2024 KW16

SEITE 4 Große Resonanz bei Infoveranstaltungen zu Balkonkraftwerken Seit dem 01. April 2024 werden Balkonkraftwerke im Landkreis Vulkaneifel mit 150€ gefördert. Das Klimaschutzmanagement hielt dazu in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem LIFE-IP Projekt ZENAPA am Mittwoch, den 03. April 2024 von 18:00 - 19:30 Uhr in der Stadthalle in Gerolstein eine Präsenzveranstaltung und am 10. April 2024 von 18:00 - 19:30 Uhr eine Online-Infoveranstaltung in Kooperation mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich. Insgesamt besuchten ca. 200 Personen die Veranstaltungen. In beiden Veranstaltungen hielt Bernhard Andre, Energieberater der Verbraucherzentrale, einen Vortrag über „Strom von meinem Balkon“ und Miranda Deviscour, Klimaschutzmanagerin des Landkreises Vulkaneifel, stellte das Förderprogramm und den Antragsprozess vor. Im Anschluss an die Präsentationen der Experten gab es eine ausgedehnte Fragerunde, in der auf verschiedene Konstellationen der Anbringung, aber auch auf technische und finanzielle Fragen eingegangen werden konnte. Alle Infos zu dem Förderprogramm und weitere Informationen der Verbraucherzentrale zu Balkonkraftwerken finden Sie unter dem QR-Code rechts. Bild: Infoveranstaltung am 03. April im Rondell in Gerolstein. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksver-kehrsgesetz zu entscheiden: : Grundbuch von Mehren (Amtsgericht Daun): Blatt 2575: Flur 29 Nr. 1/2 – Waldfläche - Kehrbüsch – 3.797 m² Flur 38 Nr. 20 – Waldfläche – Hahnenbinden – 8.530 m² Flur 56 Nr. 80 – Waldfläche – Bei der Zens Kirche – 3.879 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherrvom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Olena Umanets letzte bekannte Anschrift:Hauptstraße 29, 54570 Wallenborn Datum des Schreibens: 09.04.2024 Aktenzeichen:4-31200-024-06455 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 11.04.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Julia Müller-Höfels Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksver-kehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Schönfeld (Amtsgericht Prüm): Blatt 324: Flur 7 Nr. 9 – Waldfläche – In Asperseifen – 15.792 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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