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SEITE 10 Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: YEVHEN KOPLYK letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 8, 54584 Jünkerath Datum des Schreibens: 20.04.2023 Aktenzeichen: 4-31200-075-5733 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 21.04.2023 Im Auftrag gez. Alflen Öffentliche Bekanntmachung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Errichtung - Neubau und Betrieb - eines Klinkerlagers der Firma Portlandzementwerk H. Schneider KG, auf dem Betriebsgelände Gemarkung Üxheim, Flur 14 und 13, Flurstücke 8/3 und 10/2 Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG in Verbindung mit § 21 a der 9. BImSchV wird die folgende immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 02.03.2023 für die Errichtung - Neubau und Betrieb - eines Klinkerlagers der Firma Portlandzementwerk H. Schneider KG, auf dem Betriebsgelände Gemarkung Üxheim, Flur 14 und 13, Flurstücke 8/3 und 10, hiermit öffentlich bekanntgemacht. Auf o. a. Formantrag der Fa. Portlandzementwerk H. Schneider KG, Unten im Hähnchen 1, 54579 Üxheim, vom 29.04.2021, sowie den vorgelegten Antragsunterlagen, letztmals vervollständigt am 30.09.2022, wird hiermit gemäß §§ 6 und 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 1 a der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) sowie Nr. 2.3.1 , Verfahrensart G des Anhangs zur 4. BImSchV, alle Vorschriften jeweils in den z. Zt. gültigen Fassungen, im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung – vorbehaltlich etwaiger privater Rechte Dritter - die Genehmigung für die Errichtung - Neubau und Betrieb - eines Klinkerlagers der Firma Portlandzementwerk H. Schneider KG, auf dem Betriebsgelände Gemarkung Üxheim, Flur 14 und 13, Flurstücke 8/3 und 10/2 erteilt. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält Nebenbestimmungen sowie Hinweise. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides vom 12.04.2023 mit Begründung können vom Tage der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Zeit vom 28.04.2023 bis einschließlich 12.05.2022- bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Büro 309, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Eine vorherige Terminabstimmung (Tel. Nr. 06592933-323) ist erforderlich. Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt und damit gemäß § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben. Für den Genehmigungsbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschied kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Daun, 12.04.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel 6-5610-BImSchG-Wotan-Neubau eines Klinkerlagers (Klaus Benz) Geschäftsbereichsleiter

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