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Seite 4

LANDKREIS VULKANEIFEL

Bekanntmachung über die Vergabe der Anstellungsträgerschaft der Fach-

kräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten ab dem

01.01.2018

Im Landkreis Vulkaneifel sind 2 Pflegestützpunkte eingerichtet, in denen Pflegeberater/innen der Pflegekassen und die

Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemeinsam tätig sind.

Über die Trägerschaften der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung ist zum 01.01.2018 neu zu entscheiden.

Aufgabe dieser Fachkräfte ist es unter anderem, die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zu vermitteln, das Hilfeangebot zu

koordinieren, bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen und einzubeziehen sowie Netzwerke zu initiieren. Sie nehmen

ihre Aufgaben trägerunabhängig und -übergreifend wahr.

Der Landkreis Vulkaneifel umfasst folgende zwei Beratungsbereiche:

• Verbandsgemeinden Daun und Kelberg

• Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll

Das Auswahlverfahren richtet sich nach dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen

Angebotsstruktur (LPflegeASG) und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung (LPflegeASGDVO).

Anstellungsträger können sein:

Einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste sowie Trägerverbünde,

denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört.

Die Anstellungsträger haben sicherzustellen, dass eine geeignete vollzeitbeschäftigte Fachkraft oder eine entsprechende Anzahl

teilzeitbeschäftigter Fachkräfte beschäftigt werden; bei Teilzeitbeschäftigten sollen höchstens 2 Fachkräfte beschäftigt werden.

Interessierte Anstellungsträger können beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Referat 41, Rheinallee 97-

101, 55118 Mainz, die Antragsunterlagen anfordern und innerhalb von zwölf Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung

einen Antrag auf Trägerschaft und Förderung einer Fachkraft stellen.

Zusätzlich kann eine Bewerbung für die Trägerschaft einer Beratungs- und Koordinierungsstelle mit Schwerpunktaufgaben (50

%-Stelle) abgegeben werden. Die Schwerpunktstelle der Beratung und Koordinierung ist nur zusammen mit der Trägerschaft

einer Beratungs- und Koordinierungsstelle zu vergeben. Diesbezügliche Anträge sind ebenfalls an das LSJV zu richten.

Für Fragen steht Ihnen bei der Kreisverwaltung des Landkreises Vulkaneifel Dietmar Engeln, Tel. 06592/933-271,

E-Mail:

dietmar.engeln@vulkaneifel.de

, gerne zur Verfügung.

G

rundstücksverkehr

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Vertrages/Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu

entscheiden:

Grundbuch von Gillenfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 3354:

Flur 9 Nr. 49/1 – Landwirtschaftsfläche, Unter der Hotzlay – 6716 qm

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks des v.g. Vertrages interessiert sind,

müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten des Mitteilungsblattes bis spätestens 10 Tage ab

Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

Rund um die Uhr Bücher digital ausleihen

Nutzen Sie die Onleihe der Kreisbibliothek

An 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr

eBooks, ePaper, eVideos und eAudios

downloaden, wo immer man gerade ist-

das ermöglicht die Onleihe der Kreisbib-

liothek in Trägerschaft des Landkreises

Vulkaneifel. Aus einem Angebot von ins-

gesamt rund 48.000 Medien können sich

die Büchereikunden aktuelle Bestseller,

Hörbücher oder Zeitungen ausleihen und

das ganz bequem von zu Hause oder

aber auch von unterwegs.

Über

www.vulkaneifel.de

gelangt man

ganz bequem auf das Portal der Onlei-

he Rheinland-Pfalz. Hier kann man im

Medienangebot stöbern, die ausgewähl-

ten Medien im Medienkorb ablegen und

dann ganz einfach herunterladen. Benö-

tigt hierzu wird lediglich ein Internetan-

schluss, ein PC, Laptop oder Tablet und

ein gültiger Bibliotheksausweis. Darüber

hinaus ein Adobe Reader und ein Win-

dows Media Player ab Version 11. Für

die Nutzer der Kreisbibliothek entstehen

keine zusätzlichen Kosten. Die Onleihe

ist mit der Jahresgebühr von 12 Euro

abgedeckt. Besonders praktisch: Es ent-

stehen keine Mahngebühren. Wenn die

Ausleihfrist beendet ist, kann die Datei

nicht mehr geöffnet werden. Die Medien

werden automatisch zurückgegeben.

Weitere Info`s zur Onleihe erhalten Sie

direkt in der Kreisbibliothek, Freiherr-

vom-Stein-Straße 15, 54550 Daun, Tel.:

06592/933–423.

Öffnungszeiten:

Montag: 09.00 bis 14.00 Uhr

Dienstag: 10.30 bis 12.30 Uhr und 14.30

bis 19.00 Uhr

Donnerstag: 09.00 bis 14.00 Uhr

Freitag: 10.30 bis 12.30 Uhr und 14.30

bis 18.00 Uhr

Mittwoch geschlossen