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SEITE 7 KG, Gerolstein • Premosys GmbH, Kalenborn Scheuern Der EIFEL Award 2023 aus Sicht der Unternehmerinnen und Unternehmer Der EIFEL Award ist auch aus Sicht der ausgezeichneten Unternehmen eine große Motivation, weiterhin vorbildlich aktiv zu sein. Sie sehen sich durch den Award in ihren Bemühungen, von denen letztlich der gesamte Wirtschaftsstandort Eifel profitiert, effektiv gestärkt. So sagt beispielsweise Matthias Kuhl, Geschäftsführer der Premosys GmbH mit Sitz in der Vulkan eifel: „Dass wir den Award bekommen haben, ist eine echte Ehre, wir freuen uns sehr. Auch beim Thema des EIFEL Award 2024, der zur Digitalisierung verliehen wird, sehen wir uns bestens aufgestellt.“ Das Interesse auch eines international erfolgreichen IndustrieUnternehmens wie Premosys am EIFEL Award belegt die hohe Bedeutung, die der Auszeichnung beigemessen wird. Alle 36 Gewinner des EIFEL Award 2023 bezeugen auf ihre eigene Weise, dass die Eifel in Sachen Nachhaltigkeit eine starke Position einnimmt. Sie haben viele Gemeinsamkeiten, aber durch ihre Strukturen und Geschäftsfelder natürlich auch viele Unterschiede im Umgang mit dem Thema. Insgesamt bilden die Preisträger die Vielfalt ab, mit der Nachhaltigkeit in der Eifel erfolgreich umgesetzt und konsequent vorangetrieben wird. Der EIFEL Award wird von den Preisträgern als Ansporn und Würdigung zugleich verstanden. Hintergrund Der EIFEL Award wird seit 2009 von der Zukunftsinitiative EIFEL (ZIE) verliehen. Zu den Preisträgern seitdem gehören unter anderem produzierende Betriebe ebenso wie Kultureinrichtungen, soziale Projekte ebenso wie Start-ups. Die gesamte Palette der Eifeler Wirtschaft wird abgebildet. Der letzte Award wurde 2022 verliehen und gab mit dem Schwerpunktthema „Gute Arbeitgeber“ Impulse für die Gewinnung von Fachkräften und für das erfolgreiche Halten motivierter und gut ausgebildeter Fachkräfte. Der EIFEL Award 2024 wird sich dem Thema „Digitalisierung“ widmen. Der Aufruf zur Bewerbung startet im Sommer, die Preisverleihung wird stattfinden am 19. November 2024. Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (Zweckverband A.R.T.): Der Jahresabschluss des Zweckverbandes A.R.T. für das Geschäftsjahr 2022 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022: a. Der Jahresabschluss 2022 wird in Aktiva und Passiva auf 199.210.515,26 Euro festgestellt. b. Der Jahresgewinn des Gesamtbetriebes in Höhe von 3.820.447,07 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Entlastung der Verbandsleitung: Dem Verbandsvorsteher und dem Verbandsdirektor werden für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 liegt vom 13. Februar 2024 bis zum 21. Februar 2024 zu den üblichen Bürozeiten im Dienstzimmer 113, Metternichstraße 33 in Trier, zur Einsicht öffentlich aus. 54290 Trier, den 24.01.2024 Zweckverband Abfallwirtschaft, Region Trier, Metternichstraße 33, 54290 Trier Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2024/25 Fristende: 15.03.2024 Alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist, erhalten in den nächsten Tagen Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2024/2025 sowie Infoblätter zur Antragsstellung. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) am 15.03.2024 endet. Diese kann auch online über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online.de rund um die Uhr unter Beachtung der Frist beantragt werden. Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Anträge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2024/2025 berücksichtigt werden. Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung: Tatjana Wagner Büro 325, Telefon: 06592/933-396, Rita Schneider Büro 325, Telefon: 06592/933-369 Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fragen gerne auch per E-Mail an: schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

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