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Öffentliche Bekanntmachung: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit -Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemarkung Mannebach

Erneute öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemarkung Mannebach, -Windpark Mannebach- , Verbandsgemeinde Kelberg

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 (3) des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 -Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hiermit Folgendes, auf Grund eines Bekanntmachungsfehlers in den öffentlichen Bekanntmachungen vom 03.12.2020 und 30.06.2023, da die bekannt gemachten Fristen zu kurz bemessen waren, erneut bekannt:
Die Fa. PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen in der Gemarkung Mannebach, Flur 18, Flurstücke 4, 18, 31/5, Flur 20, Flurstück 19/1, Flur 17, Flurstück 2/7, Flur 18, Flurstück 7, Flur 17, Flurstück 12/4 und Flur 12, Flurstück 8/7. Es ist beabsichtigt 5 Windenergieanlagen (WEA 1,2,3,5,6) des Typs GE 5.5 -158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, einem Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) und einer Nennleistung von 5,5 MW, und eine Windenergieanlage (WEA 4 ) des Typs GE 3,6 – 137, mit einer Nabenhöhe von 110 m, Rotordurchmesser von 110 m (Gesamthöhe 178,5 m) mit einer Nennleistung von 3,6 MW zu errichten und zu betreiben. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen sowie Montage- und Lagerflächen.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den Mai 2025 vorgesehen.

Für das Vorhaben liegt eine Zielabweichungsentscheidung der SGD Nord, Koblenz, vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 4, 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.
Der Antragsteller hat nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hält das Entfallen einer gesonderten Prüfung auch für zweckmäßig. Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs.1 Nr. 1 lit. C der 4 BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden ist. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen ( u.a. Fachbeitrag Naturschutz, Landschaftsbildanalyse, FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, faunistische Untersuchungen) wurden vorgelegt.

Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung gemäß dem oben genannten Antrag ist nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) in der derzeit geltenden Fassung die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Für die genannten Rechtsgrundlagen ist der Wortlaut der jeweils geltenden Fassung maßgeblich.

Das geplante Vorhaben sowie der Antrag der Fa. PROKON Regenerative Energien eG werden hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i. V. m. § 10 BImSchG öffentlich bekanntgemacht.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten.

Antragsunterlagen unterteilt nach Kapiteln:
Ordner 1
1.-Anträge
Formular 1.1 und 1.2
2.-Verzeichnis beigefügter Unterlagen
2.1 Formular 2
2.2 Inhaltsverzeichnis
3. Kurzbeschreibung
4. Standort und Umgebung der Anlage
4.1 Auflistung der Flurstücke mit/ohne Grundstückseigentümer
4.2. Koordinaten: UTM-Koordinaten und Geographische Koordinaten
4.3 Höhenangaben
4.4 Topographische Übersichtskarte
4.5 Lageplan „Gesamtes Eignungsgebiet“
4.6 Detailzeichnungen WEA-Standorte 1-6
4.7 Berechnung Abstandsflächen
4.8 Lageplan Abstände WEA
5.-Anlagen- und Betriebsbeschreibung
5.1 Formular 3
5.2 Technische Beschreibung und Daten
5.3 Technische Beschreibung und Daten _ GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6
5.4 Übersichtszeichnung_GE3.6-137_WEA 4 und Übersichtszeichnung _GE5.5-1^58_WEA1,2,3,5,6
5.5 Zeichnung Maschinenhaus_GE5.5_158_WEA1,2,3,5,6
5.6 Funktionsprinzip
5.7 Funktionsweise des Servicelifts für GE Windenrgieanlagen_GE5.5-158_1,2,3,5,6
5.8 Beschreibung des Servicelift_-GE3.6-137_WEA4
5.9 Spezifikation für Zuwegungen und Kranstellflächen_GE3.6-137_WEA4
5.10 Spezifikation für Zuwegungen und Kranstellflächen_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6
5.11 Zuwegung
5.12 Baustellen- & Transportstudie
5.13 Detailpläne Zufahrten
6 -Stoffe, Stoffmengen, Stoffdaten
6.1 Formular 4
6.2 Betriebs- und Schmierstoffliste_GE3.6-137_WEA4
6.3 Betriebs- und Schmierstoffliste_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6
6.4 Sicherheitsdatenblätter_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6,
6.5 Sicherheitsdatenblätter_GE3.6-137_WEA 4

Ordner 2
7 Schutz vor Lärm, Erschütterungen und sonstigen Immissionen
7.1 Formular 7
7.2 Merkblätter Anlage A und B
7.3 Schallimmissionsprognose_Rev.2
7.4 Schallleistung Normalbetrieb FGW
7.5 Schallleistung Schallreduzierter Betrieb gemäß FGW_Revision 03
7.6 Schalleistung -Schallreduzierter Betrieb gemäß FGW-Revision 04
7.7 Schattenwurfprognose – Rev. 1
7.8 Kurzinfo Schattenwurfmodul
7.9 Vermeidung von Schattenwurf
8. Abfallvermeidung und-entsorgung
8.1 Formular 9.1 und 9.2
8.2 Vermeidung, Verwertung oder Entsorgung von Abfällen
9. Arbeitsschutz
9.1 Formular 10.1, 10.2 und 10.3
9.2 Sicherheitskonzept: Arbeitssicherheit bei der Errichtung
9.3 Sicherheitskonzept: Beschreibung Sicherheitssysteme
9.4 Sicherheitshandbuch
9.5 Fluchtrouten
10 Anlagensicherheit
10.1 Eisdetektion
10.1.1 Eisdetektion GE
10.1.2 Eisdetektionssystem-Weidmüller BLADEcontrol
10.1.3 Gutachten TÜV Nord
10.1.4 Gutachten DNV GL
10.1.5 Labkotec Eissensor LID-3300IP
10.2 Blitzschutzsystem_GE3.6-137_WEA 4
10.3 Blitzschutzsystem_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6
10.4 Sicherheitskonzept-Beschreibung der Sicherheitssysteme
10.5 Konfiguration von Flughindernisbefeuerungs-Systemen und Tageskennzeichnung
10.6 Antrag zur Anbringung eines Logos auf dem Maschinenhaus
10.7 Skizze PROKON-Logo auf Maschinenhaus_GE3.6-137_WEA 4
10.8 Skizze PROKON-Logo auf Maschinenhaus_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6
11. Brandschutz
11.1 Formular 11.1 und 11.2
11.2 Schutzorientiertes Brandschutzkonzept
11.3 Stellungnahme zur Feuermelde- und Löscheinrichtung in der Rotornabe

Ordner 3
12 Unterlagen für Naturschutz
12.1 Formular 12.1
12.2 Fachbeitrag Artenschutz
12.3 Fachbeitrag Naturschutz
12.4 FFH-Vorprüfungen
12.5 Landschaftsbildbewertung und Visualisierung
12.6 Avifauna
12.6.1 Ergebnisse der Brutvogelerfassung inkl. Horstkartierung 2019
12.6.2 Nachterfassungen Uhu 2021
12.6.3 Zugvogelkartierung 2022
12.6.4 Horst- und Revierkartierung 2022
12.6.5 Habitatpotentialanalyse Rotmilan
12.7 Ergebnisbericht zur Fledermauskundlichen Untersuchung
12.8 Artenschutz Fachbeitrag Haselmaus
12.9 Rodungsbilanz

Ordner 4
13. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
13.1 Verwendete wassergefährdende Stoffe
14 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung
14.1 Formular 12.2
14.2 UVP-Bericht
15. Bauantrag, Bauvorlagen
15.1 Antrag auf Baugenehmigung
15.2 Bauvorlagenberechtigung
15.3 Herstellungs-Rohbaukosten _GE3.6-137_WEA 4
15.4 Herstellungs-Rohbaukosten _GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6
15.5 Typenprüfung_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6
15.5.1 Prüfbericht zur Typenprüfung: Fundament Flachgründung mit Auftrieb
15.5.2. Prüfbericht zur Typenprüfung: Stahlrohrturm
15.5.3 Prüfbescheid zur Typenprüfung: Stahlrohrturm und Fundamente
15.6 Typenprüfung_GE3.6-137_WEA 4
15.6.1 Prüfbericht zur Typenprüfung _Fundament Flachgründung ohne Auftrieb-GE 3.6 -137 NH=110 m
15.6.2 Prüfbericht zur Typenprüfung _ Stahlrohrturm _GE 3.6-137 NH=110 m
15.6.3 Prüfbescheid zur Typenprüfung _ Stahlrohrturm und Fundament _GE 3.6-137 NH= 110 m
15.7 Gutachterliche Stellungnahme vom TÜV Nord _ Hybridtürme für Windenergieanlagen
15.8 Schalplan GE 5.5-158 NH=120,9 m mit Auftrieb
15.9 Schalplan GE3.6-137 NH=110m ohne Auftrieb
15.10 Bodengrundgutachten
15.11 Turbulenzgutachten
16. Maßnahmen nach Betriebseinstellung
16.1 Rückbaukosten & Maßnahmen bei Betriebseinstellung _ GE3.6 137 _ WEA 4
16.2 Rückbaukosten & Maßnahmen bei Betriebseinstellung _GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6
16.3 Verpflichtungserklärung ‚Rückbau
17. Auszug aus dem Genossenschaftsregister
Anlagen
I. Ansprechperson
II. Kostenübernahmeerklärung

Zum Zeitpunkt der  erneuten Offenlage vorliegende Stellungnahmen aus dem Verfahren:
-KV Vulkaneifel- Untere Bauaufsichtsbehörde vom 30.01.2023
-SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 30.07.2021
-Untere Naturschutzbehörde vom 03.02.2021
-Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Trier, vom 29.01.2021
-LBM, Fachgruppe Luftverkehr, Hahn-Flughafen, vom 19.01.2021
-Einvernehmen der Ortsgemeinde Mannebach vom 12.01.2021
-Forstamt Hillesheim vom 06.01.2021
-GDKE, Direktion Landesdenkmalpflege vom 06.01.2021
-Bundeswehr, vom 04.01.2021
-Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Trier, vom 22.12.2020
-DWD, Offenbach vom 21.12.2020
-Westnetz vom 15.12.2020
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit
vom 18.08.2023 bis 18.09.2023
gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können dort unter https://cloud.vulkaneifel.de/nextcloud/s/KsreH6qYsfXgEDG abgerufen werden.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Untere Immissionsschutzbehörde
Ansprechpartner Herr Hein, Zimmer 309
Mainzer Straße 25
54550 Daun
Telefon: 06592/933-323

Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag : 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr – 12.00- Uhr
und nach Vereinbarung.

Dieser Bekanntmachungstext sowie die nach § 10 Abs. 1 der 9.BImSchV erforderlichen Unterlagen sind während des genannten Auslegungszeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter

https://www.uvp-verbund.de

verfügbar.

Weitere Informationen (z .B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV während der Einwendungsfrist

vom 18.08.2023 bis einschließlich 18.10.2023

schriftlich bei der genannten Auslegungsstelle oder elektronisch (dieter.hein@vulkaneifel.de) erhoben werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Namen,  seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen.  Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, sowie Einwendungen mit fehlender oder unleserlichen Namen oder Adressangaben, werden nicht berücksichtigt.
Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren  Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde auf Grund einer Ermessensentscheidung nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtern. Der Erörterungstermin der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird auf

Donnerstag, den 09.11.2023, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun,

festgesetzt.

Besondere Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich.
Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Daun, den 04.08.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
-Untere Immissionsschutzbehörde-

gez.
(Klaus Benz)
Geschäftsbereichsleiter









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