Seite 2
LANDKREIS VULKANEIFEL
Eifeler Traditionen - Längst überholt oder doch wieder „in“?“
Beiträge für das Heimatjahrbuch 2018 bitte bis zum 31. Mai 2017 einreichen!
Auch in der Vulkaneifel prägen Bräu-
che (noch) das Jahr und begleiten die
Menschen durch ihr Leben. Sie regen
das Miteinander an und heben einzel-
ne Tage aus dem Jahreslauf heraus.
Jeder Brauch hat seinen tieferen Sinn,
der manchmal nicht mehr nachvollzieh-
bar ist, da sich die gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse geändert
haben. Manche Bräuche sind längst ver-
schwunden, manche gelten als überholt,
einige sind wieder „in“.
Was meinen Sie? Berichten Sie für das
Heimatjahrbuch 2018 über Sitten und
Bräuche in der Vulkaneifel – ob an den
Kartagen, an Kirmes oder Karneval
oder bei all den anderen Gelegenhei-
ten im Jahres- und Lebenslauf! Was
bedeutet Brauchtum für das Leben in
Ihrem Dorf, in Ihrer Stadt? Wie war es
früher, wie ist es heute? Erzählen Sie!
Wir sind sicher, dass Sie viele interes-
sante und spannende Aspekte des The-
mas und die ein oder andere Anekdote
zutage fördern. Neben Beiträgen zum
Schwerpunktthema sind schöne Fotos,
Beiträge zu Natur und Landschaft, Ge-
schichte und Geschichten, Dorfporträts
und Aktuelles aus dem Landkreis Vul-
kaneifel erwünscht.
In diesem Zusammenhang bittet der
Redaktionsausschuss des Heimatjahr-
buches darum: Reichen Sie bitte nur ei-
gene Fotos ein bzw., falls die Fotos nicht
von Ihnen stammen, geben Sie bitte den
Namen des Fotografen an und klären
mit diesem ab, dass die Veröffentlichung
im Heimatjahrbuch honorarfrei erfolgen
kann. Bitte platzieren Sie Fotos nicht
bereits in den Text, sondern senden sie
separat per Mail oder im Original. Im
Text sollte lediglich ein Hinweis für die
Platzierung des Fotos oder eine Bild-
unterschrift angegeben werden.
Um die vielfältigen Möglichkeiten der
elektronischen Übermittlung und Ver-
arbeitung von Daten optimal zu nut-
zen, besteht neben der herkömmli-
chen Einreichung von Beiträgen für
das Heimatjahrbuch natürlich auch
die Möglichkeit, diese nur noch über
E-Mail:
heimatjahrbuch@vulkaneifel.debis zum Redaktionsschluss am
31. Mai
2017,
einzureichen. Dies ermöglicht nicht
nur eine unmittelbare Übermittlung und
schnellere Bearbeitung, sondern schließt
auch Fehlerquellen aus.
Interessierte melden sich bei der Kreis-
verwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25,
54550 Daun. Ansprechpartnerin in der
Kreisverwaltung ist Dorothea Geßner-
Blum, Tel.: 06592/933-284,
E-Mail:
heimatjahrbuch@vulkaneifel.deÖffentliche Bekanntmachung
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006
in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung
des Landkreises Vulkaneifel vom 23.Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt
allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel - JobCenter - Freiherr-vom-Stein-Str. 15,
54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene:
Dana Papperitz
Geburtsdatum:
08.04.1993
Geburtsort:
Daun
letzte bekannte Anschrift:
Mehrener Str. 16, 54550 Daun
Datum des Schreibens:
03.05.17
Aktenzeichen:
4-31200-037-1600
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde
eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, JobCenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 106). Das
Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb
eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15,
54550 Daun, Widerspruch einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel - JobCenter
Daun, 12.05.2017
i. A. gez. Berenz
Am
Montag, 29. Mai 2017, 17.00 Uhr,
findet im Sitzungssaal 15 a der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun,
eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt:
I. Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift
3. Teilnahme des Landkreises Vulkaneifel am EU Life IP Projekt „ZENAPA“
4. Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
5. Satzungsänderung Schülerbeförderung
6. Haushalt 2017
7. Vergaben
8. Verpachtung `Schülerrestaurant´ im Schulzentrum Daun
9. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift
2. Personalangelegenheiten
3. Verschiedenes
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Daun, 18.05.2017
gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG