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LANDKREIS VULKANEIFEL
G
rundstücksverkehr
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu
entscheiden:
1. Grundbuch von Esch (Amtsgericht Prüm): Blatt Nr.: 784
Flur 7 Nr. 6/1, Gebäude- und Freifläche, Dahlemer Str. 25, 748 qm
Flur 7 Nr. 6/2, Erholungsfl., Landwirtschaftsfl., Dahlemer Str., Am Winkel, 9.752 qm
2. Grundbuch von Kopp (Amtsgericht Daun): Blatt 589:
Flur 3 Nr. 59 – Waldfläche, Herrenflur – 10.955 qm
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke der v.g. Verträge interessiert sind, müs-
sen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten des Mitteilungsblattes bis spätestens 10 Tage ab Erschei-
nen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des
Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2017/2018
Fristende: 15. März 2017
Bis zum 31.01.2017 werden allen Schü-
lerinnen und Schülern der Schulen
in Trägerschaft des Landkreises Vul-
kaneifel, an denen die Teilnahme an
der Schulbuchausleihe möglich ist
(Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun,
Thomas-Morus -Gymnasium Daun, St.
Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei-
Maare-Realschule plus Daun und die
Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme
des Berufsvorbereitungsjahres der Be-
rufsbildenden Schule Vulkaneifel) Anträ-
ge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche
Schulbuchausleihe) für das Schuljahr
2017/2018 sowie entsprechende Merk-
blätter zur ordnungsgemäßen Antrags-
stellung ausgehändigt. Die Lernmittel-
freiheit muss für jedes Schuljahr neu
beantragt werden. Wir bitten um Beach-
tung, dass die Frist für die Beantragung
der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche
Ausleihe) am
15.03.2017
endet. Besteht
noch Unklarheit darüber, welche Schule
die Schülerin oder der Schüler im neu-
en Schuljahr besuchen wird, empfehlen
wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung
trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfrei-
heit zu stellen. Sollte die Schülerin oder
der Schüler nach Antragsstellung eine
andere Schule innerhalb von Rheinland-
Pfalz besuchen, wird die Entscheidung
über den Antrag für die neue Schule
übernommen. Anträge, die nach dem
o.g. Termin eingehen, können generell
nicht mehr für das Schuljahr 2017/2018
berücksichtigt werden. Sollten Sie bis
zum o.g. Termin keinen Antrag gestellt
bzw. eine Ablehnung erhalten haben, be-
steht noch die Möglichkeit, an der Auslei-
he gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu
werden den Schülerinnen und Schülern
rechtzeitig Informationen per Elternbrief
zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen mon-
tags bis freitags in der Zeit von 08.00-
12.00 zur Verfügung:
Jasmin Theisen, Büro 309, Tel.:
06592/933-396, E-Mail: jasmin.theisen@
vulkaneifel.de,
Ute Zielke, Büro 309, Tel.: 06592/933-
321, E-Mail:
ute.zielke@vulkaneifel.deDarüber hinaus ist eine Fragestellung
per Mail über die Adresse schulbuchaus
leihe@vulkaneifel.demöglich.
Sperrabfallsammlung in Jünkerath und Stadtkyll: Nachholtermin im Februar
Aufgrund der Witterungsverhältnisse konnte die Sperrabfallabfuhr in den Orten Jünkerath und Stadtkyll im Januar nicht durchge-
führt werden. Da der Sperrabfall dort nur zweimal im Jahr abgeholt wird, haben sich der Zweckverband Abfallwirtschaft Region
Trier (A.R.T.) und das mit der Entsorgung beauftragte Unternehmen Remondis darauf geeinigt, die Sperrabfallsammlung in den
Orten Jünkerath und Stadtkyll am
Mittwoch, dem 01.02.2017,
nachzuholen.
Bei Unklarheiten und Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfall-Telefons gerne zur Verfügung (0651/949
1414,
info@art-trier.de).
INFORMATIONEN DES ZWECKVERBANDES ABFALLWIRTSCHAFT REGION TRIER
Das ist Deine Chance: Funkensprüher 2017 gesucht!
„Sei dabei mit Deiner schulischen oder studentischen Abschlussarbeit“
Wir suchen sprühende Ideen, bei denen
der Funke überspringt. Vielleicht bist ge-
nau DU unser „Funkensprüher“ für das
Jahr 2017!
Die Voraussetzungen sind einfach:
• Du bist Schülerin oder Schüler und hast
eine Facharbeit geschrieben, die sich mit
dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigt
oder deren Ergebnisse einem Unterneh-
men oder einer Institution aus unserer
Region zu Gute kommen?
oder
• Du bist Studentin oder Student bzw.
Absolvent/-in und hast eine Semester-,
Bachelor-, Master-, Examensarbeit oder
Dissertation geschrieben, die sich mit
Themen aus Branchen der Wirtschaft (z.B.
Industrie, Handel, Handwerk, Tourismus)
beschäftigt und deren Ergebnisse einen
Mehrwert für die regionale Wirtschaft im
Landkreis Vulkaneifel bedeuten?
Ja? Super! Dann bewirb dich jetzt noch bis
zum 31. Januar um den Funkensprüher,
den Award für schulische und studenti-
sche Arbeiten im Landkreis Vulkaneifel.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Vulkaneifel und die Volksbank RheinAhr-
Eifel eG loben gemeinsam den „Funken-
sprüher 2017“ aus. Eine fachkundige
Jury entscheidet im März über die Arbei-
ten mit dem größten Nutzen für unsere
Region.
Die Preisträger werden im Rahmen einer
öffentlichen Veranstaltung im Juni aus-
gezeichnet. Es winken Ruhm, Ehre – und
attraktive Geldpreise.
Los geht’s: Die Bewerbungsunterlagen
findest Du online unter:
www.wfg-vulkaneifel.de/funkensprueher