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SEITE 8 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene Person: BRAUN, STEFFEN (* 28.11.1969) letzte bekannte Anschrift: Am Brückelchen 14, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 14.04.2023 Aktenzeichen: 5-34101-10-3039 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt wer-den: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 14.04.2023 Im Auftrag gez. Otten Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) informiert: Hexennacht und Maifeiertag: Abfallbehälter in Sicherheit bringen Terminverschiebungen beim Restabfall in der ersten Maiwoche In der Nacht zum 1. Mai hexen die Geister durch die Straßen. Oftmals werden Abfall- und Papiertonnen versteckt und verschoben. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, rät der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) dazu, die Abfalltonnen vor Hexennacht in Sicherheit zu bringen. Aufgrund des durch die Hexennacht eingeläuteten Maifeiertags verschiebt sich die Leerung der (nicht verloren gegangenen) Abfalltonnen wie folgt: • von Montag, 01.05. auf Dienstag, 02.05., • von Dienstag, 02.05. auf Mittwoch, 03.05., • von Mittwoch, 03.05. auf Donnerstag, 04.05., • von Donnerstag, 04.05. auf Freitag, 05.05., • von Freitag, 05.05. auf Samstag, 06.05. Nicht von diesen Terminverschiebungen betroffen sind die Abholungen von Gelben Säcken und Altpapier. Individueller Abfallkalender und Erinnerungsservice Unter www.art-trier.de/kalender bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) die Möglichkeit, sich einen Jahreskalender mit den Abfuhrterminen für Altpapier, Gelbe Säcke und Restabfall für die jeweilige Adresse auszudrucken, den kostenlosen Erinnerungsservice zu nutzen sowie die Abfuhrdaten in einen persönlichen, elektronischen Kalender zu importieren. Alternativ kann man sich mit der A.R.T.APP auch bequem per PushNachricht an alle Abfuhrtermine erinnern lassen. Ein weiterer Vorteil: Die Erinnerungsservices berücksichtigen bereits alle Terminverschiebungen, die sich im Laufe des Jahres durch die verschiedenen Feiertage ergeben. Alle Standorte am 1. Mai geschlossen Sowohl die Entsorgungs- und Verwertungszentren als auch der Wertstoffhof und das Kundenzentrum des A.R.T. sind am Montag, den 1. Mai geschlossen. SPRECHSTUNDE DAUN Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, Raum 106 Jeden Donnerstag, 10:00 - 13:00 Uhr DER MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSBEAUFTRAGTEN GEROLSTEIN Caritas-Mehrgenerationenhaus, Raderstraße 9 Jeden Dienstag, 09:00 - 11:00 Uhr

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