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LANDKREIS VULKANEIFEL
Überregionale Vernetzung
Bildungskoordinator bei Fachforum der Handwerkskammer in Trier
Im Rahmen des Fachforums „Wie klappt
die Ausbildung von Migranten?“ für kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) nutzte
der Bildungskoordinator der Kreisverwal-
tung Vulkaneifel, Andreas Reichert, die
Gelegenheit, sich Betrieben vorzustellen.
Mit einem Informationsstand, an dem
auch die Koordinatoren aus der Stadt
Trier und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm
beteiligt waren, machten sie auf das The-
ma Integration durch Arbeit und ihr Tätig-
keitsfeld in den Kreisen aufmerksam. Or-
ganisiert war das Forum von der Initiative
Region Trier (IRT) und der KAUSA-Servi-
cestelle Trier, die der Handwerkskammer
angehört.
Es wurden u.a. Kontakte zu Handwerks-
betrieben und zur Kreishandwerkerschaft
geknüpft, um in Zukunft Ausbildung für
Neuzugewanderte in den Betrieben zu
ermöglichen. Außerdem hat sich her-
ausgestellt, dass es auf Seiten der Un-
ternehmen einen Informationsbedarf gibt,
wie die Integration in Arbeit und Ausbil-
dung konkret gelingen kann.
Hierzu findet am
8. November 2017
in
Zusammenarbeit mit derWirtschaftsförde-
rungsgesellschaft Vulkaneifel mbH
(WFG) in der Berufsbildenden Schule in
Gerolstein eine Informationsveranstal-
tung für Arbeitgeber im Landkreis Vul-
kaneifel statt. Details zu dieser Veranstal-
tung werden folgen.
Weitere Informationen zu Bildungsange-
boten für Neuzugewanderte erhalten Sie
bei dem Bildungskoordinator der Kreis-
verwaltung Vulkaneifel:
Andreas Reichert, Tel.: 06592/933-298,
E-Mail:
andreas.reichert@vulkaneifel.deFeriensprachkurse für Neuzugewanderte
Erfreuliche Teilnehmerzahl
In den Sommerferien haben drei Sprach-
kurse für geflüchtete Menschen mit er-
freulichen Teilnehmerzahlen im Land-
kreis stattgefunden.
Diese Sprachkurse wurden von der Ka-
tholischen Erwachsenenbildung (KEB)
und der Volkshochschule Daun in Gerol-
stein, Desserath und Daun durchgeführt.
In den letzten beiden Schulferienwochen
konnten so viele Teilnehmerinnen und
Teilnehmer ihre Kompetenzen in der
deutschen Sprache vertiefen.
Ein herzlicher Dank geht an die Dozen-
ten, die diese Kurse mit viel Engage-
ment durchgeführt haben. Diese Kur-
se, die als Intensivkurse stattgefunden
haben, werden nach den Ferien einmal
wöchentlich fortgeführt. Dadurch wird
den Neuzugewanderten die Möglichkeit
gegeben, weiter durch das Erlernen der
deutschen Sprache eine erfolgreiche In-
tegration zu meistern.
Ausführliche Informationen zu Bildungs-
angeboten für Neuzugewanderte erhal-
ten Sie bei dem Bildungskoordinator der
Kreisverwaltung Vulkaneifel:
Andreas Reichert, Tel.: 06592/933-298,
E-Mail:
andreas.reichert@vulkaneifel.deÖffentliche Bekanntmachung
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006
in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung
des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt
allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550
Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffener:
ALEMANNO, Riccardo Geburtsdatum:
07.03.1997
Geburtsort:
Copertino
letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 50, 53539 Kelberg-Zermüllen
Datum des Schreibens: 09.08.2017
Aktenzeichen:
3-1225-02
Betroffener:
Szücs, Laszlo
Geburtsdatum:
11.03.1971
Geburtsort:
Szisko / Ungarn
letzte bekannte Anschrift: Kölner Straße 2, 54576 Hillesheim
Datum des Schreibens: 22.06.2017
Aktenzeichen:
3-1225-02
Das Schriftstück kann von den Betroffenen oder von einer durch sie bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen
werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 028). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,
wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass
das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn die Betroffenen nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Ausländerbehörde
Daun, 17.08.2017
i.A. gez.: Saxler
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