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LANDKREIS VULKANEIFEL

Altpapierentsorgung im Landkreis Vulkaneifel

Alles muss in die Tonne

Im Jahr 2014 wurden im Landkreis Vul-

kaneifel Blaue Tonnen zur Sammlung

von Altpapier eingeführt. Für einen Über-

gangszeitraum war es von der Kreisver-

waltung und dem mit der Entsorgung

beauftragten Unternehmen Nord-West-

deutsche Papierrohstoff GmbH & Co.

KG (NWD) geduldet, neben diesen Ton-

nen Kartons, Pappen und Papiere wie

bei der vorherigen Bündelsammlung

bereitzustellen. Zum 01.01.2017 hat

NWD diese Zusatzleistungen einseitig

und ohne zeitlichen Vorlauf aufgekün-

digt. Der Zweckverband Abfallwirtschaft

Region Trier (A.R.T.) hätte sich eine zu-

mindest vorübergehende Fortführung

der zusätzlichen Sammlung gewünscht;

entsprechende Verhandlungen zwischen

dem A.R.T. und der NWD scheiterten

aber. Dem Vertrag entsprechend kann

NWD nur dazu verpflichtet werden, das

in der Blauen Tonne entsorgte Altpapier

einzusammeln. Ausnahmen hiervon gibt

es nur, wenn die Touren witterungsbe-

dingt ausgefallen sind und die Abfuhr erst

vier Wochen später erfolgt. In diesen Fäl-

len ist das Abfuhrunternehmen verpflich-

tet, sämtliche bereitgestellten Papierab-

fälle mitzunehmen.

Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten

Auf der Suche nach vertragskonfor-

men Lösungen bieten sich über die

Entsorgung in der Blauen Tonne hinaus

verschiedene Alternativen an:

Reicht die zur Verfügung stehende An-

zahl der Blauen Tonnen regelmäßig nicht

aus, können derzeit telefonisch oder

schriftlich beim A.R.T. kostenlos weitere

Behälter beantragt werden.

Grundsätzlich besteht immer die Mög-

lichkeit, Altpapier unentgeltlich an den

A.R.T. Wertstoffhöfen, wie z.B. bei der

Abfallumladestation Walsdorf (montags

bis donnerstags 08.00 bis 16.00 Uhr, frei-

tags 08.00 bis 17.00 Uhr, samstags 08.00

bis 12.00 Uhr), abzugeben.

Zusätzlich wird der A.R.T. dem für Sat-

zungsfragen zuständigen Kreistag emp-

fehlen - wie in den übrigen Verbands-

gebieten auch - amtliche Papiersäcke

einzuführen. Bei Unklarheiten und Fra-

gen stehen die Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter des Abfalltelefons gerne zur Ver-

fügung (0651/ 9491414,

info@art-trier.de

).

Vorbereitung auf den Einbürgerungstest

Gem. § 10 Abs. 5 Satz 1 des Staatsange-

hörigkeitsgesetzes (StAG) ist bei Einbür-

gerungen – soweit der Einbürgerungsan-

trag nach dem 30.03.2007 gestellt wurde

– ab dem 01.09.2008 grundsätzlich durch

einen erfolgreichen Einbürgerungs-

test nachzuweisen, dass die einzubür-

gernden Personen über Kenntnisse der

Rechts- und Gesellschaftsordnung und

der Lebensverhältnisse in Deutschland

verfügen.

Die Volkshochschule Gerolstein führt am

Samstag, 25. März 2017, 09.00 Uhr,

im

Waldfriedasaal des Mehrgenerationen-

hauses Gerolstein, Raderstraße, einen

Einbürgerungstest durch. Bei der ein-

stündigen Prüfung müssen 33 Fragen

aus den Bereichen Politik und Gesell-

schaft beantwortet werden; werden mehr

als 17 Fragen richtig beantwortet, ist der

Test bestanden.

Alle Interessenten, die den Einbür-

gerungstest

absolvieren

möchten,

melden sich bitte persönlich bei der

Volkshochschule Gerolstein an. Gebühr:

25,00 €

Ein Info-Abend ist am

Montag, 20.02.

2017, 19.45 Uhr,

in der Realschule plus

Gerolstein unter der Leitung von Gudula

Weber vorgesehen.

Anmeldungen nimmt die VHS Gerolstein,

(Monika Lux), Tel.: 06591/13-107, ab so-

fort entgegen.

www.vhs-gerolstein.de vhs@gerolstein.de

Jugendtaxi im Landkreis Vulkaneifel - Nach der Disco oder Party

sicher nach Hause fahren

Folgende Taxi- und Mietwagenunterneh-

men nehmen am Jugendtaxi des Land-

kreises Vulkaneifel teil:

Daun:

Taxi Jäger, 06592/500

Gerolstein:

Taxi Liske, 06591/5656

Hillesheim:

Taxi Christen, 06593/260

Hillesheim:

Taxi Trauden, 06593/989198

Jünkerath:

Taxi-Service Vulkaneifel

Reiner Burgard, 06597/9022789

Nohn:

Mietwagen Rollmann, 02696/1515

Schutz:

Mietwagen Apelt

06599/9278500

Stadtkyll:

Taxi Krämer: 06597/2889

Wer kann das Jugendtaxi nutzen?

Jugendliche von 13 bis 23 Jahren, die im

Kreis Vulkaneifel wohnen.

Wann fährt das Jugendtaxi?

Freitags und samstags jeweils ab

22.00 Uhr sowie vor gesetzlichen Fei-

ertagen und Weiberdonnerstag bis

Aschermittwoch.

Für welche Fahrten gilt das

Jugendtaxi?

Heimfahrten von Veranstaltungen im

oder in den Landkreis Vulkaneifel.

Wie funktioniert das genau?

Mitfahrscheine werden im Taxi ausgefüllt

und unterschrieben. Zuschuss von 2,50

EUR pro Jugendlichen und Fahrt wird

vom Fahrpreis abgezogen.