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Seite 2

LANDKREIS VULKANEIFEL

Eifeler Traditionen - Längst überholt oder doch wieder „in“?“

Beiträge für das Heimatjahrbuch 2018 bitte bis zum 31. Mai 2017 einreichen!

Auch in der Vulkaneifel prägen Bräu-

che (noch) das Jahr und begleiten die

Menschen durch ihr Leben. Sie regen

das Miteinander an und heben einzel-

ne Tage aus dem Jahreslauf heraus.

Jeder Brauch hat seinen tieferen Sinn,

der manchmal nicht mehr nachvollzieh-

bar ist, da sich die gesellschaftlichen und

wirtschaftlichen Verhältnisse geändert

haben. Manche Bräuche sind längst ver-

schwunden, manche gelten als überholt,

einige sind wieder „in“.

Was meinen Sie? Berichten Sie für das

Heimatjahrbuch 2018 über Sitten und

Bräuche in der Vulkaneifel – ob an den

Kartagen, an Kirmes oder Karneval

oder bei all den anderen Gelegenhei-

ten im Jahres- und Lebenslauf! Was

bedeutet Brauchtum für das Leben in

Ihrem Dorf, in Ihrer Stadt? Wie war es

früher, wie ist es heute? Erzählen Sie!

Wir sind sicher, dass Sie viele interes-

sante und spannende Aspekte des The-

mas und die ein oder andere Anekdote

zutage fördern. Neben Beiträgen zum

Schwerpunktthema sind schöne Fotos,

Beiträge zu Natur und Landschaft, Ge-

schichte und Geschichten, Dorfporträts

und Aktuelles aus dem Landkreis Vul-

kaneifel erwünscht.

In diesem Zusammenhang bittet der

Redaktionsausschuss des Heimatjahr-

buches darum: Reichen Sie bitte nur ei-

gene Fotos ein bzw., falls die Fotos nicht

von Ihnen stammen, geben Sie bitte den

Namen des Fotografen an und klären

mit diesem ab, dass die Veröffentlichung

im Heimatjahrbuch honorarfrei erfolgen

kann. Bitte platzieren Sie Fotos nicht

bereits in den Text, sondern senden sie

separat per Mail oder im Original. Im

Text sollte lediglich ein Hinweis für die

Platzierung des Fotos oder eine Bild-

unterschrift angegeben werden.

Um die vielfältigen Möglichkeiten der

elektronischen Übermittlung und Ver-

arbeitung von Daten optimal zu nut-

zen, besteht neben der herkömmli-

chen Einreichung von Beiträgen für

das Heimatjahrbuch natürlich auch

die Möglichkeit, diese nur noch über

E-Mail:

heimatjahrbuch@vulkaneifel.de

bis zum Redaktionsschluss am

31. Mai

2017,

einzureichen. Dies ermöglicht nicht

nur eine unmittelbare Übermittlung und

schnellere Bearbeitung, sondern schließt

auch Fehlerquellen aus.

Interessierte melden sich bei der Kreis-

verwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25,

54550 Daun. Ansprechpartnerin in der

Kreisverwaltung ist Dorothea Geßner-

Blum, Tel.: 06592/933-284,

E-Mail:

heimatjahrbuch@vulkaneifel.de

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006

in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung

des Landkreises Vulkaneifel vom 23.Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt

allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel - JobCenter - Freiherr-vom-Stein-Str. 15,

54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

Dana Papperitz

Geburtsdatum:

08.04.1993

Geburtsort:

Daun

letzte bekannte Anschrift:

Mehrener Str. 16, 54550 Daun

Datum des Schreibens:

03.05.17

Aktenzeichen:

4-31200-037-1600

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde

eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, JobCenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 106). Das

Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der

Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb

eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15,

54550 Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel - JobCenter

Daun, 12.05.2017

i. A. gez. Berenz

Am

Montag, 29. Mai 2017, 17.00 Uhr,

findet im Sitzungssaal 15 a der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun,

eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

I. Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

2. Genehmigung der Niederschrift

3. Teilnahme des Landkreises Vulkaneifel am EU Life IP Projekt „ZENAPA“

4. Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte

5. Satzungsänderung Schülerbeförderung

6. Haushalt 2017

7. Vergaben

8. Verpachtung `Schülerrestaurant´ im Schulzentrum Daun

9. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift

2. Personalangelegenheiten

3. Verschiedenes

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Daun, 18.05.2017

gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat

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