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LANDKREIS VULKANEIFEL

Überregionale Vernetzung

Bildungskoordinator bei Fachforum der Handwerkskammer in Trier

Im Rahmen des Fachforums „Wie klappt

die Ausbildung von Migranten?“ für kleine

und mittlere Unternehmen (KMU) nutzte

der Bildungskoordinator der Kreisverwal-

tung Vulkaneifel, Andreas Reichert, die

Gelegenheit, sich Betrieben vorzustellen.

Mit einem Informationsstand, an dem

auch die Koordinatoren aus der Stadt

Trier und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm

beteiligt waren, machten sie auf das The-

ma Integration durch Arbeit und ihr Tätig-

keitsfeld in den Kreisen aufmerksam. Or-

ganisiert war das Forum von der Initiative

Region Trier (IRT) und der KAUSA-Servi-

cestelle Trier, die der Handwerkskammer

angehört.

Es wurden u.a. Kontakte zu Handwerks-

betrieben und zur Kreishandwerkerschaft

geknüpft, um in Zukunft Ausbildung für

Neuzugewanderte in den Betrieben zu

ermöglichen. Außerdem hat sich her-

ausgestellt, dass es auf Seiten der Un-

ternehmen einen Informationsbedarf gibt,

wie die Integration in Arbeit und Ausbil-

dung konkret gelingen kann.

Hierzu findet am

8. November 2017

in

Zusammenarbeit mit derWirtschaftsförde-

rungsgesellschaft Vulkaneifel mbH

(WFG) in der Berufsbildenden Schule in

Gerolstein eine Informationsveranstal-

tung für Arbeitgeber im Landkreis Vul-

kaneifel statt. Details zu dieser Veranstal-

tung werden folgen.

Weitere Informationen zu Bildungsange-

boten für Neuzugewanderte erhalten Sie

bei dem Bildungskoordinator der Kreis-

verwaltung Vulkaneifel:

Andreas Reichert, Tel.: 06592/933-298,

E-Mail:

andreas.reichert@vulkaneifel.de

Feriensprachkurse für Neuzugewanderte

Erfreuliche Teilnehmerzahl

In den Sommerferien haben drei Sprach-

kurse für geflüchtete Menschen mit er-

freulichen Teilnehmerzahlen im Land-

kreis stattgefunden.

Diese Sprachkurse wurden von der Ka-

tholischen Erwachsenenbildung (KEB)

und der Volkshochschule Daun in Gerol-

stein, Desserath und Daun durchgeführt.

In den letzten beiden Schulferienwochen

konnten so viele Teilnehmerinnen und

Teilnehmer ihre Kompetenzen in der

deutschen Sprache vertiefen.

Ein herzlicher Dank geht an die Dozen-

ten, die diese Kurse mit viel Engage-

ment durchgeführt haben. Diese Kur-

se, die als Intensivkurse stattgefunden

haben, werden nach den Ferien einmal

wöchentlich fortgeführt. Dadurch wird

den Neuzugewanderten die Möglichkeit

gegeben, weiter durch das Erlernen der

deutschen Sprache eine erfolgreiche In-

tegration zu meistern.

Ausführliche Informationen zu Bildungs-

angeboten für Neuzugewanderte erhal-

ten Sie bei dem Bildungskoordinator der

Kreisverwaltung Vulkaneifel:

Andreas Reichert, Tel.: 06592/933-298,

E-Mail:

andreas.reichert@vulkaneifel.de

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006

in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung

des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt

allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550

Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffener:

ALEMANNO, Riccardo Geburtsdatum:

07.03.1997

Geburtsort:

Copertino

letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 50, 53539 Kelberg-Zermüllen

Datum des Schreibens: 09.08.2017

Aktenzeichen:

3-1225-02

Betroffener:

Szücs, Laszlo

Geburtsdatum:

11.03.1971

Geburtsort:

Szisko / Ungarn

letzte bekannte Anschrift: Kölner Straße 2, 54576 Hillesheim

Datum des Schreibens: 22.06.2017

Aktenzeichen:

3-1225-02

Das Schriftstück kann von den Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen

werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 028). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,

wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass

das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn die Betroffenen nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur

Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Ausländerbehörde

Daun, 17.08.2017

i.A. gez.: Saxler

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Hoffmann, Tel.: 06592/933-240, E-Mail

:buergerstiftung@vulkaneifel.de

, gerne zur Verfügung. Internet:

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