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Agrarförderung

Direktzahlungen

Der Bereich Agrarförderung befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen der ersten und zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023-2027). 

Die GAP setzt sich aus drei wesentlichen Elementen zusammen,

  • der Konditionalität,

  • der ersten Säule mit den Direktzahlungen sowie

  • der zweiten Säule mit der Entwicklung des ländlichen Raums.

Ab dem Antragsjahr 2023 ist die Förderung im Rahmen der Direktzahlungen in folgende einzelne Förderbereiche aufgeteilt:

Einkommensgrundstützung (bisher Basisprämie)

Die Einkommensgrundstützung wird aktiven Landwirten als bundeseinheitlicher Betrag je Hektar förderfähiger Fläche gewährt. Dabei sind fachliche Vorgaben (Konditionalität) einzuhalten. 

Die Konditionalität umfasst die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Informationen zu der Konditionalität finden sie hier.

Für die Konditionalität GLÖZ 8 – nichtproduktive Ackerfläche gilt im Antragsjahr 2024 eine Ausnahmeregelung. Das aktuelle Merkblatt des Ministeriums kann hier abgerufen werden. 

Zusätzlich können Öko-Regelungen beantragt werden. Die Öko-Reglungen teilen sich in sieben freiwillige, einjährige und bundeseinheitliche Maßnahmen auf. 

Bestimmungen und Informationen zu den Öko-Regelungen sind in der Merkblattmappe Agrarförderung ab Seite 25 zu finden:

Umverteilungseinkommensgrundstützung (bisher Umverteilungsprämie) 

Zur Förderung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe wird Betriebsinhabern, die Anspruch auf die Einkommensgrundstützung haben, die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit gewährt: Gruppe 1 gilt für 1 bis 40 ha und Gruppe 2 gilt für 41-60 ha. 

Junglandwirte-Einkommensstützung (bisher Junglandwirteprämie) 

Für Junglandwirte ist es möglich, eine gesonderte Förderung zu beantragen. Die Zahlung wird ab erstmaliger Antragstellung fünf Jahre gewährt. Die Berechtigung zum Bezug muss durch bestimmte Nachweise und Voraussetzungen hinsichtlich des Alters, des Niederlassungszeitpunkts und der beruflichen Qualifikation nachgewiesen werden. 

Tierprämien für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe

Um die gekoppelten Tierprämien für Mutterkühe (mind. 3 Kühe), -schafe und -ziegen (mind. 6) müssen die Tiere mindestens vom 15.05. bis 15.08. im Betreib gehalten werden. Bei den Mutterkühen entfällt der Anspruch bei gleichzeitiger Haltung von Milchkühen. Für alle Tiere gilt, dass die Kennzeichnung und Registrierung erfüllt sind. 

Weitere Informationen zu den Direktzahlungen finden Sie ebenfalls in der Merkblattmappe Agrarförderung (siehe oben). 

 

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fordert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen verpflichten sich die Landwirte für einen festgelegten Zeitraum freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Verfahren einzuhalten. 

Die Grundsätze der einzelnen Programmteile finden Sie hier

Die Öko-Regelungen sind nicht uneingeschränkt mit dem EULLa-Programmteilen kombinierbar. Bitte beachten Sie die zulässigen Kombinationsmöglichkeiten bei der Antragstellung.

 

Elektronische Antragstellung 

Mit der GAP-Reform 2023 wurde die neue Antragssoftware LEA – Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag eingeführt. Die Zugangsdaten sind langfristig gültig und können bei Verlust über das Programm oder Kreisverwaltung neu beantragt werden. 

Für den elektronischen Antrag gilt die Antragsfrist 15. Mai. 

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet Hilfestellungen bei dem Antragsverfahren, beispielsweise mit Hilfe des Team Viewers an.

Demovideos, Fragen und Antworten sowie Anleitungen zum eAntrag sind unter www.eantrag.rlp.de/lea zu finden. Bei technischen Fragen weisen wir auf das im Programm aufzufindende Kontaktformular des Supports hin. 

Bei fachlichen Fragen steht Ihnen das DLR Eifel in Bitburg (06561/9480-0) zur Verfügung. Bauern- und Winzerverband (BWV Daun 06592/9620-0), Maschinen- und Betriebshilfsring (MBR Daun 06592/61596-0) und sonstige private Dienstleister bieten ebenfalls Hilfe zur elektronischen Antragstellung an.

 

Aktuelles

Informationen zu unserer Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren 2024 finden Sie auf den nachfolgenden Präsentationen: 

Bei Fragen stehen Ihnen die Referenten gerne zur Verfügung! 

 

 

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