Previous Page  2 / 4 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2 / 4 Next Page
Page Background

Seite 2

LANDKREIS VULKANEIFEL

G

rundstücksverkehr

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu

entscheiden:

1. Grundbuch von Esch (Amtsgericht Prüm): Blatt Nr.: 784

Flur 7 Nr. 6/1, Gebäude- und Freifläche, Dahlemer Str. 25, 748 qm

Flur 7 Nr. 6/2, Erholungsfl., Landwirtschaftsfl., Dahlemer Str., Am Winkel, 9.752 qm

2. Grundbuch von Kopp (Amtsgericht Daun): Blatt 589:

Flur 3 Nr. 59 – Waldfläche, Herrenflur – 10.955 qm

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke der v.g. Verträge interessiert sind, müs-

sen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten des Mitteilungsblattes bis spätestens 10 Tage ab Erschei-

nen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des

Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2017/2018

Fristende: 15. März 2017

Bis zum 31.01.2017 werden allen Schü-

lerinnen und Schülern der Schulen

in Trägerschaft des Landkreises Vul-

kaneifel, an denen die Teilnahme an

der Schulbuchausleihe möglich ist

(Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun,

Thomas-Morus -Gymnasium Daun, St.

Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei-

Maare-Realschule plus Daun und die

Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme

des Berufsvorbereitungsjahres der Be-

rufsbildenden Schule Vulkaneifel) Anträ-

ge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche

Schulbuchausleihe) für das Schuljahr

2017/2018 sowie entsprechende Merk-

blätter zur ordnungsgemäßen Antrags-

stellung ausgehändigt. Die Lernmittel-

freiheit muss für jedes Schuljahr neu

beantragt werden. Wir bitten um Beach-

tung, dass die Frist für die Beantragung

der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche

Ausleihe) am

15.03.2017

endet. Besteht

noch Unklarheit darüber, welche Schule

die Schülerin oder der Schüler im neu-

en Schuljahr besuchen wird, empfehlen

wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung

trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfrei-

heit zu stellen. Sollte die Schülerin oder

der Schüler nach Antragsstellung eine

andere Schule innerhalb von Rheinland-

Pfalz besuchen, wird die Entscheidung

über den Antrag für die neue Schule

übernommen. Anträge, die nach dem

o.g. Termin eingehen, können generell

nicht mehr für das Schuljahr 2017/2018

berücksichtigt werden. Sollten Sie bis

zum o.g. Termin keinen Antrag gestellt

bzw. eine Ablehnung erhalten haben, be-

steht noch die Möglichkeit, an der Auslei-

he gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu

werden den Schülerinnen und Schülern

rechtzeitig Informationen per Elternbrief

zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen mon-

tags bis freitags in der Zeit von 08.00-

12.00 zur Verfügung:

Jasmin Theisen, Büro 309, Tel.:

06592/933-396, E-Mail: jasmin.theisen@

vulkaneifel.de

,

Ute Zielke, Büro 309, Tel.: 06592/933-

321, E-Mail:

ute.zielke@vulkaneifel.de

Darüber hinaus ist eine Fragestellung

per Mail über die Adresse schulbuchaus

leihe@vulkaneifel.de

möglich.

Sperrabfallsammlung in Jünkerath und Stadtkyll: Nachholtermin im Februar

Aufgrund der Witterungsverhältnisse konnte die Sperrabfallabfuhr in den Orten Jünkerath und Stadtkyll im Januar nicht durchge-

führt werden. Da der Sperrabfall dort nur zweimal im Jahr abgeholt wird, haben sich der Zweckverband Abfallwirtschaft Region

Trier (A.R.T.) und das mit der Entsorgung beauftragte Unternehmen Remondis darauf geeinigt, die Sperrabfallsammlung in den

Orten Jünkerath und Stadtkyll am

Mittwoch, dem 01.02.2017,

nachzuholen.

Bei Unklarheiten und Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfall-Telefons gerne zur Verfügung (0651/949

1414,

info@art-trier.de

).

INFORMATIONEN DES ZWECKVERBANDES ABFALLWIRTSCHAFT REGION TRIER

Das ist Deine Chance: Funkensprüher 2017 gesucht!

„Sei dabei mit Deiner schulischen oder studentischen Abschlussarbeit“

Wir suchen sprühende Ideen, bei denen

der Funke überspringt. Vielleicht bist ge-

nau DU unser „Funkensprüher“ für das

Jahr 2017!

Die Voraussetzungen sind einfach:

• Du bist Schülerin oder Schüler und hast

eine Facharbeit geschrieben, die sich mit

dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigt

oder deren Ergebnisse einem Unterneh-

men oder einer Institution aus unserer

Region zu Gute kommen?

oder

• Du bist Studentin oder Student bzw.

Absolvent/-in und hast eine Semester-,

Bachelor-, Master-, Examensarbeit oder

Dissertation geschrieben, die sich mit

Themen aus Branchen der Wirtschaft (z.B.

Industrie, Handel, Handwerk, Tourismus)

beschäftigt und deren Ergebnisse einen

Mehrwert für die regionale Wirtschaft im

Landkreis Vulkaneifel bedeuten?

Ja? Super! Dann bewirb dich jetzt noch bis

zum 31. Januar um den Funkensprüher,

den Award für schulische und studenti-

sche Arbeiten im Landkreis Vulkaneifel.

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Vulkaneifel und die Volksbank RheinAhr-

Eifel eG loben gemeinsam den „Funken-

sprüher 2017“ aus. Eine fachkundige

Jury entscheidet im März über die Arbei-

ten mit dem größten Nutzen für unsere

Region.

Die Preisträger werden im Rahmen einer

öffentlichen Veranstaltung im Juni aus-

gezeichnet. Es winken Ruhm, Ehre – und

attraktive Geldpreise.

Los geht’s: Die Bewerbungsunterlagen

findest Du online unter:

www.wfg-vulkaneifel.de/

funkensprueher