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Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 des Kommunalen Zweckverbands zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) und Erteilung der Entlastung Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06. Dezember 2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. DieVerbandsversammlung erteilt demVerbandsvorsteher und demstellvertretendenVerbandsvorsteher Entlastung für dasHaushaltsjahr 2021. Die Verbandsversammlung folgt damit der Empfehlung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung SüdlicheWeinstraße, welches nach Abschluss seiner Prüfung festgestellt hat, dass 1. der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweck verbands unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden vermittelt. 2. sich Beanstandungen bzw. Feststellungen nicht ergeben haben. Der Jahresabschlussmit demRechenschaftsbericht und demBeteiligungsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und desRechnungsprüfungsamtes liegen gemäß § 114Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Zeit vonMittwoch, dem1. März 2023 bis einschließlich Donnerstag, dem 9. März 2023 während der allgemeinen Bürozeiten des KommZB in 55118 Mainz, Hindenburgstraße 32, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation wird allerdings um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten (Tel.: 06131 / 9264-0, E-Mail: info@kommzb.de). Die jeweils geltenden Regelungen bzgl. des Infektionsschutzes, Tragen von FFP2-Masken oder andere Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme bei Verwaltungsbehörden in Mainz gelten, sind auch beim KommZB einzuhalten. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 18.01.2023 gez. Markus Zwick Verbandsvorsteher

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