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Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL „Jünkerath steigt um auf Zukunft“ - Fortschreibung Dorferneuerungskonzept erfolgreich abgeschlossen Förderhöhe für private Maßnahmen bis zu 30.000 EURO, für gewerbliche Maßnahmen bis zu 40.903 EURO möglich Die Ortsgemeinde Jünkerath hat gemeinsam mit dem Ortsteil Glaadt ihr Dorferneuerungskonzept erfolgreich fortgeschrieben und damit auch für die Zukunft die Grundlage zur Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung gesichert. Damit können private Vorhaben aus Mitteln der Dorferneuerung auch weiterhin gefördert werden – bis zu 30.000 EURO bzw. bei gewerblichen Vorhaben bis zu 40.903 EURO möglich. Zukunftsprozess/Dorfmoderation/ Fortschreibung Dorferneuerungskonzept Grundlage für die Dorferneuerung und Dorfmoderation bildete der im Jahr 2021 innerhalb der Ortsgemeinde Jünkerath vorbereitende Zukunftsprozess. Mit Blick auf die allgemeinen Entwicklungstrends – Veränderung der Strukturen ländlich geprägter Orte, demographischer Wandel, Verschlechterung der lokalen Versorgungssituation – und das Hochwasser 2021, wovon die Gemeinde ebenfalls betroffen war, sowie die Fusion der Verbandsgemeinde Obere Kyll, Gerolstein und Hillesheim, hat die Gemeinde die Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes beschlossen. Das erste Konzept aus den 80er Jahren wurde bereits 2007 fortgeschrieben, bedurfte aber nunmehr einer Aktualisierung. „Jünkerath/ungewöhnlich/lebenswert“ Das Dorferneuerungskonzept formuliert auf der Basis des Zukunftsprozesses, der Dorfmoderation, der gesamtörtlichen Bestandsaufnahmen und -analysen ein Leitbild und konkrete Entwicklungsziele. Hieraus leiten sich ein konkretes Maßnahmenprogramm sowie ein Durchführungskonzept mit Angabe von Prioritäten, Realisierungszeiträumen und einsetzbaren Planungs- und Handlungsinstrumenten ab. Die Umsetzung wird differenziert in eine Planungs- und Konzeptphase für verschiede Leitprojekte und fachspezifische Themenbereich – Verkehrsentwicklung, Gestaltung der Dorfmitte, Konzepte und Bebauungspläne für baulichen Entwicklungen, die bauliche Umsetzung öffentlicher Projekte sowie in die Beratung und bauliche Umsetzung privater Maßnahmen. Am höchsten priorisiert ist das Leitprojekt „Sanierung und Reaktivierung des Bahnhofsgebäudes, weitere Leitprojekte sind „Dorfgemeinschaft“, „Tourismus“ und „Dorfbild“. Was wird gefördert? Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt förderfähige Vorhaben der Dorferneuerung durch eine fachliche Beratung und die Gewährung von Zuschüssen. Basisvoraussetzung ist allerdings, dass die jeweilige Gemeinde auch über eine Dorferneuerungskonzeption verfügt. Gefördert werden nahezu alle Maßnahmen, die dazu führen, ein altes Gebäude am Leben zu erhalten, ihm neues Leben einzuhauchen und es wieder bewohnbar zu machen. Zu den Arbeiten gehören neben dem äußeren Erscheinungsbild – Dach, Fassade, Fenster, Haustür - auch sämtlichen Installationen Innen wie Heizung, Elektro, Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden, Türen, Decken. Keine Förderung gibt es für Maßnahmen, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung. Ebenfalls nicht gefördert werden Maßnahmen, mit denen bereits begonnen wurde. Höhe der Förderung Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 €. Bei den Vorhaben „Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen“, „Verbesserung der Grundversorgung mit Dienstleistungen/Waren“ und „Fremdenverkehr“ (z.B. Ferienwohnung) kann die Zuwendung auf bis zu 40.903 € angehoben werden. Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669 € belaufen! Ansprechpartner Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Dorferneuerung“ sowie zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung: Christine Schmidt Tel.: 06592/933-576 / Fax: 06592/985033 Markus Kowall, Architekt, Dipl.-Ing. (FH) Tel.: 06592/933-578 / Fax: 06592/985033 E-Mail: dorferneuerung@vulkaneifel.de Das Veterinäramt informiert: Trichinenuntersuchung der Wildschweine Am Rosenmontag, 20.02.2023, werden regulär Trichinenproben von Wildschweinen untersucht, Probeneingang bis 06:00 Uhr. Das Ergebnis der Trichinenuntersuchung kann voraussichtlich ab Mittwoch, 22.02.2023, auf unserer Homepage abgerufen werden. Die Büros der Kreisverwaltung sind an Rosenmontag und Veilchendienstag geschlossen. Bis zum Vorliegen und Abfragen des negativen Untersuchungsergebnisses sind die Tierkörper der Wildschweine oder Teile davon nicht für den menschlichen Verzehr freigegeben. Seit Anfang des Jahres sind Gastronomen (Außnahme: kleine Betriebe) dazu verpflichtet, Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Alternative darf dabei auch nicht teurer, als die Einweg-Variante sein. Ausgenommen sind hiervon nur Einweg-Produkte aus Holz oder Alu, bei Getränkebechern muss jedoch immer eine Alternative geboten werden. WUSSTEN SIE SCHON?

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