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LANDKREIS VULKANEIFEL
Bekanntmachung über die Vergabe der Anstellungsträgerschaft der Fach-
kräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten ab dem
01.01.2018
Im Landkreis Vulkaneifel sind 2 Pflegestützpunkte eingerichtet, in denen Pflegeberater/innen der Pflegekassen und die
Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemeinsam tätig sind.
Über die Trägerschaften der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung ist zum 01.01.2018 neu zu entscheiden.
Aufgabe dieser Fachkräfte ist es unter anderem, die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zu vermitteln, das Hilfeangebot zu
koordinieren, bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen und einzubeziehen sowie Netzwerke zu initiieren. Sie nehmen
ihre Aufgaben trägerunabhängig und -übergreifend wahr.
Der Landkreis Vulkaneifel umfasst folgende zwei Beratungsbereiche:
• Verbandsgemeinden Daun und Kelberg
• Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll
Das Auswahlverfahren richtet sich nach dem Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen
Angebotsstruktur (LPflegeASG) und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung (LPflegeASGDVO).
Anstellungsträger können sein:
Einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste sowie Trägerverbünde,
denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört.
Die Anstellungsträger haben sicherzustellen, dass eine geeignete vollzeitbeschäftigte Fachkraft oder eine entsprechende Anzahl
teilzeitbeschäftigter Fachkräfte beschäftigt werden; bei Teilzeitbeschäftigten sollen höchstens 2 Fachkräfte beschäftigt werden.
Interessierte Anstellungsträger können beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Referat 41, Rheinallee 97-
101, 55118 Mainz, die Antragsunterlagen anfordern und innerhalb von zwölf Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung
einen Antrag auf Trägerschaft und Förderung einer Fachkraft stellen.
Zusätzlich kann eine Bewerbung für die Trägerschaft einer Beratungs- und Koordinierungsstelle mit Schwerpunktaufgaben (50
%-Stelle) abgegeben werden. Die Schwerpunktstelle der Beratung und Koordinierung ist nur zusammen mit der Trägerschaft
einer Beratungs- und Koordinierungsstelle zu vergeben. Diesbezügliche Anträge sind ebenfalls an das LSJV zu richten.
Für Fragen steht Ihnen bei der Kreisverwaltung des Landkreises Vulkaneifel Dietmar Engeln, Tel. 06592/933-271,
E-Mail:
dietmar.engeln@vulkaneifel.de, gerne zur Verfügung.
G
rundstücksverkehr
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Vertrages/Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu
entscheiden:
Grundbuch von Gillenfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 3354:
Flur 9 Nr. 49/1 – Landwirtschaftsfläche, Unter der Hotzlay – 6716 qm
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks des v.g. Vertrages interessiert sind,
müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten des Mitteilungsblattes bis spätestens 10 Tage ab
Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
Rund um die Uhr Bücher digital ausleihen
Nutzen Sie die Onleihe der Kreisbibliothek
An 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr
eBooks, ePaper, eVideos und eAudios
downloaden, wo immer man gerade ist-
das ermöglicht die Onleihe der Kreisbib-
liothek in Trägerschaft des Landkreises
Vulkaneifel. Aus einem Angebot von ins-
gesamt rund 48.000 Medien können sich
die Büchereikunden aktuelle Bestseller,
Hörbücher oder Zeitungen ausleihen und
das ganz bequem von zu Hause oder
aber auch von unterwegs.
Über
www.vulkaneifel.degelangt man
ganz bequem auf das Portal der Onlei-
he Rheinland-Pfalz. Hier kann man im
Medienangebot stöbern, die ausgewähl-
ten Medien im Medienkorb ablegen und
dann ganz einfach herunterladen. Benö-
tigt hierzu wird lediglich ein Internetan-
schluss, ein PC, Laptop oder Tablet und
ein gültiger Bibliotheksausweis. Darüber
hinaus ein Adobe Reader und ein Win-
dows Media Player ab Version 11. Für
die Nutzer der Kreisbibliothek entstehen
keine zusätzlichen Kosten. Die Onleihe
ist mit der Jahresgebühr von 12 Euro
abgedeckt. Besonders praktisch: Es ent-
stehen keine Mahngebühren. Wenn die
Ausleihfrist beendet ist, kann die Datei
nicht mehr geöffnet werden. Die Medien
werden automatisch zurückgegeben.
Weitere Info`s zur Onleihe erhalten Sie
direkt in der Kreisbibliothek, Freiherr-
vom-Stein-Straße 15, 54550 Daun, Tel.:
06592/933–423.
Öffnungszeiten:
Montag: 09.00 bis 14.00 Uhr
Dienstag: 10.30 bis 12.30 Uhr und 14.30
bis 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 bis 14.00 Uhr
Freitag: 10.30 bis 12.30 Uhr und 14.30
bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen