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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 02/2023 WEITERES S. 2 | Kfz-Zulassung seit 9. Januar 2023 mit vorheriger Terminvergabe S. 3 | Pressekonferenz „IKZ - Projekt Gemeinsame Kfz-Zulassung“ S. 4 | Medizinstipendium zu vergeben / Stellenanzeige Kreisverwaltung S. 5 | Anträge auf Lernmittelfreiheit stellen / Verkauf einer Maschine gegen Höchstgebot S. 6 | Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte S. 7 | Öffentl. und amtl. Bekanntmachungen S. 8 | Öffentl. Bekanntmachungen S. 9 | Anzeige WFG WEBSITE-CHECK Beratertag S. 10 | Öffentl. Bekanntmachung / Littering-Kampagne S. 11 | WFG ImPuls am 18.01.23 S. 12-13 | Anzeige WFG ImPuls am 18.01.23 / Anzeige WFG Webinar Cybersicherheit S. 14 | Naturerlebnistipps / Hebammencafé Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Isabel Schneider Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM Neuer starker Partner für die Regionalmarke EIFEL Landkreis Vulkaneifel unterstützt Qualitätsnetzwerk Mit einem klaren Zeichen für die Regionalmarke EIFEL startet der Landkreis Vulkaneifel mit Landrätin Julia Gieseking als neuer und offizieller EIFEL Partner ins Jahr 2023. Neben den Bereichen EIFEL Arbeitgeber, EIFEL Energie, EIFEL Gastgeber und EIFEL Produzent gibt es zahlreiche Institutionen, Behörden und Verbände, die die Regionalmarke EIFEL partnerschaftlich unterstützen und fördern. EIFEL Partner setzen sich verantwortungsvoll für die Philosophie und Ziele der Regionalmarke EIFEL ein und damit auch für die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Kulturlandschaft Eifel. Im Landkreis Vulkaneifel sind 30 Unternehmen und Betriebe aktive Markennutzer der Regionalmarke EIFEL und erzeugen seit Jahren echte, zertifizierte und nachhaltige Produkte und Leistungen aus und für die Region. Durch die neue offizielle EIFEL Partnerschaft bekommen gerade diese Leistungsträger in der Vulkaneifel Anerkennung und Rückenwind für ihr Engagement von Landrätin Julia Gieseking: „Unser Landkreis Vulkaneifel liegt mit dem kompletten Kreisgebiet in der Eifel. Wir haben hier viele innovative und erfolgreiche Betriebe, die sich mit dem Qualitätslogo der Eifel schmücken dürfen. Regionalität ist kein Modetrend sondern Ausdruck von gelebter Nachhaltigkeit. Dies wollen wir bewusst unterstützen und fördern. Wir schätzen das Netzwerk der Regionalmarke EIFEL sehr und sehen Potential für weitere Kooperationen.“ Markus Pfeifer, Geschäftsführer der Regionalmarke EIFEL GmbH, gibt sich zuversichtlich: „Zum erfolgreichen Netzwerken braucht es starke und überzeugte Partner. Wir sind stolz auf das Bekenntnis des Landkreises Vulkaneifel, unser offizieller EIFEL Partner zu werden. Landrätin Julia Gieseking wird uns sicherlich an der ein oder anderen Stelle wertvolle Unterstützung im Rahmen der Regionalvermarktung und –entwicklung geben können.“ Vor wenigen Tagen: Übergabe der Partner-Plakette in der Kreisverwaltung Vulkaneifel. V.l.n.r.: Dieter Schmitz (Bürloeiter), Markus Pfeifer (Geschäftsführer Regionalmarke EIFEL GmbH), Julia Gieseking (Landrätin), Mark Hallfell (Abteilungsleiter Struktur- und Kreisentwicklung). Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel Folgt auch online!

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Kfz-Zulassung seit 9. Januar 2023 mit vorheriger Terminvergabe Kreisverwaltung Vulkaneifel baut digitales Angebot weiter aus – vorherige Terminvereinbarung verhindert zukünftig lange Wartezeiten Die Kreisverwaltung Vulkaneifel baut ihr digitales Angebot weiter aus: Seit 09. Januar ist die Kfz-Zulassung auch in der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung in Daun nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können ab sofort bequem online unter www.terminvergabeportal.de sowie telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbart werden. Sowohl online während des Buchungsvorganges, als auch über die Telefonnummer 115 wird den Bürgerinnen und Bürgern direkt mitgeteilt, welche Unterlagen und Formulare zum vereinbarten Termin für das jeweilige Anliegen mitzubringen sind, damit der Antrag vor Ort erfolgreich bearbeitet werden kann. „Die zukünftige Terminvereinbarung in der Kfz-Zulassungsstelle ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Gleichzeitig kommen wir damit den Wünschen vieler Bürgerinnen und Bürger nach, die sich nun flexibel und bequem selbst passgenau ihre Termine reservieren können. Lange Wartezeiten gerade im sehr stark frequentierten Bereich der Kfz-Zulassungsstelle können damit zukünftig vermieden werden, Behördengänge werden vereinfacht“, so Landrätin Julia Gieseking. Gleichzeitig ist es seit 09. Januar im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich möglich, unabhängig vom Wohnort nach vorheriger Terminvereinbarung über die o.a. Möglichkeiten Fahrzeuge in allen drei Landkreisen an den Standorten Cochem, Zell, Wittlich, Bernkastel, Morbach, Daun und Jünkerath zuzulassen. Die Aussenstelle der Kfz-Zulassung in Jünkerath arbeitet bereits erfolgreich seit längerer Zeit mit einer vorherigen Terminvergabe. Termine für Zulassungsvorgänge in Jünkerath sind weiterhin über das dortige Terminbuchungssystem unter terminejuenkerath.gerolstein.de sowie telefonisch unter Tel.: 06591/13 - 1203 zu vereinbaren. Die Möglichkeit zur Online-Terminvergabe soll sukzessiv auf andere Bereiche der Kreisverwaltung Vulkaneifel ausgeweitet werden. Das kommunale JobCenter des Landkreises Vulkaneifel bietet seinen Kundinnen und Kunden bereits seit Ende des Jahres 2021 erfolgreich die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung an. Ebenso arbeitet die Führerscheinstelle des Landkreises Vulkaneifel seit einigen Monaten mit einer vorherigen Terminvergabe. KFZ-ZULASSUNG MIT VORHERIGER TERMINVERGABE Termine können ab sofort bequem online unter www.terminvergabeportal.de sowie telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbart werden. SEIT 9. JANUAR 2023: 2. Terminvergabe 24/7 möglich 1. 3. Fester Termin ohne lange Wartezeiten Kfz-Anmeldung auch in Nachbarlandkreisen 4. Informationen zu benötigten Unterlagen

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Pressekonferenz „IKZ - Projekt Gemeinsame Kfz-Zulassung“ am 03.01.2023 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde am 03.01.2023 in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Vulkaneifel die gemeinsame Zulassungsstelle der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und Vulkaneifel - welche am 09. Januar gestartet ist - vorgestellt. Mit der Einführung einer gemeinsamen Zulassungsstelle wird ein weiterer wichtiger Punkt des vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Konzeptes „Interkom-munale Zusammenarbeit Eifel Mosel Hunsrück“ umgesetzt. Künftig wird es den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen der drei Landkreise unabhängig vom Wohnort möglich sein, Zulassungsvorgänge für ihr Kraftfahrzeug bei allen sieben Zulassungsstellen der zuvor genannten Landkreise durchzuführen. Bei insgesamt jährlich rund 92.000 Zulassungsvorgängen – davon 45.000 im Landkreis Bernkastel-Wittlich, 22.000 im Landkreis Cochem-Zell sowie rund 25.000 im Landkreis Vulkaneifel -, profitieren hiervon Privatpersonen als auch Händler gleichermaßen. Eröffnet wurde die Pressekonferenz durch die Gastgeberin, Landrätin Julia Gieseking: „Im letzten Jahr ist es uns nicht nur gelungen, die ständig neuen Herausforderungen zu meistern, sondern auch noch proaktiv Dinge auf den Weg zu bringen. Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit haben wir nun etwas sehr greifbares auf den Weg gebracht: eine gemeinsame Zulassungsstelle unserer drei Landkreise. Wir sind heute hier zusammengekommen, um dies zu verkünden und zu feiern. Vielen Dank allen Beteiligten für Ihr Mitwirken und Ihr Mitdenken. Ohne Ihren Einsatz wären wir nicht so weit gekommen.“ Anschließend übergab die Kreischefin das Wort an ihre beiden Kollegen, die Landräte Manfred Schnur und Gregor Eibes. „Der heutige Meilenstein der interkommunalen Zusammenarbeit mit unseren Partnern - die gemeinsame Zulassungsstelle - ist nur ein erster Schritt. Ziel ist es, die Zulassungsvorgänge in Zukunft vollkom-men digitalisiert abzuwickeln. Dies soll ebenfalls gemeinsam erfolgen, um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten.“, so Landrat Manfred Schnur. „Die gemeinsame Zusammenarbeit unserer drei Landkreise auf Sachebene ist unterm Strich zielführender als die bisherigen Diskussionen über eventuelle Gebietsreformen. Mit der geplanten gemeinsamen Bußgeldstelle, einer einheitlichen Finanzsoftware sowie vielen weiteren Projekten wollen wir dafür sorgen, dass unsere Verwaltungen zukünftig noch effizienter und bürgerfreundlicher arbeiten können“ führt Landrat Gregor Eibes ergänzend aus. Vorgestellt wurde das Projekt durch Projektleiter Ingo Schuster anhand eines anschaulichen Erklärvideos. Dabei wurde insbesondere auf die Vorteile der wohnortunabhängige Zulassung eingegangen und die gemeinsame Terminverwaltung erläutert. Künftig können sich die Bürgerinnen und Bürger online für ihren Wunschstandort alle freien Termine der kommenden drei Wochen anzeigen lassen und diese reservieren. Anschließend blieb genügend Zeit, um offene Fragen der anwesenden Pressevertreter zu beantworten. Zur Online-Terminverwaltung gelangen Sie über die Website www.terminvergabeportal.de oder über die Websites der einzelnen Verwaltungen. Zusätzlich können Termine über die Behördennummer 115 gebucht werden. Landrätin, Landräte und Verbandsbürgermeister aller sieben Kfz-Zulassungsstellen aus den Landkreisen Cochem-Zell, Bernkastel-Kues und Vulkaneifel freuen sich über den Start des Projektes im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL 30 Tage Jahresurlaub eine betriebliche Altersvorsorge für Beschäftige im öffentlichen Dienst einen krisensicheren arbeitsplatz mit leistungsgerechter Bezahlung interessante und verantwortungsvolle Tätigkeiten vielfältige Angebote als familienfreundlicher Arbeitgeber arbeitsplatznahe Parkmöglichkeiten inkl. E-Ladestationen Möglichkeit des E-Bike-Leasings (JobRad) DIE KREISVERWALTUNG HAT REGELMÄSSIG STELLEN IN DEN VERSCHIEDENSTEN BEREICHEN ZU BESETZEN! 300 MITARBEITER:INNEN - 1 TEAM GEMEINSAM FÜR DIE VULKANEIFEL DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! Was wir u.a. bieten:

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Folgt auch online! Verkauf einer Maschine gegen Höchstgebot Die Kreisverwaltung verkauft gegen Höchstgebot folgende Maschine zur Abholung: • Marke: ISEKI TXG23, Zugmaschine mit Hydraulik und Zapfwelle an Front und Heck • Zubehör: Salzstreuer und Schneeschild • 17 kW Leistung, Dieselmotor, Hubraum: 1123 cm³ • EZ 18.12.2003 • 1340 Betriebsstunden • HU vom 20.10.2022 wegen Mängel nicht bestanden • Zustand: Maschine startet mit Starthilfe und fährt. Mängel an Bremsen, Beleuchtung und Hupe. Bei Bedarf kann die Maschine am Thomas-Morus-Gymnasium Daun, Bergstraße 14, angesehen werden. Zwecks Terminvereinbarung steht Christoph Land (Hausmeister), erreichbar montags bis freitags von 8:00 Uhr – 14:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0162-2797109 oder 0171-2125496 zur Verfügung. Ihre Angebote richten Sie bitte bis zum 16.01.2023 schriftlich an: Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Bauen, Schulen und ÖPNV, Frau Rita Schneider Mainzer Straße 25 54550 Daun, gerne auch per Mail: rita.schneider@vulkaneifel.de. Der Traktor wird als Edelschrott ohne Gewährleistung vorzugsweise an Bastler abgegeben. Lernmittelfreiheit-Online Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2023/2024 online stellen Fristende: 15.03.2023 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet Ihnen ab dem 01.01.2023 die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) ganz bequem online zu stellen. Unter Berücksichtigung der Abgabefrist können Anträge auf diese Weise 7 Tage die Woche rund um die Uhr gestellt werden. Die Online-Anträge sind abrufbar über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel. de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.0012.00 Uhr zur Verfügung: Telefon: 06592/933-396 E-Mail: Schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Zwei Millionen Haushalte profitieren Wohngeldreform mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz als Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung „Gestiegene Lebenshaltungskosten, gestiegene Heizkosten, alles wird teurer“, so oder so ähnlich ist aktuell die Rückmeldung der Bürgerinnen und Bürger. Vor einem Jahr kam man mit dem verdienten Lohn oder der erhaltenen Rente „grad so“ über die Runden, jetzt wird die Finanzierung schwierig. Genau hier setzt das Wohngeld-Plus-Gesetz an. Zum 1. Januar 2023 kam die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen. Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Die Wohngeldreform mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung. Wohngeld soll als Zuschuss zu den Kosten für Miete oder eigenen Wohnraum dienen. Was ist überhaupt das „Wohngeld“? Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten. Aber Achtung: Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, das Haushaltseinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser. Weitere Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie online unter: ht tps: //www.vulkanei fel .de/soziales/ wohngeld.html oder direkt bei Ihrer Wohngeldstelle. Wer hat Anspruch auf das neue „Wohngeld Plus“? •Das sind die rund 600.000 Haushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten. •Dazu kommen etwa 1,04 Millionen Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Sie können auf-grund der Verbesserungen im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld ent-lastet werden. •Außerdem können weitere rund 380.000 Haushalte Wohngeld bekommen. Damit sind sie nicht mehr auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen. Für den Landkreis Vulkaneifel gilt die Mietstufe 1 und damit errechnen sich die in der Tabelle dargestellten Grenzen für das maximale Einkommen bei maximal anrechenbarer Miete. Sollte das monatliche Nettoeinkommen (Nettorente, Nettoerwerbseinkommen) unterhalb dieser Grenzen liegen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Wohngeld. Sollte das monatliche Nettoeinkommen knapp oberhalb dieser Grenze liegen, empfiehlt die Wohngeldstelle des Landkreises eine telefonische Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches. Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vulkaneifel, das Angebot anzunehmen und nicht aus falscher Scham auf den evtl. bestehenden Anspruch zu verzichten. Sollte das Einkommen allerdings die oben genannten Grenzen deutlich überschreiten, ist mit einer Ablehnung des Antrages zu rechnen. Einen ersten Anhaltspunkt der Anspruchsberechtigung gibt der Wohngeldrechner des BMAS unter www.bmwsb.bund/de. Wie kann ich Wohngeld bzw. Wohngeld Plus beantragen? 1.) Sie haben die Möglichkeit, das Antragsformular ganz bequem online auf der Website der Kreisverwaltung Vulkaneifel herunterzuladen: www.vulkaneifel.de/soziales/wohngeld 2.) Alternativ können Sie das Formular telefonisch oder per E-Mail bei Ihrer Wohngeldstelle beantragen. Anschließend wird es Ihnen auf dem Postweg zugestellt. 3.) Zusätzlich liegen die Antragsformulare jederzeit im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, zur Abholung bereit. Kontakt: Bei Fragen, zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches oder zur Anforderung der Antragsformulare stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle in der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung: wohngeld@vulkaneifel.de 06592/933-312, -357, -362 Weitere Informationen zu Wohngeld und Wohngeld Plus finden Sie hier

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Rockeskyll (Amtsgericht Daun): Blatt 591: Flur 9 Nr. 21 – Landwir tschaf tsf läche, unter dem Tommel – 6.018 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: DYBA, KEVIN letzte bekannte Anschrift: Zum Ernstberg 14, 54550 Daun-Waldkönigen Datum des Schreibens: 14.12.2022 Aktenzeichen: 4-31200-009-1308 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 05.01.2023 ImAuftrag gez. Mindermann Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: MAYER, PETER (* 02.01.1986 in Gerolstein) letzte bekannte Anschrift: 54568 Gerolstein, Alter Marktplatz 3 Datum des Schreibens: 28.11.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-PM 186 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument a ls zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 05.01.2023 ImAuftrag gez. Elias Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: ISMET AKYAL letzte bekannte Anschrift: Zur Sternwarte 21, 54552 Schalkenmehren Datum des Schreibens: 23.11.2022 Aktenzeichen: 4-31200-075-6049 Betroffene Person: DUANA TRISTAN PALMER letzte bekannte Anschrift: Thommen in 54552 Darscheid Datum des Schreibens: 23.11.2022 Aktenzeichen: 4-31200-075-6072 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 05.01.2023 ImAuftrag gez. Alflen

Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: QUYNH GIANG VU letzte bekannte Anschrift: Lissinger Straße 72, 54568 GerolsteinDatum des Schreibens: 24.11.2022 Aktenzeichen: 4-31200-010-06249 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 05.01.2023 ImAuftrag gez. Deisen Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: KARL-HEINZ SCHULZ letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstr. 7, 77948 Friesenheim Datum des Schreibens: 22.11.2022 Aktenzeichen: 4-31200-001-6282 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 05.01.2023 ImAuftrag gez. Schneider Bekanntgabe gemäß § 5 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Änderung einer bestehendenAnlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen durch den Einsatz von Sekundärbrennstoffen mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion, AntragstellerFa.PortlandzementwerkWotanH.SchneiderKGin54579Üxheim-Ahütte,aufdemBetriebsgeländeinderGemarkungAhütte, Flur 14, Flurstück Nr. 10/1, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Aktenzeichen 6-5610 -Änderungsgenehmigung Wotan-Ersatzbrennstoffe-BImSchG). Die gemäß § 1 Abs. 2, 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG hat ergeben, dass die Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Begründung: Das Unternehmen hatte bereits in der Vergangenheit eine Versuchsgenehmigung und eine Genehmigung für den Einsatz von Sekundärbrennstoffen mit einem Anteil von nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen. Diese Genehmigung ist erloschen, da seit 2015 keine Sekundärrohstoffe mehr eingesetzt wurden. Mit dieser Änderungsgenehmigung wird der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG eine Versuchsgenehmigung für die bereits bestehende Ersatzbrennstoffanlage erteilt. Bei dieser Anlage handelt es sich um eine bereits bestehende Nebenanlage der bestehenden Drehrohrofenanlage zur Klinkerproduktion. Die Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG hat in dieser Anlage bereits in den Jahren 2003 – 2014 Brennstoffe mit Biomasseanteilen eingesetzt. Es werden keine baulichen Veränderungen an der Betriebsstätte vorgenommen. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die sich erheblich auf das Landschaftsbild oder Flora und Fauna auswirken können, sind nach überschlägiger Prüfung nicht erkennbar. Nachteilige Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter, insbesondere Lärm und Luft sind bei Beachtung der Nebenbestimmungen nicht zu befürchten. Die Feststellung zur Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Diese ist unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens und gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 20.12.2022 In Vertretung: Klaus Benz Geschäftsbereichsleiter

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Seite 10 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG Antrag der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG, Unten im Hähnchen 1, 54579 Üxheim-Ahütte, auf Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen - Errichtung -Neubau und Betrieb eines Klinkerlagers (dies beinhaltet zwei Klinkersilos mit Entstaubungsanlagen, einen Abkippbunker zur LKW Entladung sowie zugehörige Förderwege) auf dem Betriebsgelände in der Gemarkung Üxheim, Flur 14 und 13, Flurstücke 8/3 und 10/2; -6-5610- -Wotan-Neubau eines KlinkerlagersDie Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG beabsichtigt die Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen - Errichtung -Neubau und Betrieb eines Klinkerlagers (dies beinhaltet zwei Klinkersilos mit Entstaubungsanlagen, einen Abkippbunker zur LKW Entladung sowie zugehörige Förderwege) auf dem Betriebsgelände in der Gemarkung Üxheim- Ahütte. Es handelt sich um eine Anlage nach Ziffer 2.3.1.-Verfahresart G des Anhangs 1 der 4. Verordnung zum BImSchG (4. BImSchV), die einer Genehmigung nach § 4 BImSchG bedarf. Das Vorhaben ist darüber hinaus in der Anlage 1 zum UVPG in der Liste UVP pflichtiger Vorhaben unter Ziffer.2.2.2 geführt und in Spalte 2 als Vorhaben, für das eine allgemeine Vorprüfung erforderlich ist, gekennzeichnet. Hieraus ergibt sich eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 1 UVPG, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Immissionsschutzbehörde prüft unter Berücksichtigung der in derAnlage 3 UVPGaufgeführten Kriterien, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der Immissionsschutzbehörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die überschlägige Prüfung der unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien hat ergeben, dass eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nach Einschätzung der Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel nicht erforderlich ist, da das Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen verursacht, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Dies ergibt sich daraus, dass keine der benannten Schutzkriterien gemäß Anlage 3 unmittelbar betroffen sind. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass insbesondere keine Natura 2000-Gebiete, keine Naturschutzgebiete, keine gesetzlich geschützten Biotope oder Wasserschutzgebiete beeinträchtigt bzw. berührt werden. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird außerdem im Rahmen des Genehmigungsverfahrens überprüft. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für das derzeit anhängige immissionsschutzrechtliche Verfahren nicht besteht. Die Feststellung zur Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Diese ist nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 20.12.2022 In Vertretung: Klaus Benz 6-5610- -Wotan-Neubau eines Klinkerlagers- Geschäftsbereichsleiter Zum Abschluss unserer "Ich müll nicht rum"-Littering-Kampagne stehen bis zum 10.02.2023 in den Bürgerbüros und Zentralen der Kreisverwaltung Vulkaneifel (Daun) und den Verbandsgemeindeverwaltungen (Daun, Kelberg, Gerolstein, Hillesheim, Jünkerath) Handysammelboxen des NABU bereit, in die Sie Ihre alten Handys und deren Zubehör einwerfen können. Für Handys werden viele wertvolle Ressourcen benötigt, deren Gewinnung häufig mit großen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist. Deswegen sollten sie so lange wie möglich verwendet und anschließend recycelt werden. Die Handys in den Handysammelboxen werden entweder zur Weiterverwendung aufbereitet oder die Rohstoffe werden recycelt. Der Erlös hieraus fließt in Insektenschutzprojekte des NABU. #ICHMÜLLNICHTRUM SAUBERE VULKANEIFEL HANDYSAMMELBOXEN Was kann eingeworfen werden? Alle Arten von Handys, Smartphones, Tablets & Zubehör (Netzteil, Ladekabel, Akku, Headsets In welchem Zustand müssen die Geräte sein? Das ist egal, sowohl funktionstüchtige als auch defekte Geräte können abgegeben werden Dürfen lose Akkus mitgesendet werden? Nein! Lose Akkus dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verschickt werden. Sollte die Batteriehaltung kaputt sein, dann sichert diese bitte mit ausreichend Klebeband. Muss ich meine Daten vorher löschen? Dies ist kein Muss, im Recyclingprozess werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Zu eurem eigenen Schutz empfiehlt es sich dennoch, alle persönlichen Daten auf den Geräten zu löschen. Entfernt außerdem die SIM- und Speicherkarten. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Klimaschutzmanagement der Kreisverwaltung Vulkaneifel wenden: 06592-933586 oder klimaschutz@vulkaneifel.de

Seite 11 LANDKREIS VULKANEIFEL • informative und effektive 45 Minuten • virtuell über das Tool GoToMeeting • kostenfrei, aber sicherlich nicht umsonst 18. Januar 2023 • 8.30 Uhr Social Media Trends für KMU 2023 Denkanstöße, Ideen und Impulse für Ihr Business. Anmeldung und Information: WFG Vulkaneifel, Christina Kirst, Tel.: 06592 933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Um Anmeldung wird bis zum 17.01.2023 gebeten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum per E-Mail. Die Vortragsreihe für Unternehmer – jeden 3. Mittwoch im Monat. Jetzt anmelden! Referentin: Kerstin Cornesse, Cornesse Marketing, Wiesbaum

Seite 12 LANDKREIS VULKANEIFEL „Social Media Trends für KMU 2023” WFG ImPuls am 18.01.2023, 8.30 Uhr Am 18.01.2023 dreht sich beim ersten WFG ImPuls im Jahr 2023 ab 8.30 Uhr alles um die „Social Media Trends für KMU 2023“. Zu Gast ist hierzu Kerstin Cornesse von Cornesse Marketing inWiesbaum. Um Anmeldung wird bis zum 17.01.2023 gebeten (per E-Mail an christina.kirst@ wfg-vulkaneifel.de). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten zum Online-MeetingRaum bei GoToMeeting per E-Mail. Im Vorfeld der Veranstaltung hat Kerstin Cornesse WFG-Geschäftsführerin Judith Klassmann-Laux bereits Rede und Antwort zu den Trends 2023 bei Instagram & Co. gestanden. Frau Cornesse, Social Media für kleine und mittelständische Unternehmen – wirklich ein Muss? Nein, kein Muss – ein Darf! Social Media ist ein Teil des Marketing-Mix und gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sehr praktisch, weil man mit vergleichsweise wenig Budget und Aufwand seine Ziele erreichen kann. Wann hat man als kleines Unternehmen sonst die Möglichkeit, so direkt und zielgerichtet mit seinen Kunden zu sprechen und seine Produkte zu präsentieren? Und mittlerweile erreichen wir fast alle Altersstufen auf dem ein oder anderen Social Media Kanal. Gerade kleine Unternehmen haben auf Social Media die Chance, mit Persönlichkeit und Inhalten zu punkten. Das ist übrigens auch für die Mitarbeitergewinnung nicht zu unterschätzen. Oft haben gerade kleinere Unternehmen Bedenken, Social Media koste zu viel Zeit im eh voll gepackten Unternehmensalltag. Wie viel Zeit muss ich als Unternehmer oder Unternehmerin für mein Social Media einkalkulieren? Zeit ist ein wichtiger Faktor im Social Media Management, v.a., wenn man es im Unternehmen selbst stemmen möchte. Es gibt glücklicherweise viele Zeitspar-Tricks, die mir Hände und Kopf im Unternehmensalltag frei halten. Ein Beispiel ist das Vorplanen von Beiträgen. Natürlich gibt es auch zahlreiche Tools, die die Arbeit erleichtern. Aber trotz all der smarten Workflows: Social Media kostet Zeit für die Erstellung und den Upload der Beiträge und für das Community-Management, also den Kontakt zu den Followern. 2-3 Stunden pro Woche kommen da schnell zusammen. Wie bleibe ich immer „up to date“ in Sachen Social Media? Da sich in diesem Bereich ständig etwas ändert, ist es gut, sich mit Newslettern auf dem neuesten Stand zu halten (z.B. von OMR, OMT oder Allsocial). Auf Instagram teilt der Chef, Adam Mosseri, höchstpersönlich und gut verständlich die neuesten Instagram-Updates über seinen Account (@mosseri). Wer die Grundlagen des Social MediaMarketings lernen möchte, darf meinem Account gerne folgen (@cornesse_marketing), da teile ich viele Tipps aus der Praxis. Weitere Informationen und Kontakt WFG Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Judith KlassmannLaux, Telefon: 06592 933-205, E-Mail: judith.klassmann@wfg-vulkaneifel.de Zur Person: Kerstin Cornesse berät und begleitet Unternehmen beimSocial Media Marketing. Ihre Kunden sind kleine und mittelständische Unternehmen, die regional mehr Sichtbarkeit in den sozialen Medien erreichen möchten. Da sie jahrelang imMarketing in der Lebensmittel-Branche gearbeitet hat, zählen viele Food-Unternehmen zu ihren Kunden. Sie gründete vor fast genau zwei Jahren und sitzt imHigis inWiesbaum. Bild: Kerstin Cornesse, Cornesse Marketing, Wiesbaum SPRECHSTUNDE der Migrations- und Integrationsbeauftragten Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun Raum 106 (1. OG) Jeden Donnerstag, 10:00 - 13:00 Uhr

Seite 13 LANDKREIS VULKANEIFEL Cybersicherheit – wie schütze ich mich als mittelständisches Unternehmen wirkungsvoll? Webinar am 19.01.2023 | 14:00 bis 16:00 Uhr Das Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel laden kleine und mittelständische Unternehmen zu einem digitalen Workshop-Nachmittag am 19.01.2023 von 14:00 bis 16:00 Uhr ein. An fünf virtuellen Thementischen finden Unternehmerinnen und Unternehmer aktuelles Expertenwissen sowie Tipps und Tricks zum Thema „Cybersicherheit“. Unsere Thementische bieten wir in drei Runden an – Sie können sich also spontan Ihre ganz individuelle TOP 3 erstellen und nacheinander besuchen: Thementisch 1 | Security Basismaßnahmen Dr. Matthias Bender, Leiter Competence Center Productivity & Applications, IT-HAUS GmbH, Föhren Thementisch 2 | Cyberschutz: Spionage und Sabotage Kai Müller, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz Thementisch 3 | Das sichere Unternehmensnetzwerk –Wie finde ich die Schwachstelle(n)? Roland Hallau, Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz Thementisch 4 | Cyberangriffe auf Unternehmen – Stillstand auf Knopfdruck N.N. , Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Thementisch 5 | „Was tun, wenn es passiert ist?! – Vorbereitung hilft!“ Marius Thielmann, Transferstelle IT Sicherheit Schärfen Sie die Sinne für Ihre IT-Sicherheit und seien Sie unser Gast – wir freuen uns auf Sie. Die Teilnahme ist kostenfrei, aber sicherlich nicht umsonst. Wir bitten um Anmeldung bis zum 16.01.2023. Die Teilnehmenden erhalten die Zugangsdaten zum Online-Event (über Zoom) am Tag vor der Veranstaltung. Anmeldung und Kontakt WFG Vulkaneifel mbH, Christina Kirst, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de, Tel.: 06592 933-200 Eine gemeinsame Veranstaltung von:

Seite 14 LANDKREIS VULKANEIFEL ANMELDUNG & FRAGEN Verena Caspar, Koordination Frühe Hilfen, Jugendamt Landkreis Vulkaneifel: 06592-933 282 Susanne Elsässer, Familienhebamme: 0175-7371036 WO? WANN? KeFa Kelberg, Heupenmühle Donnerstag 08:30 Uhr – 09:30 Uhr KiTa Jünkerath Dienstag 16:30 Uhr – 17:30 Uhr KiTa Stadtkyll Dienstag 08:30 Uhr – 09:30 Uhr Austausch für Eltern mit ihren Babys und für werdende Eltern Fragen rund um den Nachwuchs, Schwangerschaft, Geburt und den Alltag können hier in lockerer Atmosphäre und in kleiner Runde (bis zu 7 Teilnehmende) mit einer qualifizierten Familienhebamme besprochen werden. HEBAMMENCAFÉMIT KRABBELGRUPPE Ab sofort und kostenfrei! jeweils in den ungeraden Kalenderwochen

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