnet. „Wir haben lange überlegt und abgewogen, welche Energiesparmaßnahmen wir als Landkreis Vulkaneifel umsetzen können und welche Maßnahmen welche Auswirkungen haben“, so Landrätin Julia Gieseking. „Bisher hatte die Kreisverwaltung immer zwischen den Jahren geöffnet. In diesem Winter haben wir jedoch alle ein wichtiges Ziel: Energiesparen, um einer möglichen Gasmangellage und den damit einhergehenden fatalen Folgen entgegenzuwirken. Ich werbe daher um Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern für diese Entscheidung“, so die Landrätin weiter. Indieser Zeit könnendieRaumtemperaturen weit über das Maß der normalen Absenkung reduziert werden. Der Landkreis Vulkaneifel erhofft sich dadurch eine deutliche Einsparung von Strom und Gas. Ab dem 02. Januar 2023 sind dann wieder alle Dienste der Kreisverwaltung wie gewohnt erreichbar. Verhinderung einer Gasmangellage als Ziel der Bundesverordnung Aufgrund der aktuellen Situation des Ukraine-Krieges und der bestehenden Gasmangellage in der Bundesrepublik Deutschland sind die Kommunen - gesteuert durch das Land Rheinland-Pfalz und die Spitzenverbände - aufgefordert, Energie einzusparen. Gemeinsames Ziel aller in Erwägung gezogenen Energiesparmaßnahmen ist es, einen Engpass im Winter und damit eine ernste Energielage, die in der Folge auch zu einer Strommangellage führen könnte, zu vermeiden. Jede gesparte Kilowattstunde Energie kann dabei helfen, gut über den Winter zu kommen. Dabei sollen mindestens 15 % an Energie eingespart werden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Kerpen (Amtsgericht Daun): Blatt 669: Flur 9 Nr. 25 – Landwir tschaf tsf läche, unten auf dem Krummenstück – 5.919 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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