2024-KW02

Ausgabe: 02/2024 Neuer Streetworker im Landkreis Vulkaneifel unterwegs Daun. Noch im April berichtete der SWR von der bislang erfolglosen Suche des Landkreises Vulkaneifel nach einem Streetworker, nun konnte mit Jonas Klein die Stelle zum 16. Oktober 2023 besetzt werden. Der 22-Jährige kommt aus der Nähe des Nürburgrings, ist staatlich anerkannter Sozialarbeiter und Sozialpädagoge und machte seinen Abschluss an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen. In Zukunft ist er für die mobile Jugendarbeit und aufsuchende Jugendsozialarbeit im Landkreis Vulkaneifel zuständig. „Jugendsozialarbeit setzt da an, wo bestehende Angebote aufhören oder nicht mehr greifen“, so Klein. „Mir ist es ein besonderes Anliegen, das Gespräch mit meiner Zielgruppe zu suchen und so auf Augenhöhe deren Bedürfnisse herausstellen zu können, welche ich zur Grundlage meiner Arbeit machen will.“ Klein betrachtet sich selbst als Gast in der Lebensrealität der jungen Menschen und möchte aus dieser Position heraus zu einem professionellen und vertrauensvollen Ansprechpartner für diese werden. Seine Position ermöglicht es ihm, den Jugendlichen beratend, begleitend und unterstützend gegenüberzutreten – dies umfasst neben der Bewältigung lebenspraktischer Herausforderungen beispielsweise auch den Umgang mit Krisensituationen und Suchtproblematiken. Der Zuständigkeitsbereich ist dabei entsprechend breit gestreut, sodass über den Streetworker ein einfacher Erstkontakt mit dem Hilfesystem ermöglicht wird. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, die Betroffenen auch an weitere Fachstellen zu vermitteln. Im Zuge dessen hat Jonas Klein seine Tätigkeit im Landkreis Vulkaneifel zunächst damit begonnen, sich ein Netzwerk mit anderen in der Jugendarbeit befindlichen Stellen aufzubauen, auf welches er in seiner Arbeit mit den Jugendlichen immer wieder zurückgreifen kann. Dieses Netzwerk bildet somit eine fundamentale Grundlage seiner Arbeit als Streetworker. Hierzu gehört ein reger Austausch mit den Schulsozialarbeitenden, Behörden, Jugendpflegen und den Häusern der Jugend. Als Streetworker oder Straßensozialarbeiter ist Klein dort unterwegs, wo Jugendliche ihren freizeitlichen Lebensmittelpunkt gefunden haben – diese Orte liegen in der Regel im öffentlichen Raum. Er möchte die Jugendlichen sehen, hören und deren Interessen und Wünsche auch auf öffentlicher Seite vertreten. Im Auftrag des Landkreises Vulkaneifel sieht er sich als Schnittstelle zwischen Jugendbeteiligung und kommunaler Verwaltung. Für die Zielgruppe der aufsuchenden Jugendsozialarbeit kommt die Besetzung der Stelle des Streetworkers einem offenen Ohr und Sprachrohr auf Kreisebene gleich, welches die Interessen, Wünsche, aber auch Sorgen der Jugendlichen akzeptierend entgegennimmt, vertrauensvoll behandelt und – wenn sie den Wunsch dazu äußern – auch an die entsprechenden Netzwerkpartner weitergibt oder auf diese verweisen kann. Jonas Klein ist der neue Streetworker im Landkreis Vulkaneifel. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel.

SEITE 2 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie jeweils eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Person Geb. Datum Letzte bekannte Anschrift Schreiben vom Aktenzeichen Mohamed Amer RAGEB ALAGA 21.08.1971 Izmir, Istanbul od. Adana / Türkei 13.12.2023 5-34101-10-2530/2 Mohamed Amer RAGEB ALAGA 21.08.1971 Izmir, Istanbul od. Adana / Türkei 13.12.2023 5-34101-10-2530/3 Slobodan Sablic 20.03.1980 Hrvatskih mucenika 57, 43271 Velika Pisanica / Kroatien 13.12.2023 5-34101-10-2592/1 Slobodan Sablic 20.03.1980 Hrvatskih mucenika 57, 43271 Velika Pisanica / Kroatien 13.12.2023 5-34101-10-2592/2 Slobodan Sablic 20.03.1980 Hrvatskih mucenika 57, 43271 Velika Pisanica / Kroatien 13.12.2023 5-34101-10-2592/3 Asima Denis Richard 03.03.1973 Soroti / Uganda 13.12.2023 5-34101-10-2493 Durali Ates 13.08.1983 Türkei 13.12.2023 5-34101-10-1998 Klej Salah 11.08.1977 Syrien 13.12.2023 5-34101-10-2848 Ali Aram Kerim 01.01.1976 Irak 13.12.2023 5-34101-10-2502 Pendleton Damieon 03.04.1991 USA 13.12.2023 5-34101-10-2304 Birkin Artem 07.11.1985 Russland 13.12.2023 5-34101-10-2437 Braun Franz-Josef 14.07.1960 Jünkerath 13.12.2023 5-34101-10-1728 Niesen Michael 05.12.1990 Kanada 13.12.2023 5-34101-10-2386 Bekier Pawel 15.03.1974 Jelina Gora / Polen 13.12.2023 5-34101-10-2703 Cakir Osman 15.04.1981 Rosenbergstraße 5, 54550 Daun 13.12.2023 5-34101-10-2303 Kolligs Kevin Frank 02.05.1994 Boverather Straße 11, 54550 Daun-Boverath 13.12.2023 5-34101-10-2515 Das jeweilige Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213 + 214). Das jeweilige Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das jeweilige Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Daun, den 21.12.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25 54550 Daun Im Auftrag: gez. Sachbearbeiterin Fröhlig / Harings / Otten Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) online verfügbar (Fristende: 15.03.2024) Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet Ihnen ab dem 01.01.2024 die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) ganz bequem online zu stellen. Unter Berücksichtigung der Abgabefrist können Anträge auf diese Weise 7 Tage die Woche rund um die Uhr gestellt werden. Die Online-Anträge sind abrufbar über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08:0012:00 Uhr zur Verfügung: Tel.: 06592/933-396 schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

SEITE 3 Terminkalender Januar 2024 Üxheim, 11.01.2024, 18 Uhr Bürgerheim Üxheim, Schulstraße 3 Winkel,16.01.2024, 18 Uhr Bürgersaal Winkel, Im Rübfeld 6 Projektförderung durch: Projektbetreuung durch: Ansprechpartner: Eva Esch, Projektmanagerin Tel.: 06592-933-572 Mail: eva.esch@vulkaneifel.de Weitere Informationen zu den einzelnen Terminen erhalten Sie in den Mitteilungsblättchen der jeweiligen Verbandsgemeinden. BRING DICH EIN! Gestalte die Zukunft deines Dorfes mit!

SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: SCHULZ, Chantal letzte bekannte Anschrift: Dederichswiese 14, 56766 Horperath Datum des Schreibens: 21.12.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-CS 155 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 02.01.2023 Im Auftrag gez. Elias Erste LEADER-Vorhaben der neuen Förderperiode ausgewählt Die LAG Vulkaneifel ist im Juli vergangenen Jahres in eine neue Förderperiode der Europäischen Union gestartet. Aufgrund des umfangreichen Verwaltungsaktes, der hinter diesem Übergang der Förderperioden steckt, mussten die Menschen der Region sich eine Weile gedulden, bis sie ihre neuen Projektideen bei der LAG Vulkaneifel zur Förderung einreichen konnten. Der erste Aufruf der neuen Förderperiode ist daher mit einer starken Nachfrage gestartet. Im Zeitraum vom 19. Juli bis zum 31. Oktober 2023 wurden neun Projektideen mit einem Fördervolumen von insgesamt ca. 526.000 Euro bei der LAG eingereicht. Da das in diesem ersten Förderaufruf zur Verfügung stehende Budget damit um knapp 200.000 Euro überschritten wurde, konnten leider nicht alle Vorhaben für eine Förderung berücksichtigt werden. Umso spannender gestaltete sich die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Vulkaneifel, die am 23. November 2023 in Hillesheim stattfand. Die ebenfalls mit dem Wechsel der Förderperioden neu aufgestellten Auswahlkriterien der LAG Vulkaneifel haben entsprechend erstmalig Anwendung gefunden und dabei geholfen, die eingereichten Projektideen nach ihrem Beitrag zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie der Region zu bewerten. Am Ende haben drei Vorhaben die obersten Listenplätze erreicht und konnten zum weiteren Antragsverfahren zugelassen werden. Ein Vorhaben, das es in die Auswahl geschafft hat, dreht sich um das Anwesen der Burg Bruch. Hier soll im Parterre der Zehntscheune eine Innengastronomie entstehen. Neben der Schaffung eines wetterfesten kulinarischen Angebotes für Wandertouristen und Hochzeitsgesellschaften ist es den Eigentümern der Burg Bruch ein großes Anliegen, das denkmalgeschützte Gebäude zur Nutzung für die Menschen des Ortes wieder verfügbar zu machen und die Zusammenarbeit mit regionalen Produzenten weiter auszubauen. Die Touristik GmbH Gerolsteiner Land möchte die Ergebnisse einer Planungsstudie, die in diesem Jahr fertiggestellt wurde, umsetzen. Konkret soll ein Naturerlebnispfad mit integrierter Waldkugelbahn bei Gerolstein gebaut werden. Die Waldkugelbahn soll Umweltthemen spielerisch erlebbar sowie kulturelle, soziale und ökologische Dynamiken und ihre Zusammenhänge erfahrbar machen. Das dritte Vorhaben, das zum weiteren Antragsverfahren zugelassen wurde, wurde durch die Stadt Daun eingereicht. Mithilfe eines Planungsbüros soll ermittelt werden, wie die Potenziale des Stadtwaldes Wehrbüsch strategisch, gestalterisch und baulich geweckt werden können, um einen Kur- und Heilwald auszuweisen. Dies ist ein im GesundLand Vulkaneifel bisher einmaliger Ansatz. Das Regionalmanagement wird die Vorhabenträger bei den nächsten Antragsschritten begleiten. Die LAG freut sich über die vielfältigen Projektideen, die im ersten Aufruf eingereicht wurden und den Beitrag, den sie potenziell für die Entwicklung der Region leisten werden! Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Vulkaneifel fand am 23. November 2023 in Hillesheim statt. Folgt auch online!

SEITE 5 Die Eifel ist eine der bedeutendsten Tourismusregionen des Landes und besticht vor allem durch ihre einmalige Landschaft. Die naturräumliche Ausstattung der Umgebung ist besonders und nicht nur für Naturwissenschaftler:innen äußerst spannend, weshalb die Eifel immer mehr Tourist:innen anlockt. Dieses Potential hat auch die Ortsgemeinde Nohn erkannt und möchte durch ein erweitertes Angebot mehr Interessierte in das Gerolsteiner Land ziehen. Dazu wurden zwei neue Themenwanderwege in Kooperation mit der Touristik GmbH Gerolsteiner Land entwickelt. Die „Nohner Vier Elementepfade“ verbinden das reine Wandern mit einem regionalbezogenen Storytelling. Thema sind dabei die Entwicklungseinflüsse der vier Elemente Feuer, Erde, Wasser und Luft, welche den landschaftlichen und kulturhistorischen Charakter der Eifel geprägt haben. Ein Weg erstreckt sich über 11,5 km im Norden der Gemeinde und trägt den Titel „Wasser, Weiten, Weihrauch“, der zweite mit dem Titel „Rund um den Mordhügel“ verläuft im Süden von Nohn über 13km. Start- und Zielpunkt beider Wanderungen ist die Kirche St. Martinus, wo eine Hinweistafel alle nötigen Informationen über die Wege und das Storytelling liefert. Auf den Strecken finden sich dann weitere Tafeln, welche exemplarisch ein Element in Bezug auf Landschaftsentstehung und Kulturhistorie behandeln und im Rahmen einer plastischen, informativen Story den Betrachtenden näherbringen. Dazu kommen Rastmöglichkeiten mit Sitzgruppen und Relaxliegen, die zum Ausruhen, Verweilen und Reflektieren der Sinneseindrücke einladen. Das angeschaffte Mobiliar macht den größten Anteil der entstanden Kosten aus. Insgesamt wurden knapp 16.000 € für die Entwicklung der beiden Wanderwege benötigt, von denen 75%, also fast 12.000 €, durch die LAG Vulkaneifel gefördert werden konnten. Haben auch Sie eine Idee für ein LEADER-Projekt? Für Beratung und Fragen steht Ihnen Regionalmanagerin Frau Schäfer (ronja.schaefer@entra.de) gerne zur Verfügung. Mehr Informationen über LEADER erhalten Sie auf unserer Webseite www.leadervulkaneifel.de/. Projekt des Monats Dezember 2023 Bildnachweis: LAG Vulkaneifel Bildnachweis: LAG Vulkaneifel

SEITE 6 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel bietet Unternehmen kostenfreie Unterstützung zur Gestaltung digitaler Webinare und Webworkshops 2-teiliger digitaler Workshop am 30. Januar 2024 und 06. Februar 2024 Sie verkaufen erklärungsbedürftige Produkte und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden und an Privatkunden? Dann empfehlen wir Ihnen Webinare und Webworkshops einzusetzen, um neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu betreuen! Außerdem setzen Online-Veranstaltungen Ihr Unternehmen wirkungsvoll in Szene. Um Sie bei der Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur eine zweiteilige Online-Veranstaltung konzipiert. Wir schauen mit Ihnen auf den Anmeldeprozess für die TeilnehmerInnen, auf die Video - und Audiotechnik, die technischen Plattformen, auf Ihre Sprache, Interaktion und Foliengestaltung, Ihre Einladungs-, Erinnerungs -und Danksagungstexte sowie auf die eigentliche Veranstaltungsdurchführung und die vertriebliche Nachbearbeitung. Den ersten Teil, am Dienstag, den 30. Januar 2024 von 18:30 bis 20:30 Uhr, werden wir im Format eines Webinars durchführen. Wir geben Ihnen viele Informationen und direkt umsetzbare Empfehlungen für die Gestaltung Ihrer Webinare und Webworkshops; und wir beantworten Ihre Fragen. Der zweite Teil, am Dienstag, den 6. Februar 2024 von 18:30 bis circa 20:00 Uhr, ist dann als interaktiver Workshop konzipiert. Er ist konkreten Beispielen und individuellen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewidmet. Der wechselseitige Austausch ermöglicht es, neue Anregungen und Ideen zu gewinnen. Nach diesen beiden Websessions haben Sie einen gut gefüllten Werkzeugkoffer, um Webinare und Webworkshops im Vertriebsprozess erfolgreich durchzuführen. Dr. Winfried Krieger vom Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur wird beide Online Seminare leiten und moderieren. Aus ähnlichen Veranstaltungen wissen wir, dass über 80% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die fachlichen Hinweise und Empfehlungen direkt umsetzen wollen. Das Webinar richtet sich primär an Start-ups und junge Unternehmen, die bisher nur wenige eigene vertriebsorientierte Webinare und Webworkshops durchgeführt haben und nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten suchen – aber auch für „ Fortgeschrittene“ gibt es stets interessante Anregungen. Diese Veranstaltung ist eine gemeinsame Veranstaltung des Mittelstand -Digital Zentrum Zukunftskultur und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH – durch die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist diese Veranstaltung für Sie kostenfrei. Weitere Informationen und Anmeldungen: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Christina Kirst Mainzer Str. 24, 54550 Daun Tel.:(06592) 933-200 E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: GEUSKENS, Aloysius Alfons Jozef Marie letzte bekannte Anschrift: Im Wiesengrund 5, 54576 Hillesheim-Bolsdorf Datum des Schreibens: 18.12.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-BQ 826 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 02.01.2023 Im Auftrag gez. Elias

SEITE 7 Gestalten Sie Webinare und Webworkshops für Ihren Vertrieb Sie verkaufen erklärungsbedürftige Produkte und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden und Privatkunden? Dann empfehlen wir Ihnen Webinare und Webworkshops einzusetzen, um neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu betreuen! Um Sie bei der Umsetzung und Durchführung solcher Veranstaltungen zu unterstützen, haben wir gemeinsam mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur eine zweiteilige Online-Veranstaltung konzipiert. Teil 1: Dienstag, 30. Januar 2024 | 18.30 – 20.30 Uhr Teil 2: Dienstag, 06. Februar 2024 | 18.30 – 20.00 Uhr Die Teilnehmer erhalten einen gefüllten Werkzeugkoffer, um Webinare und Webworkshops im Vertriebsprozess erfolgreich zu gestalten. Wir bitten um Anmeldung bis zum 26. Januar 2024. Weitere Informationen und Anmeldungen an: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun Christina Kirst 06592-933200, christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de 2-teilige digitale Websession in Zusammenarbeit mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur Weitere Informationen unter www.wfg-vulkaneifel.de

SEITE 8 „Erste Schritte zum Online-Shop“: WFG ImPuls am 17.01.2024, 8:30 Uhr Der WFG ImPuls startet mit einem sehr aktuellen Thema in das neue Jahr. Am 17.01.2024 dreht sich alles um die ersten Schritte zum eigenen Online-Shop, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. Zu Gast hierzu ist Ralf Cornesse, Inhaber der E-Commerce Agentur „Online Shop Einfach“ in Kerpen. Um Anmeldung wird bis zum 16.01.2024 gebeten (per E-Mail an christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum bei GoToMeeting per E-Mail. Im Vorfeld der Veranstaltung hat Ralf Cornesse WFG-Geschäftsführerin Judith Klassmann-Laux bereits Rede und Antwort zum Thema „Online-Shops“ gestanden. Wie beeinflusst die zunehmende Digitalisierung den E-Commerce und welche Auswirkungen hat dies auf Unternehmen? Die zunehmende Digitalisierung hat den E-Commerce stark verändert. Durch die Verbreitung von Smartphones ist der Online-Handel für immer mehr Menschen zugänglich geworden. Auch die Entwicklung neuer Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) wird den E-Commerce weiter vorantreiben. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf Unternehmen im E-Commerce sind vielfältig. Unternehmen, die sich auf die Digitalisierung einlassen, können neue Chancen nutzen und ihre Wettbewerbsposition stärken. Unternehmen, die sich nicht auf die Digitalisierung einlassen, riskieren, den Anschluss zu verlieren. Der E-Commerce wird in Zukunft weiter wachsen und Unternehmen, die nicht mit der Zeit gehen, werden unter Druck geraten. Für welche Unternehmen ist der Aufbau eines eigenen Online-Shops besonders wichtig? Gibt es hier bestimmte Branchen oder Größenklassen? Der Aufbau eines eigenen Online-Shops ist für alle Unternehmen wichtig, die: • einen neuen Markt erschließen wollen oder ihre Reichweite erhöhen wollen • neue Kundengruppen erreichen wollen • ihre Kosten senken wollen. Insbesondere für folgende Branchen ist der Aufbau eines eigenen Online-Shops oft besonders wichtig: • Einzelhandel • Dienstleistungsbranche Auch im B2B-Bereich werden OnlineShops immer häufiger genutzt. Die Größe des Unternehmens spielt bei der Entscheidung für einen eigenen Online-Shop keine Rolle. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können von einem Online-Shop profitieren. Was sind die Voraussetzungen für einen eigenen Online-Shop? Die Voraussetzungen für einen eigenen Online-Shop hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen und dem gewählten Shopsystem. Die wichtigste Voraussetzung ist eine gute Idee. Bevor Sie einen Online-Shop eröffnen, sollten Sie sich sehr gut überlegen, was Sie verkaufen möchten. Was sind Ihre Produkte oder Dienstleistungen? Werden diese wirklich nachgefragt? Welche Zielgruppe möchten Sie ansprechen? Sie sollten sich Gedanken über die folgenden Punkte machen: • Marketingstrategie: Wie werden Sie potenzielle Kunden auf Ihren Shop aufmerksam machen? • Finanzplanung: Wie viel Geld benötigen Sie, um Ihren Shop zu eröffnen und zu betreiben? • Logistik: Wie werden Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen an Ihre Kunden liefern? Online-Marketingstrategie und Online-Shop - wie hängt das zusammen? Online-Marketing und Online-Shop sind zwei wesentliche Bestandteile eines erfolgreichen E-Commerce-Unternehmens. Sie hängen eng miteinander zusammen und sollten als zusammenhängende Strategie betrachtet werden. Die Online-Marketingstrategie ist dafür verantwortlich, potenzielle Kunden auf den Online-Shop aufmerksam zu machen und sie zum Kauf zu animieren. Dazu können verschiedene Maßnahmen wie Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Social Media Marketing, E-Mail-Marketing oder Affiliate Marketing eingesetzt werden. Der Online-Shop ist dann dafür verantwortlich, diese potenziellen Kunden zu Käufern zu konvertieren. Zur Person: Ralf Cornesse ist Diplom Informatiker (FH) und zertifizierter Projektmanagement Fachmann (GPM). Mit seiner E-Commerce Agentur „Online Shop Einfach“ bietet er seinen Kunden die komplette Bandbreite an E-CommerceDienstleistungen an, von der Beratung und Konzeption über die Umsetzung bis hin zum Marketing. „Ich bin davon überzeugt, dass E-Commerce die Zukunft des Handels ist und möchte meinen Kunden dabei helfen, ihren Online-Shop erfolgreich zu machen“. Weitere Informationen und Kontakt WFG Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Judith Klassmann-Laux Telefon: 06592 933-205 Mail: judith.klassmann@wfg-vulkaneifel.de Bild: Ralf Cornesse. Die jeweils aktuelle Ausgabe der Kreisnachrichten finden Sie auch immer online auf unserer Website unter www.vulkaneifel.de/kreisnachrichten SCHON GEWUSST?

SEITE 9 • informative und effektive 45 Minuten • virtuell über das Tool GoToMeeting • kostenfrei, aber sicherlich nicht umsonst 17. Januar 2024 • 8.30 Uhr Erste Schritte zum Online-Shop Denkanstöße, Ideen und Impulse für Ihr Business. Anmeldung und Information: WFG Vulkaneifel, Christina Kirst, Tel.: 06592 933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Um Anmeldung wird bis zum 16.01.2024 gebeten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum per E-Mail. Die Vortragsreihe für Unternehmer – jeden 3. Mittwoch im Monat. Jetzt anmelden! Referent: Ralf Cornesse, OnlineShopEinfach, Kerpen

SEITE 10 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel Rücknahmebescheid vom 07.12.2023 der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 26. 06.2023 zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung ÜxheimAhütte, Flur 14, Flurstück 10/1; Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der 9. Verordnung über die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über die Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1; Gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG wird die Rücknahme der immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 26.06.2023 zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1, zugunsten der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG, Unten im Hähnchen 1, 54579 Üxheim., hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der verfügende Teil des immissionsschutzrechtlichen Rücknahmebescheides lautet: Die o.a. immissionsschutzrechtliche Genehmigung nehmen wir gemäß § 48 (1) des Verwaltungsverfahrensgesetzes i. V. m. § 1 (1) Landesverwaltungsverfahrensgesetz aus nachfolgenden Gründen zurück. Gründe: Im Rahmen der Prüfung eines Widerspruchs zum Genehmigungsbescheid vom 26.06.2023 haben wir festgestellt, dass der Verzicht auf die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht europarechtskonform ist. Beim Zementwerk handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie (Ri). Gem. Art. 20 Abs. 3 Ri gilt eine Änderung als wesentlich i. S. d. Art. 3 Nr. 9 Ri, wenn sie für sich genommen, die Kapazitätsschwellenwerte der Anlage I erreicht. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall gegeben. Daraus resultiert die Pflicht zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit i. S. d. Art. 3 Nr. 17 Ri gemäß Art. 24 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Anhang IV Ri. Eine Ausnahmemöglichkeit, die im vorliegenden Fall greifen könnte, sieht die Richtlinie nicht vor. Bei europarechtskonformer Auslegung der Richtlinie wäre damit die Anwendung des § 16 Abs. 2 S. 1 BImSchG ausgeschlossen. Das Genehmigungsverfahren ist mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Da dies vorliegend unterblieben ist, ist der Genehmigungsbescheid formell rechtswidrig. Das öffentliche Interesse an einem rechtmäßigen Genehmigungsbescheid wiegt schwerer als das Individualinteresse an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Bescheids. Nach Aufhebung des Genehmigungsbescheids vom 27.06.2023 wird das Genehmigungsverfahren mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung fortgesetzt und hiernach wird dann erneut über den Antrag entschieden. Eine Ausfertigung des Rücknahmebescheides und seine Begründung können vom Tage der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Zeit vom 12.01.2024 bis einschließlich 26.01.2024 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Büro 309, zu den üblichen Dienststunden, eingesehen werden. Eine vorherige Terminabstimmung (Tel. Nr. 06592-933-323) ist erforderlich. Dieser Bekanntmachungstext, der Rücknahmebescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https: //www.uvp-verbund.de verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden. Der Rücknahmebescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt und damit gemäß § 41 VwVfG zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben. Für den Rücknahmebescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Daun, 11.12.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel -Untere ImmissionsschutzbehördeIn Vertretung gez. Klaus Benz (Geschäftsbereichsleiter)

SEITE 11 Die vollständigen Stellenanzeigen finden Sie unter www.vulkaneifel.de DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! 300 Mitarbeiter:innen - 1 Team! Gemeinsam für die Vulkaneifel *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat aktuell folgende Stellen zu besetzen: Auch Quereinstieg möglich! SOZIALARBEITER BZW. SOZIALPÄDAGOGE* Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung FLÜCHTLINGSLOTSE* LEITUNG* DES JUGENDAMTES SOZIALARBEITER / SOZIALPÄDAGOGE* im Bereich ASD

SEITE 12 Kreisfeuerwehrverband Vulkaneifel e.V Altersabteilung zum Bunten Nachmittag im Rondell der Stadt Gerolstein am Sonntag, 21. Januar 2024 um 14.00 Uhr Zum „Bunten Nachmittag“ der Altersabteilung möchten wir Sie mit Ihrer Begleitung herzlich einladen. Zur Finanzierung der Kosten wird ein Beitrag (Eintritt) in Höhe von 8,00 € erhoben. Anmeldungen für die Teilnahme an der Veranstaltung bitte bis Mittwoch 10.Januar 2024 schriftlich oder telefonisch nur an den Fachgebietsleiter der Altersabteilung im KFV: Peter Weyhofen Auf dem Gässchen 2 54576 Hillesheim Tel.: 06593 - 8306 Einlass ab 12.30 Uhr

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