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Landkreis Vulkaneifel erhält 889.549,09€ für Klimaschutz - Aktueller Stand zur Förderung für Balkonkraftwerke Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz bekommt jede Kommune abhängig von der Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner eine Fördersumme für KlimaschutzMaßnahmen zur Verfügung gestellt. Hierzu hat die Kreisverwaltung am 02. Februar die Bewilligung über 889.549,09€ erreicht. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Klimaschutzministerin Katrin Eder betonen: „Kommunen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Hier wird geplant, genehmigt und umgesetzt. Hier finden Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern statt, was die Attraktivität eines Ortes erhöht. Dabei sind die Kommunen selbst die Experten und wissen, was bei ihnen umsetzbar ist und einen möglichst großen Nutzen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Klima hat. Deshalb hat die Landesregierung das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, mit insgesamt 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Hier kann jede Kommune selbst aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was für sie passend ist. Pro Einwohnerin und Einwohner gibt es rund 44 Euro, die sich Landkreis und Verbandsgemeinden aufteilen. Der Landkreis Vulkaneifel bekommt heute 889.549,09 € Euro KIPKI-Mittel.“ Der Landkreis Vulkaneifel möchte mit diesen Mitteln folgende Maßnahmen umsetzen: 1. Förderung für Balkonkraftwerke in Privathaushalten i. H. v. 100.000€ 2. Durchführung von LED-Tauschtagen i. H. v. 10.000€ 3. Energetische Sanierung und Maßnahmen zur Klimawandelanpassung am Hubertus-Rader-Förderzentrum i. H. v. 779.549,09 € Mit der Förderung für Balkonkraftwerke möchte der Landkreis möglichst bald starten. Hierzu musste bisher die Bewilligung der KIPKI-Mittel abgewartet werden. Der Entwurf der Förderrichtlinie wird nun in den nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Mobilität und Infrastruktur und des Kreisausschusses behandelt. Anschließend soll die Richtlinie am 18.03. im Kreistag thematisiert werden. Sollte es dort zu einem Beschluss kommen, könnte das Förderprogramm dann zum 01.04. starten. Darüber wird die Verwaltung im Anschluss an die Kreistagssitzung informieren. Die restlichen Maßnahmen werden ebenfalls im Laufe der nächsten zwei Jahre umgesetzt – bis zum 30.06.2026 müssen alle KIPKI-Maßnahmen umgesetzt sein. „Ich bin davon überzeugt: Investitionen ins Klima sind Investitionen in die Zukunft. Denn wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2. Mit KIPKI, dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation entlasten wir das Klima und die Haushaltskassen der Kommunen. So können alle sehen: Klimaschutz lohnt sich. Zudem unterstützen wir die Kommunen auch fachlich und beraten sie gerne, wie CO2 eingespart werden kann oder was man beispielsweise tun kann, damit sich Innenstädte nicht zu stark aufheizen oder Wasser gut abfließen kann. Rheinland-Pfalz ist von der Erderhitzung stärker betroffen als andere Regionen in unserem Land. Deshalb ist es so wichtig, gewappnet zu sein. Und deshalb steht das Klimaschutzministerium den Kommunen auch über KIPKI hinaus gerne zur Seite“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder.

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SEITE 3 Roadmovie „Expedition Depression“ Am 22.02.2024 in der EIFEL-FILM-BÜHNE Fünf junge Erwachsene machen sich auf die Spuren ihrer Depression. Dabei treffen sie auf andere Menschen, Einrichtungen oder Situationen, in denen sie mit ihrer Depression konfrontiert werden. Der Dokumentarfilm möchte aufklären und ermutigt zu einem offenen Umgang mit dem Krankheitsbild Depression. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle SEKIS Trier zeigt in Kooperation mit der Psychatriekoordinatorin des Landkreises Vulkaneifel Claudia Hennen am Donnerstag den 22. Februar um 19 Uhr in der EIFEL-FILM-BÜHNE in Hillesheim das Roadmovie „Expedition Depression“. Im Anschluss an den Film spricht SEKIS-Mitarbeiterin Sarah Germund über das Thema Depression. Der Eintritt ist frei. Eine Platzreservierung ist unter www.sekis-trier.de erforderlich. SEKIS ist die zentrale Anlaufstelle für Selbsthilfe-Angebote in der Vulkaneifel und sieben weiteren Landkreisen. Das Roadmovie „Expedition Depression“ ist ein gemeinsames Projekt von AOK und Deutscher DepressionsLiga. Maia und Polina Marinova erfolgreich bei „Jugend musiziert“ Die beiden Schwestern Maia (Geige) und Polina Marinova (Klavier) haben beim 60. Regionalwettbewerb „JugendMusiziert“ in Trier mit 24 von 25 Punkten einen 1. Preis mit Weiterleitung zum Landeswettbewerb erzielt. Das Geschwisterduo konnte in der Kategorie Duo, Klavier und ein Streichinstrument überzeugen. Beide haben schon seit vielen Jahren Unterricht an der Musikschule Vulkaneifel und musizieren regelmäßig zusammen. Auf den Wettbewerb vorbereitet wurden sie von ihren Lehrerinnen Lilia Hägele und Swetlana Konrad, die mit ihnen das anspruchsvolle Programm, Werke von W.A. Mozart und E. Grieg erarbeiteten. Die Jury war besonders begeistert von ihrem Zusammenspiel, sodass sie nun im März beim Landeswettbewerb in Mainz teilnehmen werden. Das Mainzer Pflaster ist kein unbekanntes für sie, hatten sich die musikalischen Schwestern auch schon vor zwei Jahren nach einem 1. Preis beim Regionalwettbewerb als Gesangsduo für den Landesentscheid qualifiziert, auf dem sie dann einen 2. Preis erzielten. Vor dem Landeswettbewerb haben sie aber noch einen anderen Konzerttermin, da sie ausgewählt wurden beim Preisträgerkonzert des Regionalwettberbs zu konzertieren. Dieses findet im Kurfürstlichen Palais in Trier statt - das Duo freut sich schon sehr darauf, in dieser besonderen Atmosphäre aufzutreten.

SEITE 4 Bekanntmachung der Landrätin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen und die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers – Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters – Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters am 9. Juni 2024 I. Aufgrund der §§ 16 und 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit den §§ 23 und 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen der Ortsbeiräte, Gemeinderäte, Stadträte, Verbandsgemeinderäte und des Kreistags sowie von Wahlvorschlägen für die Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister - Stadtbürgermeisterinnen/Stadtbürgermeister auf. II. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen, Wahlvorschläge zur Wahl der/ des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters auch von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können zur Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen. Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Wahlgebiets (Ortsbezirk, Gemeinde, Stadt, Verbandsgemeinde, Landkreis), Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Wahlgebiets einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Neu auftretende Parteien im Sinne des § 16 Abs. 4 KWG müssen spätestens am Dienstag, dem 16. April 2024, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes gemäß § 24 Abs. 1 KWO nachweisen. III. Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass eine ausreichende Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften rechtzeitig eingereicht wird. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. IV. Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter oder bei der zuständigen Gemeinde-/ Verbandsgemeinde-/Stadt-/Kreisverwaltung eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr, ab. V. Nimmt eine nicht im Landtag vertretene Partei oder Wählergruppe im Landkreis an der Kreistagswahl und an mit ihr verbundenen Kommunalwahlen oder lediglich an Verbandsgemeinderatswahlen und an damit verbundenen Wahlen zum Ortsgemeinderat oder Ortsbeirat teil, so erhält sie auf Antrag für jede Wahl, an der sie teilnimmt, dieselbe Listennummer. Im Antrag müssen die Kennwörter der Wahlvorschläge, für die dieselbe Listennummer beantragt wird, mit Angabe des Wahlgebiets, für das der jeweilige Wahlvorschlag gilt, und die Namen der jeweiligen Vertrauensperson und ihrer Stellvertreterin/ihres Stellvertreters aufge-führt werden. Der Antrag ist von den Vertrauenspersonen aller beteiligten Wahlvorschläge zu unterzeichnen und möglichst frühzeitig, spätestens am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr, bei der Landrätin (siehe Abschnitt VIII, letzter Satz) einzureichen. VI. Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach den §§ 5 Abs. 1, 54 Abs. 1 Satz 1, 55 Abs. 1 Satz 1 KWG begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die Verpflichtung zur Abgabe der Absichtserklärung ergibt sich aus § 19 Abs. 3, § 54 Abs. 1 Satz 2 oder § 55 Abs. 1 Satz 2 KWG. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen veröffentlicht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

SEITE 5 VII. Die Wahlleiterinnen und Wahlleiter der Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden geben in ortsüblicher Weise die Zahl der zu wählenden Rats- und Ortsbeiratsmitglieder, die Höchstzahl der aufzustellenden Bewerberinnen und Bewerber, die Mindestzahl der Unterstützungsunterschriften sowie die Anschrift der Wahlleiterin oder des Wahlleiters bekannt. Parteien und Wählergruppen erhalten auf Anforderung einen Abdruck des Bekanntmachungstextes. Die Niederschrift über die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber hat jeweils getrennt nach Frauen und Männern folgende paritätsbezogene Angaben gesondert auszuweisen: die Zahl der wahlberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sowie die Zahl der angetretenen und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber (getrennt nach Plätzen). Die öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlvorschläge enthalten den im Wortlaut abzudruckenden Text des Artikels 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes und den Geschlechteranteil in der jeweiligen Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl. Darüber hinaus hat die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge bei der personalisierten Verhältniswahl folgende paritätsbezogene Angaben gesondert auszuweisen: die Zahl der wahlberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sowie die Zahl der angetretenen und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber (getrennt nach Plätzen). VIII. In den Kreistag des Landkreises Vulkaneifel sind 38 Mitglieder zu wählen. In einem Kreiswahlvorschlag dürfen höchstens 76 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Im Wahlvorschlag kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 200 zur Kreistagswahl wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Kreiswahlvorschläge sind bei der zuständigen Wahlleiterin oder bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel Mainzer Str. 25, Zimmer 021/022, 54550 Daun einzureichen. IX. Vordrucke für Wahlvorschläge, Versammlungsniederschriften zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, Bescheinigungen der Wählbarkeit und Absichtserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, bei denen durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründet würde, sind bei der zuständigen Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadt-/Kreisverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich. Amtliche Formblätter für Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter und von der zuständigen Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadt-/Kreisverwaltung kostenfrei abgegeben. Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so findet Mehrheitswahl statt. Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen. Daun, den 31. Januar 2024 Landrätin Julia Gieseking zugleich als Kreiswahlleiterin des Landkreises Vulkaneifel WEBSITE-CHECK: Online-Beratertag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel am 28.02.2024 Kostenfreie Kurzanalyse Ihrer Unternehmens-Webseite Am 28.02.2024 findet der nächste Website-Check Beratertag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel statt. Ein Experte aus der Region beantwortet Fragen rund um Ihre Unternehmens-Webseite. Der Berater bietet interessierten Unternehmen eine Website-Kurzanalyse, deckt dabei mögliche Schwachstellten auf und gibt praxisnahe Tipps, um die Onlinepräsenz erfolgreicher zu machen. Eine Anmeldung für die kostenfreien, 50-minütigen digitalen Einzelgespräche ist unbedingt erforderlich. Danach erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum bei Zoom. Anmeldeschluss ist der 26.02.2024. Anmeldung & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel Christina Kirst Tel.: (06592) 933-200 E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de

SEITE 6 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel bietet ExpertenVortrag für Selbstständige in der Rentenversicherung Montag, 04. März 2024, 18:00 – 20.00 Uhr im Sitzungssaal 15c, Mainzer Str. 25 in 54550 Daun Der soziale Schutz Selbstständiger, Beitragszahlungen und Fristen sowie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige sind Themen der Informationsveranstaltung. Eingeladen ist als Vortragender ein Mitarbeiter des Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Pfalz. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Weitere Informationen und Anmeldungen: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Christina Kirst, Mainzer Str. 24, 54550 Daun Tel.:(06592) 933-200 E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Schutz (Amtsgericht Daun): Blatt 1014: Flur 8 Nr. 47 – Waldfläche - Speichereck – 9.088 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Üxheim-Ahütte (Amtsgericht Daun): Blatt 1383: Flur 10 Nr. 40 – Landwirtschaftsfläche, Im grünen Sührchen - 5.958 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. . Am Montag, den 19. Februar 2024, findet um 18:00 Uhr im Sitzungssaal 15a der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine öffentliche Sitzung des Ausschusses Klimaschutz, Mobilität und Infrastruktur des Landkreises Vulkaneifel mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.10.2023 2. Sachstand Sanierung Eifelstrecke 3. Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Resolution zur Eifelquerbahn - Vorstellung der Studie Eifelquerbahn 4. Aktuelle Themen im SPNV-Nord 5. Förderrichtlinie Balkonkraftwerke Landkreis Vulkaneifel 6. Entwicklung des Energieverbrauchs in den kreiseigenen Liegenschaften 7. Resume Start Linienbündel Kylltal 8. Mitteilung der Verwaltung 9. Anfragen, Wünsche, Anregungen 10. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 01.02.2024 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

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SEITE 8 Funken- Spruher gesucht! Layout: eldiseno.de · Foto: © contrastwerkstatt · fotolia.com Einreichung: jederzeit, jedoch spätestens bis zum Stichtag 31. Mai 2024. Eine fachkundige Jury entscheidet über die fristgerecht eingereichten Arbeiten. Die Arbeit darf am Tag der Einreichung nicht älter als 12 Monate sein (Datum der Fertigstellung). Die Einreichung darf keine Geheimhaltungsverpflichtungen verletzen. Die prämierten Arbeiten werden anlässlich einer Preisverleihung der Öffentlichkeit vorgestellt. Du bist Schüler/-in und hast eine schulische Facharbeit geschrieben oder eine besondere Lernleistung erbracht, die sich mit dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigt oder deren Ergebnisse einem Unternehmen oder einer Institution aus unserer Region zu Gute kommen? Oder Du bist Student/-in bzw. Absolvent/-in und hast eine Semester-, Bachelor-, Master-, Examensarbeit oder Dissertation geschrieben, die sich mit Themen aus Branchen der Wirtschaft (z.B. Industrie, Handel, Tourismus) beschäftigt und deren Ergebnisse einen Mehrwert für die regionale Wirtschaft im Landkreis Vulkaneifel bedeuten? Dann bewirb Dich jetzt um den FunkenSprüher 2024, den Award für besondere schulische und studentische Leistungen im Landkreis Vulkaneifel. Die jeweils drei besten Einreichungen werden mit Preisgeldern belohnt! Schulische Arbeiten: 1. Preis: 400 Euro 2. Preis: 200 Euro 3. Preis: 100 Euro Studentische Arbeiten: 1. Preis: 750 Euro 2. Preis: 350 Euro 3. Preis: 150 Euro Eine gemeinsame Aktion der Alle Infos unter: www.wfg-vulkaneifel.de/funkensprueher Wettbewerb 2024

SEITE 9 Der soziale Schutz Selbstständiger, Beitragzahlungen und Fristen sowie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige sind Themen der Informationsveranstaltung. Eingeladen ist als Vortragender ein Mitarbeiter des Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Pfalz. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Montag, 04. März 2024 | 18:00 - 20:00 Uhr Kreisverwaltung Vulkaneifel, Sitzungssaal 15c, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Wir bitten um Anmeldung bis zum 01. März 2024 Weitere Informationen und Anmeldungen an: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Christina Kirst, Telefon: 06592-933200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Selbstständige in der Rentenversicherung Experten-Vortrag: Weitere Informationen unter www.wfg-vulkaneifel.de

SEITE 10 Folgt auch online! Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Eva Larissa KASTNER letzte bekannte Anschrift: Gartenstr. 4, 54597 Wallersheim Datum des Schreibens: 29.01.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/NE-LX 77 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 08.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender

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