2024 KW16

SEITE 5 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene Person: Schampaul Sascha Geburtsdatum: 16.09.1982 letzte bekannte Anschrift: Bergstraße 1, 54611 Hallschlag Anzahl der Schreiben: 1 Datum des Schreibens: 04.04.2024 Aktenzeichen: 5-34101-10-3127 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213 o. 214). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Daun, 12.04.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Fröhlig 25 Jahre Schilderstelle in der Kreisverwaltung Vulkaneifel Bereits ein Vierteljahrhundert ist die Schilderstelle der Westeifel Werke in der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun Anlaufpunkt für alle, die ein neues Nummernschild für ihr Fahrzeug benötigen. Wenn Besucher der Kreisverwaltung Vulkaneifel die Treppe hinunter zum Erdgeschoss nutzen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie nur wenig später die Verwaltung wieder mit Autoschildern in ihrer Hand verlassen. Denn seit 1999 ist hier die Schilderstelle der Westeifel Werke angesiedelt, wo Nummernschilder für Fahrzeuge aller Art, sowie Spaßschilder nach individuellem Wunsch, angefertigt werden. Beliebt ist die Schilderstelle nicht nur wegen ihrer guten Arbeit, sondern auch wegen ihrem besonders freundlichen Service. Am 02. April wurde das Jubiläum in kleiner Runde in der Kreisverwaltung gefeiert. Neben Landrätin Julia Gieseking und Vertretern der Verwaltung kamen das Team der Schilderstelle, die Kolleginnen der KfZ-Zulassung der Kreisverwaltung sowie die Geschäftsführung der Westeifel Werke zu einer kleinen Feierstunde zusammen und haben die gute Zusammenarbeit der letzten 25 Jahre Revue passieren lassen. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von von Birresborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1318: Flur 39 Nr. 141 – Waldfläche, Erholungsfläche – Auf dem Wallrath – 4.865 m² Flur 39 Nr. 142 – Waldfläche, Wasserfläche – Auf dem Schorr – 13.264 m² Flur 42 Nr. 53 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche – Im Lier-chesseifen 16 – 20.200 m² Flur 42 Nr. 65 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche – Auf dem Wallrath – 17.531 m² Flur 42 Nr. 57 – Landwirtschaftsfläche, Auf dem Schorr – 2.641 ² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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