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Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zumZwecke der öffentlichen Zustellung imSinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom2. März 2006 inVerbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: ERDTMANN, CHRISTIAN letzte bekannte Anschrift: Am Bubberg 17, 54578 Berndorf Datum des Schreibens: 20.12.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-CE 129 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 20.01.2023 ImAuftrag gez. Zender Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Niederstadtfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 926: Flur 1 Nr. 59/1 – Landwir tschaf tsf läche, Waldf läche, In Etzenbach – 7.040 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zumZwecke der öffentlichen Zustellung imSinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom2. März 2006 inVerbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie jeweils eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: HAJRIZI FATMIR (* 05.03.1975) letzte bekannte Anschrift: Vom-Stein-Straße 245894 Gelsenkirchen Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-2746 Das jeweilige Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das jeweilige Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das jeweilige Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 19.01.2023 ImAuftrag gez. Harings Öffentliche Bekanntmachung zumZwecke der öffentlichen Zustellung imSinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom2. März 2006 inVerbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene Person: MOUSAEV, IBRAGIM (* 04.05.1986 IN GROZNY / RUSSISCHE FÖDERATION) letzte bekannte Anschrift: Holsteiner Straße 1 EG links, 21465 Reinbek Datum des Schreibens: 12.01.2023 Aktenzeichen: 5-34101-10-3014 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevoll-mächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle –Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 18.01.2023 ImAuftrag gez. E. Schmitz

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